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Experten-Antwort

Erwerbsminderung 3 Fragen

von Emmer10.11.2020 | 12:41
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4 Antworten

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Hallo - Wenn bereits wegen einer Teilhabe am Arbeitsleben von der DRV 2013 eine Reha und ein Gutachten zu einer chronischen Krankheit gemacht wurde, brauche ich dann eine neue Reha und ein neues Gutachten für den Antrag zu einer Erwerbsminderungsrente, auch wenn sich seither nichts geändert hat? - Wenn ich 2017 eine zusätzliche chronische Krankheit bekommen habe, muss ich dann dafür eine Reha machen, auch wenn die Krankheit unheilbar ist und ich bereits die für mich bestmögliche Therapie bekomme? - Wird auch dann eine befristete Erwerbsminderungsrente ausgesprochen, wenn meine Hauptprobleme beide unheilbare chronische Krankheiten sind? Danke u. Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emmer,

im Rahmen Ihres Antrages auf Erwerbsminderungsrente wird Ihr Rentenversicherungsträger grundsätzlich eine erneute Prüfung vornehmen. Im Einzelfall wird darüber entschieden, ob eine Reha sinnvoll bzw. erfolgversprechend ist. Eine Rentengewährung ohne vorherige Reha ist aber grundsätzlich auch möglich.

Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel befristet. Die Rente wird nur dann unbefristet gezahlt, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.

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3 Antworten

auch hieram 10.11.2020 | 12:46
Auch in diesem Forum sind die Antworten nicht anders ;-) 1. Ja, die DRV prüft alles neu und entscheidet über Reha und/oder Rente 2. siehe 1. 3. Kann aber muss nicht. Gehen Sie, wenn, von einer Befristung aus. Gab es nicht noch Fragen zur Teil- und Arbeitsmarktrente??
Franziskaam 10.11.2020 | 14:57
1. Ja, ganz sicher, in 7 Jahren kann sich alles ändern. 2. Nein, eine Reha muss man gar nicht machen. Es sei denn, es geht Ihnen um Rente, dann vorausichtlich ja. Wobei es immer wieder auch bewilligte Erwerbsminderungsrenten ohne jede Reha gibt, das kommt auf den Einzelfall an, z. B. wie viele ärztliche Einschätzungen schon vorliegen, wie schwer die Erkrankung ist. 3. Unheilbare chronische Krankheiten sind an sich gar kein Grund, Rente zu erhalten. Es kommt auf den Schweregrad an und auf Ihre Leistungsfähigkeit. Man kann sogar ohne Diagnose berentet werden, also der Name ist n ebensächlich.
Loniam 10.11.2020 | 14:50
Es gibt viele chronischen Erkrankungen welche eine Erwerbsfähigkeit zulassen.
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