Hallo Emmer,
im Rahmen Ihres Antrages auf Erwerbsminderungsrente wird Ihr Rentenversicherungsträger grundsätzlich eine erneute Prüfung vornehmen. Im Einzelfall wird darüber entschieden, ob eine Reha sinnvoll bzw. erfolgversprechend ist. Eine Rentengewährung ohne vorherige Reha ist aber grundsätzlich auch möglich.
Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel befristet. Die Rente wird nur dann unbefristet gezahlt, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.