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Experten-Antwort

Erwerbsminderung

von ma13.05.2021 | 18:19
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9 Antworten

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Erwerbsminderungsrente und zeitgleich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beide Leistungen beantragen. Geht das und was bringt es.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo von ma,

Ihre Frage wurde von KSC bereits abschließend beantwortet.

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8 Antworten

Siehe hieram 13.05.2021 | 18:39
Haben Sie denn schon mal eine Reha gemacht?
maam 13.05.2021 | 18:48
Ja Berufsunfähig aber arbeitsfähig über 6 stunden soll Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen beantragen.
Siehe hieram 13.05.2021 | 19:03
Dann sollten Sie zunächst die LTA beantragen. Sofern sich in diesem Antragsverfahren dann herausstellt, dass Sie doch schon sehr erwerbsgemindert sind, kann der Antrag auf EM-Rente immer noch erfolgen. Hilfreicher Lesestoff hierzu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Beruflich…
KSCam 13.05.2021 | 20:48
Was ist denn Ihr Ziel? Rente, weil Sie nicht mehr arbeiten können? Oder eine berufliche Maßnahme nach der Sie wieder arbeiten können und wollen? Klar, man kann beides parallel beantragen, aber wer bei der DRV soll denn dann wissen was Ihr primäres Ziel ist.
maam 13.05.2021 | 19:21
Habe mich beraten lassen anhand der Unterlagen. Die Frau hatte mir geraten gleich den Antrag auf Erwerbsminderung Rente zu stellen . Kann das richtig sein oder falsch sein . Wie lange dauert es bis Ablehnung oder Genehmigung wird .
maam 13.05.2021 | 21:42
eigentlich Erwerbsminderung Rente Wegen Krankheit
Neulingam 14.05.2021 | 07:28
Wenn Sie einen Antrag auf EMR stellen dürfte vermutlich zunächst der Verweis auf eine (erneute) Mahßnahme zur Teilhabe folgen, da ja das Prinzip "Reha vor Rente" gilt. Im Zuge des Reha-Antrages wird es ggfs. zu einer Begutachtung durch die DRV bzw. durch einen von der DRV beauftragten Facharzt kommen, der die Rehafähigkeit und -wüdigkeit prüft. Sollten das Ergebnis der Begutachtung negativ sein (weil durch die Maßnahmen kein Erhalt oder die Verbesserung Ihrer Erwerbsfähigkeit zu erreichen ist), wird der Reha-Antrag nicht bewilligt und gem. SGB in einen Antrag auf EMR umgewandelt. Sie müssen in diesem Fall aber zusätzlich einen EMR-Antrag bei der DRV stellen (ist notwendig, da aus dem alleinigen Gutachten nicht alle Informationen, die für einen Rentenantrag benötigt werden, hervorgehen). Bearbeitungsdauer und Ergebnis sind offen, da jeder Fall ein Einzelfall ist und dementsprechend geprüft wird. Erst einmal muss ja dann die Begutachtung erfolgen, wann Sie da einen Termin genannt bekommen, kann nicht abgeschätzt werden. Durch Corona kann das aber schon länger dauern.
KSCam 14.05.2021 | 08:59
Wenn die Rente Ihr Ziel ist stellen Sie den Rentenantrag und geben dort die relevanten Erkrankungen/Einschränkungen an. Danach prüft und entscheidet die DRV. Möglicherweise kommt man dort auch zum Ergebnis dass eine medizinische Reha oder berufliche Maßnahmen ausreichen. Aber das ist einzelfallabhängig und bleibt abzuwarten.
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