Hallo Lotte2,
die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hängt nicht vom Zeitpunkt der Antragstellung, sondern von der Feststellung des Leistungsfalles der Erwerbsminderung ab.
Sie sollten wie von ??? vorgeschlagen Widerspruch einlegen und den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung unter Rücksprache mit Ihrem Arzt überprüfen lassen.
Ggfs. können weitere medizinische Unterlagen oder Untersuchungen zu einem früheren Leistungsfall führen, so dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auf diesen Zeitpunkt bezogen, erfüllt sind.