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Experten-Antwort

Erwerbsminderung festgestellt - trotzdem keine Unterstützung

von Lotte219.01.2017 | 11:34
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit Mai 2014 dauerhaft Krank. Habe nach insgesammt 32 Wochen (über 2 Jahre) immer wieder stationäre Krankenhausauftenthalte, AHB und REHAs im April 2016 die Erwerbsminderungsrente eingereicht. Diese ist mit Bescheid 01/2017 durchgegangen, Geld bekomme ich allerdings nicht, DENN meine Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt!! Jetzt sitze ich da mit zwei Kindern, bin Krank und versuche herauszufinden was ich tun kann? Die Voraussetzung sind : In den letzten 5 Jahren 3 Jahre Beitragszahlung. ( Mir fehlen 12 Monate) Jetzt meine Fragen: Ist es möglich so einen Antrag rückwirkend geltend zu machen? Wenn nicht, was bringt mir denn jetzt das Papier auf dem drauf steht das die Rentenversicherung festgestellt hat dass ich Erwerbsgemindert bin, ich aber trotzdem keine Un terstützung erhalte? Wozu haben die das ganze dann fast 9 Monate geprüft (mit extra Amtsarzt Terminn usw.) ?? Ich habe zwei Kinder, 1. geboren 2007 - Kindererziehungszeit angerechnet bis 2010 2. geboren 03/2010 - Kindererziehungszeit angerechnet bis 04/2013 Nach den Kindern habe von zu Hause aus selbstständig ein bisschen gearbeitet daher dann keine Beiträge mehr einbezahlt. Aber ich bin ja schon seit Mai 2014 Krankgeschrieben, wenn ich den Antrag 1 Jahr eher gestellt hätte dann wären die Voraussetzungen erfüllt gewesen. Ich war aber soviel in Kliniken, unterwegs und wenn ich zwischendurch mal bei meinen Kindern war und schauen musste wo ich sie als nächstes unterbringe, hatte ich keinen Kopf für andere Dinge. DANKE für alle IDEEN und HILFEN.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lotte2,

die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hängt nicht vom Zeitpunkt der Antragstellung, sondern von der Feststellung des Leistungsfalles der Erwerbsminderung ab.

Sie sollten wie von ??? vorgeschlagen Widerspruch einlegen und den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung unter Rücksprache mit Ihrem Arzt überprüfen lassen.

Ggfs. können weitere medizinische Unterlagen oder Untersuchungen zu einem früheren Leistungsfall führen, so dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auf diesen Zeitpunkt bezogen, erfüllt sind.

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8 Antworten

=//= am 19.01.2017 | 11:49
Weshalb es so lange gedauert hat, kann Ihnen niemand im Forum sagen. Aber wenn festgestellt wurde, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind, können Sie Grundsicherungsleistungen beim Grundsicherungsamt (LRA) beantragen. Es ist ja wohl verständlich, dass Ihnen keine Rente gezahlt werden kann, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Wie bei jeder Versicherung müssen eben die Beiträge gezahlt werden. Rückwirkend können Sie keinen Antrag stellen. Es hängt auch nicht von dem Zeitpunkt der Antragstellung ab, sondern wann der Leistungsfall der Erwerbsminderung eingetreten ist. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.
???am 19.01.2017 | 13:04
Legen Sie vorsorglich Widerspruch ein und beantragen Sie Akteneinsicht. Dann schauen Sie nach, wie der Zeitpunkt des Versicherungsfalles begründet wird. Wenn Ihnen das logisch erscheint und auch Ihren eigenen Wahrnehmungen entspricht, nehmen Sie den Widerspruch zurück. Der Bescheid ist dann ja richtig. Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, sprechen Sie mit Ihren Ärzten. Wenn auch die Sie bereits vorher für erwerbsgemindert halten, sollten Sie den Widerspruch entsprechend begründen.
Helperlineam 19.01.2017 | 13:12
Zitat von Lotte2 anzeigen
Anhand der gemachten Angeben nur schwer nachzuvollziehen, was geprüft und abgelehnt wurde. Die beiden Kinder -abhängig vom konkrten Geburtsdatum- sollten grundsätzlich 2x36 Mo. Pflichtbeiträge ergeben. Darüber könnte also die allg. Wartezeit als auch die 3/5 Belegung grundsätzlich möglich sein. Entscheidend ist jetzt weniger, wann der Antrag gestellt wurde, sondern wann der Eintritt der erwerbsminderung festgesetzt wurde. Von diesem Zeitpunkt aus wird die o.g. Belegung geprüft. Anhand der Angaben kann man nur vermuten, dass der Versicherungsfall Erwerbsminderung erst für einen Zeitpunkt ab (ca.) Juni 2016 oder später festgesetz wurde, dann wird es vermutlich in der Tat nicht zur Erfüllung der Voraussetzungen kommen. Sofern die Erwerbsminderung zu einem früheren Zeitpunkt eintrat, zum Beispiel wie selber vermutet ab Mai 2014 (oder zumiundest um diesem Zeitpunkt herum), so könnten die Voraussetzungen möglicherweise schon erfüllt sein. Ratschlag: Im Bescheid (Seite 2) schauen, welcher Termin als Eintritt der Erwerbsminderung herangezogen wurde und schauen, ob das so (medizinisch) richtig sein kann oder ob der Zeitpunkt evtl. auch früher gewesen sein könnte, dann besteht möglicherweise aussicht auf Erfolg im Widerspruchsverfahren.
Lotte2am 19.01.2017 | 13:37
DANKE das werde ich probieren. Wie schreibe ich so einen Widerspruch?
rosebudam 19.01.2017 | 15:49
Zitat von Lotte2 anzeigen
Neben der bereits vorgeschlagenen Akteneinsicht und Überprüfung des Leistungsfalls sollten Sie auch noch folgenden Sachverhalt prüfen (lassen): Regelmäßig erhält man pro Geburt neben den von Ihnen bereits erwähnten Kindererziehungszeiten auch noch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes). Diese Berücksichtigungszeiten könnten gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI den maßgebenden 5-Jahreszeitraum in Ihrem Fall soweit "verlängern", dass mehr als 36 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten (hier: Kindererziehungszeiten) vorhanden sind. Gemäß § 57 Satz 2 SGB VI sind die Berücksichtigungszeiten jedoch ausgeschlossen, sobald Sie mehr als geringfügig selbständig erwerbstätig sind und - wie in Ihrem Fall - keine Beitragszahlung mehr erfolgt ist. Entscheidend ist also ggf. in welcher Höhe Sie Einkünfte erzielt haben während Sie "von zu Hause aus selbstständig ein bisschen gearbeitet" haben. Drucken Sie am besten diesen Forumsthread komplett aus und wenden Sie sich damit an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder ein Versicherungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde. Nehmen Sie Ihren Ablehnungsbescheid und auch Ihre Einkommensteuerbescheide für 2013 und folgende Jahre mit. Sofern der Berater nicht das nötige Wissen hat, nimmt man zumindest Ihren Widerspruch auf. Hilft das nicht weiter, können Sie sich auch an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder Rentenberater (sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben) oder ggf. an VdK/SovD o. ä. Verband (ist billiger) wenden. Alles Gute!
W*lfgangam 19.01.2017 | 20:26
Zitat von Lotte2 anzeigen
...'altmodisch'?, einfach mit Federkiel und Tintenfass ;-) Rosebud hat Ihnen schon die richtige Vorgehensweise aufgezeigt! > Kindererziehungszeit angerechnet bis 04/2013 Bis EM-Fall 05.2015 wären Sie damit 'abgesichert', was die 36 Monate in den letzten erweiterten 5 Jahren betrifft. Insofern "ich bin seit Mai 2014 dauerhaft Krank." geht da noch was - wahrscheinlich ist hier zunächst nur das EM-Antragsdatum als Eintritt der EM zugrunde gelegt worden, ohne die früheren Umstände ausreichend zu berücksichtigen - die Akteneinsicht kann da bereits Klarheit verschaffen, wie 'schlampig' Ihr Rentenantrag/Leistungsfall EM med. bewertet worden ist. Gruß w.
Lotte2am 20.01.2017 | 11:14
DANKE euch allen :-X
Lotte2am 03.02.2017 | 15:34
Heute war ich beim VDK. Mir wurde dort gesagt so ein Widerspruch bringt in meinem Fall gar nichts weil das Datum grundsätzlich immer erst ab Antragstellung zählt. Was davor war interessiert die Rentenversicherung nicht. Das wäre Zeitverschwendung da etwas zu schreiben. Gut ich versuche es trotzdem - ohne VDK Jetzt noch eine Frage Was bringt mir jetzt dieser bescheid für evtl. die Zukunft? Die Dame vom Vdk meinte das wäre sogar schlecht für mich falls ich in ein paar Jahren doch wieder arbeiten könnte (Da ich ja noch jung bin) . Gibt es da sicherlich Probleme weil der Bescheid nicht zeitlich begrenzt ist. Sie meinte nur das ist ungewöhnlich normalerweise sind die erstmal zeitlich begrenzt. kann so ein Bescheid auch aufgehoben werden? Ich hoffe doofes ich die Bestrahlungen irgendwann verkraftet habe und kann doch mit zwei Kindern meinen Eltern nicht ewig auf der Tasche liegen. oder darf trotz erwerbsminderungsrentenbescheid Irgendwann wieder arbeiten. Wie funktioniert das. ? .
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