Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen ff. versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate)
und
-in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen
vor dem Leistungsfall erfüllt sein.
Die Festsetzung des Leistungsfalls erfolgt durch den Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der sozialmedizinischen Untersuchungen.
Sollten Sie mit dieser Festlegung nicht einverstanden sein, besteht für Sie die Möglichkeit gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.