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Experten-Antwort

Erwerbsminderung

von FrauStressfrei17.07.2015 | 06:50
1802 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wegen verschiedener habitueller Schulterluxation sind meine Schultern mehrfach operiert. Links bekomme ich ein Tep, Arthrose grad 4, aber auch der rechte Arm ist um ca. 30 Prozent Kraft- und Bewegungsgemindert. Im Knie habe ich Arthrose Grad 2-3 nach Kreuzband- und Meniskusverletzung mit Teilentfernung. In beiden Hüftgelenken Beginnende Arthrose, die rechte Hüfte ist wegen eines Ganglions und Ca 20 Grad Bewegungsblockiert. Ich bin Mitte 40... Aber habe langsam das Gefühl, ich kann nicht mehr Vollzeit arbeiten, hab an " allen Ecken und Kannten " Schmerzen. Hätte ich da eine Chance auf Erwerbsminderung, so dass ich vielleicht nur noch 4 Stunden täglich arbeiten muss? Und wie beantrage ich das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Stressfrei,

suchen sie ggfs. die nächste Beratungsstelle und vereinbaren dort einen Termin zur Antragstellung. Einen Antrag können sie aber auch beim Versicherungsamt Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung oder einem Versichertenberater oder Versichertenältesten stellen.

Natürlich können sie auch unter dem Link „Formular und Anträge“ ( diese sollten sich auch am Ende der Seite unter Schnellzugänge zu finden sein) die Formulare R100, R210 (R211), R215, und R810 ausdrucken und selber ausfüllen.

Sie können auch (z.B. wieder über den Schnellzugang) auch „Online Dienste“ und dort „Antrag stellen“, „e-Antrag“ den Antrag auch am Computer stellen.

Wir empfehlen Ihnen aber sich unbedingt vorher bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle darüber zu erkundigen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob es überhaupt sinnvoll ist zum derzeitigen Zeitpunkt bereits einen Antrag zu stellen.

Ob es am Ende zu einer Rentenbewilligung kommen wird, kann hier im Forum vorab nicht beurteilt werden. Insbesondere, ob und ggfs. wie weit Ihr Leistungsvermögen erloschen ist, hängt von den ärztlichen Unterlagen oder Gutachten ab sowie den Stellungnahmen des ärztlichen Dienstes bei ihrem Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 17.07.2015 | 18:37
Ergänzend: Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass der Link HIER nicht am Ende der Seite zu finden ist, sondern auf der DRV-Seite (Achtung, so setzt man übrigens einen Link medienbruchfrei ;-)) : http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Der bessere/direkte Einstieg in alle Formulare wäre dieser: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Gruß w.
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