Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBei der Festsetzung der Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich eine Zurechnungszeit berücksichtigt.
Die Zurechnungszeit umfasst regelmäßig den Zeitraum ab Eintritt der Erwerbsminderung und endet zum 60. Geburtstag. Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnittswert der vorliegenden Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. Die konkrete Bewertung können Sie im Rentenbescheid ersehen.
Bei der späteren Umwandlung in eine Altersrente bzw. bei Wegfall der Zeitrente wird die Rentenbezugszeit eingespeichert. Auch diese wird bewertet, sodass keine Lücke im Versicherungskonto entsteht. Dadurch dass bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung durch die Berücksichtigung der Zurechnungszeit eine Aufwertung erfolgt, wird eine spätere Altersrente sich in der Höhe nur wenig unterscheiden.
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