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Experten-Antwort

erwerbsminderung

von mia klein14.11.2015 | 20:45
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7 Antworten

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hallo zusammen, ich habe am 1.6.15 antrag auf erwerbsminderungsrente gestellt, 6 wochen später hab ich von der rv die nachricht bekommen, das ich dauerhaft voll erwerbsgemindert bin, allerdings schon seit dem 18.06.2013....aus diesem grund hätte ich keinen anspruch auf rente, weil zu diesem zeitpunkt erst 21 mon. pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 jahre eingezahlt wurden....somit werden die beiträge von 07.13-06.15 (23 mon.) nicht angerechnet. weder meine ärzte wurden befragt, noch mußte ich mich bei einem mdk vorstellen...ich habe widerspruch eingelegt und warte auf antwort...jetzt zu meinen fragen....hat jemand auch eine solche situation..oder war darin....und wie lange darf sich die rv zeit lassen um den widerspruch zu bearbeiten? für eure antworten dank ich schon im voraus mia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen ff. versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

- allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate)

und

-in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen

vor dem Leistungsfall erfüllt sein.

Die Festsetzung des Leistungsfalls erfolgt durch den Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der sozialmedizinischen Untersuchungen.

Sollten Sie mit dieser Festlegung nicht einverstanden sein, besteht für Sie die Möglichkeit gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

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6 Antworten

W*lfgangam 14.11.2015 | 21:33
Hallo mia klein, rechnen Sie zunächst mit 1 - 6 Monaten. Da Sie Widerspruch bereits eingelegt haben, rate ich Ihnen ergänzend Einsicht in die komplette Rentenakte zu fordern. Nur dadurch können Sie nachvollziehen, wie es zu der Festlegung des med. EM-Falles (18.06.2013) gekommen ist, ob das wirklich (med.) realistisch ist, bzw. welche Ursachen zu diesem Datum geführt haben. Die Akteneinsicht können Sie dann in jeder Beratungsstelle DRV oder auch Rathaus/Versicherungsamt wählen. Gruß w.
mia kleinam 14.11.2015 | 22:06
lieben dank für den rat, ich werde meinen anwalt darauf ansprechen lg mia
KSCam 14.11.2015 | 22:21
Wichtig wäre natürlich auch was am 18.06.2013 tatsächlich passiert ist. Es wäre ja auch denkbar, dass die EM tatsächlich schon vor 2 Jahren eingetreten ist. Vielleicht sind Sie ja seit diesem Zeitpunkt durchgehend arbeitsunfähig gewesen - dann wäre die DRV Argumentation durchaus nachvollziehbar. Haben Sie Ihre Ärzte mal dazu befragt? Waren Sie wirklich 2013 noch voll erwerbsfähig und sind es heute nicht mehr? Dann müssten Ihre Ärzte Ihnen locker bescheinigen können, wann sich die Gesundheit dramatisch verschlechtert hat.
mia kleinam 16.11.2015 | 06:30
am 18.06.13 bin ich ambulant in eine psychische tagesklinik aufgenommen worden. vorher und auch danach gab es keine klinikaufenthalte.
=//=am 16.11.2015 | 13:18
Waren Sie NACH der Aufnahme in der Tagesklinik weiterhin dauernd in psych. Behandlung, läßt sich der festgestellte Termin der Leistungsminderung wahrscheinlich schon begründen. Haben Sie dagegen wieder frisch und fröhlich in Teilzeit oder Vollzeit (nicht geringfügig!) gearbeitet, ist eine dauernde Erwerbsminderung doch eher unwahrscheinlich. Auf jeden Fall sollte Ihr behandelnder Arzt Ihren Widerspruch gut begründen.
mia kleinam 19.11.2015 | 07:46
ich bin seit dem klinikaufenthalt regelmäßig in gesprächen mit der beh. ärztin, gehe in vollzeit in einer rehaeinrichtung arbeiten....anteilnahme am arbeitsleben....es wurden auch durchgehend rv beiträge und sonstige sozialabgaben einbezahlt.
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