Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Sulekio,
sollte sich Ihr gesundheitlicher Zustand so verbessern, dass tatsächlich keine Erwerbsminderung mehr vorliegt, wäre bei einer Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt das Vorliegen von Erwerbsminderung und der Leistungsfall neu zu prüfen.
Für den Fall, dass es bei dem bisherigen Leistungsfall verbleibt, besteht die Möglichkeit eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, wenn Sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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