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Experten-Antwort

Erwerbsminderung

von bine24.02.2014 | 15:09
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin 1995 nach der schweren Geburt meines Sohnes psychisch erkrankt. Zu der Zeit war ich Hausfrau. Gut 10 Jahre später war ich soweit stabil, dass ich wieder arbeiten konnte. Durch den Druck und den Stress wurde ich wieder anfälliger, fuhr auch 2008 in Kur, wurde ( kurz vor der Kur) entlassen. Hatte aber schon eine neue Stelle in Aussicht, noch in der Kur wurde mir bestätigt, dass ich den Job bekomme. Der Arzt in der Reha wollte mich aber nicht als arbeitsfähig entlassen, ich wollte aber arbeiten. Wurde dann als arbeitsfähig entlassen, zwei Monate später fingen die Beschwerden massiv wieder an, dazu gesellten sich gleich 2 Schmerzerkrankungen, ich war oft krankgeschrieben und der Halbjahresvertrag wurde nicht verlängert, nach einem Wiedereingliederungsversuch. Habe es dannn bei einer sitzenden Tätigkeit versucht, musste aber nach 6 Wochen das Handtuch schmeissen. Habe es dann noch mit einem 400 Euro Job versucht, musste aber auch dort abbrechen. In der Zwischenzeit wurde ich geschieden, mein Mann musste Unterhalt zahlen. Jetzt hat er aber seinen Job verloren und ich stehe da...es wurde mir empfohlen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ich habe in den letzten 5 Jahren aber nicht gearbeitet, ausser 2 Monate im 400 Euro-Job. Heisst das, ich habe jetzt keinen Anspruch auf Rente? Obwohl ich immer versucht habe, wieder zu arbeiten, und obwohl die Erkrankung schon solange besteht? Was wäre ihr Rat? Danke im Vorraus Bine

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo bine,

ob und inwieweit Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben oder hätten, müßten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger klären lassen. Hierbei werden dann die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für Sie geprüft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

=//=am 24.02.2014 | 15:25
Da Sie so lange keine versicherungspflichtige Tätigkeit mehr ausgeübt haben, haben Sie tatsächlich keinen Anspruch mehr auf eine EM-Rente. Sie erfüllen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht (mind. 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren). Sie haben den Zeitpunkt leider verpaßt, zu dem die Voraussetzungen evtl. noch erfüllt waren, schon alleine aufgrund der 10 Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für Ihren Sohn (bis 2005). JETZT ist es zu spät, und aus den Ihnen in den letzten Jahren sicherlich zugegangenen Renteninformationen können Sie das auch erkennen. Wie sollte HEUTE noch jemand feststellen, ob Sie zu einem früheren Zeitpunkt bereits erwerbsgemindert waren? Krankheit und EM sind nicht dasselbe. Sie können es versuchen, von Ihren behandelnden Ärzten noch "alte" Unterlagen zu bekommen, woraus sich eine EM ergeben KÖNNTE, ich möchte Ihnen aber keine große Hoffnung machen.
=//=am 24.02.2014 | 15:28
Sorry, ich habe übersehen, dass Sie 2008 noch in Reha und beschäftigt waren. Spätestens danach hätten Sie den Antrag stellen sollen, wenn Sie schon aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnten (subjektive Empfindung).
bineam 24.02.2014 | 15:50
Hallo, danke für die Info. Man (ich) bin einfach zu naiv gewesen, ich dachte, ich werde wieder gesund.... Nochmal danke Bine
W*lfgangam 24.02.2014 | 19:29
Hallo Bine, den EM-Antrag würde ich trotzdem stellen und versuchen, den med. Rentenfall - so weit wie es rückwirkend sinnvoll erscheint - zu begründen (2008?) Denn die 36 Monate Pflichtbeiträge müssen ab diesem Zeitpunkt rückwirkend vorliegen, nicht ab heutiger Antragstellung. Wahrscheinlich wird es (erfahrungsgemäß) postwendend eine Ablehnung geben, weil so mancher DRV-Träger nur das Antragsdatum sieht und zu 'bequem' scheint, das unter dem Gesichtspunkt rückwirkend möglichem EM-Fall gutachterlich zu prüfen -> Widerspruch dagegen ...was natürlich kein Erfolgsrezept ist, aber besser jetzt versuchen, als noch länger zu warten. Morgen machen Sie einen Termin in der nächsten Beratungsstelle/Rathaus ...und lassen Sie sich nicht abwimmeln, begründen Ihren Antrag mit – in Ihren Augen – laaaange bestehender EM. In dem Fall wäre es sinnvoll, wenn Sie zum Termin bereits zu Hause schriftlich vorbereiten/begründen wieso und warum Sie den Zeitpunkt der EM (so lange) rückwirkend sehen – als Mitarbeiter ist man da schlicht 'überfordert', beim Antrag alles aus der Nase ziehen zu müssen ...und die Antragsteller dann anfangen, die jahrelangen eigenen Leiden nicht in Worte fassen zu können. Gruß w.
W*lfgangam 24.02.2014 | 22:43
...ach, erstaunlich, so eine Couch im Nebenzimmer wünsch' ich mir auch schon mal - allerdings nur für ein Nickerchen, nicht für das Abtasten der med. Voraussetzungen mal eben bei Antragstellung EM-Rente. *Experte, wollen Sie das noch ergänzen/revidieren? - oder haben in den DRV-Beratungsstellen da 'Schnellverfahren' für Laien-EM-Antragsaufnehmer Einzug gefunden ? (wundern würde mich gar nichts ;) Gruß w.
bineam 25.02.2014 | 11:12
Danke nochmal, ich werde mir einen Termin nehmen, dann sehen wir weiter...drückt die Daumen... LG Bine
Torstenam 25.02.2014 | 11:21
Gem. §46 Abs. 4 SGB VI verlängert sich der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (EM) um folgende Zeiten, die nicht Pflichtbeiträge für eine versicherute Beschäftigung oder Tätigkeit belgegt sind: 1. Anrechnungszeiten (AZ) und Zeiten des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 2. Berücksichtigungszeiten, 3. Zeiten, die nur deshalb keine AZ sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung ... nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten (KM) vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder nach Nummer 1 oder 2 liegt. 4. Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahresbis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungszeiten (AZ) wegen schulischer Ausbildung. Auch kann die Voraussetzung der 3/5 Belegung (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) ganz weg fallen. Also lassen Sie sich hier nicht verrückt machen und nehmen Sie sich einen Termin bei der DRV und lassen Sie sich persönlich Beraten. Nur so kommen Sie zu einem verbindlichen Ergebnis. LG Torsten
Torstenam 25.02.2014 | 14:30
Zitat von Torsten anzeigenausblenden
Es muss natürlich § 43 SGB VI statt § 46 SGB VI lauten. ;-) ...es wurde mir empfohlen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ich habe in den letzten 5 Jahren aber nicht gearbeitet, ausser 2 Monate im 400 Euro-Job. Heisst das, ich habe jetzt keinen Anspruch auf Rente?
Gem. §43 Abs. 4 SGB VI verlängert sich der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (EM) um folgende Zeiten, die nicht Pflichtbeiträge für eine versicherute Beschäftigung oder Tätigkeit belgegt sind: 1. Anrechnungszeiten (AZ) und Zeiten des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 2. Berücksichtigungszeiten, 3. Zeiten, die nur deshalb keine AZ sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung ... nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten (KM) vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder nach Nummer 1 oder 2 liegt. 4. Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahresbis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungszeiten (AZ) wegen schulischer Ausbildung. Auch kann die Voraussetzung der 3/5 Belegung (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) ganz weg fallen. Also lassen Sie sich hier nicht verrückt machen und nehmen Sie sich einen Termin bei der DRV und lassen Sie sich persönlich Beraten. Nur so kommen Sie zu einem verbindlichen Ergebnis. LG Torsten
Torstenam 25.02.2014 | 14:31
Zitat von Torsten anzeigenausblenden
Es muss natürlich § 43 SGB VI statt § 46 SGB VI lauten. ;-) ...es wurde mir empfohlen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ich habe in den letzten 5 Jahren aber nicht gearbeitet, ausser 2 Monate im 400 Euro-Job. Heisst das, ich habe jetzt keinen Anspruch auf Rente?
Gem. §43 Abs. 4 SGB VI verlängert sich der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (EM) um folgende Zeiten, die nicht Pflichtbeiträge für eine versicherute Beschäftigung oder Tätigkeit belgegt sind: 1. Anrechnungszeiten (AZ) und Zeiten des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 2. Berücksichtigungszeiten, 3. Zeiten, die nur deshalb keine AZ sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung ... nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten (KM) vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder nach Nummer 1 oder 2 liegt. 4. Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahresbis zu sieben Jahren, gemindert um Anrechnungszeiten (AZ) wegen schulischer Ausbildung. Auch kann die Voraussetzung der 3/5 Belegung (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) ganz weg fallen. Also lassen Sie sich hier nicht verrückt machen und nehmen Sie sich einen Termin bei der DRV und lassen Sie sich persönlich Beraten. Nur so kommen Sie zu einem verbindlichen Ergebnis. LG Torsten
Herz1952am 25.02.2014 | 16:04
Hallo Bine, unabhängig davon, dass ich mich in den rein rechtlichen Vorschriften nicht auskenne, rate ich Ihnen auch zu einem Rentenantrag. Ich kenne einen Fall, ähnlich wie W*lfgang angedeutet hat. Die Frau hatte wegen ständiger wiederkehrender Schmerzen unbekannter Ursache ihr Beschäftigung aufgegeben. Jahr später (genauer Zeitraum mir nicht bekannt), stellte es sich heraus, dass es sich damals schon um Multiple Sklerose handelte. Leider von schlimmsten "Sorte". Jedenfalls hat diese Frau (sie war erst 47 Jahre alt, seitdem habe ich mich wegen meiner Herzsache nicht mehr beschwert) eine EM-Rente erhalten. Psychische Leiden sind fast ebenso hartnäckig und tückisch und dazu noch Schmerzen. (Mist). Was mir noch auffällt ist, dass viele psychisch Kranke unbedingt wieder arbeiten wollen (nicht nur in diesem Forum). Das ist m. E. und das der Ärzte oft sogar typisch für diese Art Krankheit, die mit einer Selbstüberschätzung (fassen Sie dies bitte nicht negativ auf) einhergeht. Unabhängig von der Rentensache, wünsche ich Ihnen gesundheitlich alles Gute. Herz1952
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