Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderung - Anerkennung, Versicherungsrechtliche Voraussetzung und Rente

von Sulekio21.03.2022 | 19:31
142 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich habe fragen zur Erwerbsminderung und nicht ausreichender Versicherungsrechtlicher Voraussetzung. Ich bin, seit Nov. 2004 (nach der Ausbildung) Anerkannt voll Erwerbsgemindert ohne Rentenbezug - wegen Versicherungsrechtlicher Voraussetzung, auch die vorzeitige Erfüllung wurde abgelehnt. (Rückwirkend 2012) Bisher weiterhin voll Erwerbsgemindert. Sollte ich es noch mal Schaffen Arbeitsfähig zu werden. und z.b. die nächsten 6 Jahre Vollarbeiten können (volle 8 Std. und damit auch Pflichtbeiträge bezahlen). Habe ich jetzt gehört das ich Trotzdem auch mit einem Neuen Antrag keine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr erhalten kann. Auch wenn ich dann die 3/5 Regel erfüllen würde. Da mein Leistungsfall im Jahre 2004 läge und es damals abgelehnt wurde. Ist dem Wirklich so? Auch wenn ich danach noch mal Vollarbeitsfähig wäre? Muss ich das der DRV irgendwie melden und würde danach es wieder möglich sein das es ein Neuer Leistungsfall wäre? Oder ist das immer der „erste“ Leistungsfall Bindend. vielen Dank Sulekio

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.03.2022 | 08:56

Guten Tag Sulekio,

sollte sich Ihr gesundheitlicher Zustand so verbessern, dass tatsächlich keine Erwerbsminderung mehr vorliegt, wäre bei einer Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt das Vorliegen von Erwerbsminderung und der Leistungsfall neu zu prüfen.

Für den Fall, dass es bei dem bisherigen Leistungsfall verbleibt, besteht die Möglichkeit eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, wenn Sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

DRVam 21.03.2022 | 19:49
Es ist mir zwar ein Rätsel wie Sie trotz attestierter voller Erwerbsminderung wieder voll arbeitsfähig sein wollen, aber Träumereien sind ja erlaubt. Sollten Sie Ihren Rententräger davon überzeugen können, dass Sie wieder Erwerbsfähig waren und damit bei einer erneuten Erwerbsminderung ein neuer Leistungsfall entstanden sein, könnte Ihr Gedankenspiel eventuell gelingen. Das dürfte aber eher theoretischer Natur sein und in der Praxis sicher mehr als selten vorkommen.
Uschiam 21.03.2022 | 19:50
Für die jetzige Erwerbsminderung wird es wohl bei besagtem Beginn des Leistungsfalles bleiben. Wenn Sie allerdings wieder einige Jahre arbeiten könnte man auf die Idee kommen, dass die Erwerbsminderung behoben werden konnte. Würde Sie dann eine Krankheit /Behinderung befallen, wäre dies u. U. vielleicht ein neuer Leistungsfall.
Sulekioam 23.03.2022 | 01:12
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wie müsste ich das denn Nachweisen? das ich wieder Erwerbsfähig bin. Wenn ich das jemand noch mal schaffen würde. Und wenn ich dann es später nicht mehr wäre müssten das dann andere Erkrankungen oder in meinem Fall Behinderung sein? Würde es sonst Automatisch wieder auf den Ersten Leistungsfall zurück fallen? Das mit den möglichkeit nach 20 Jahren habe ich schon von gehört - und auch jetzt erfahren das es nicht "Wartezeit" im allgemein ist sondern die 20 Jahre mit Beiträgen - da wird es bei mir bisher auch sehr schwierig. Vielen Dank für Ihre Hilfe. viele Grüße Sulekio
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026