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Erwerbsminderung / Schwerbehinderung / Abschläge

von Erik29.03.2007 | 21:14
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt; Schwerbehinderung (mindestens 50%) ist vorhanden, kein Vertrauensschutz. Mir ist bekannt, dass ich grundsätzlich ab dem 63. Lebensjahr einen Rentenanspruch ohne Abschläge hätte. ABER ich bin noch keine 63; ich werde demnächst 61 Angenommen ich würde mit 61 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung mit einem Abschlag von 7,2 Prozent erhalten. Wie würde sich dieser Abschlag auf die Altersrente für schwerbehinderte Meneschen mit 63 auswirken? Könnte man mit 63 eine höhere Rente erwarten? Oder bleibt der Abschlag für immer bestehen? Habe hierzu unterschiedliche Meinungen gehört... Soll ich jetzt die Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen oder würden Sie mir im Hinblick auf die Abschläge raten die zwei Jahren mit anderen "Mitteln" zu überbrücken? Für eine ausführliche und kompetente Beratung zu diesem doch sehr kompliziertem Thema Erwerbsminderung-Schwerbehinderung-Abschläge wäre ich sehr dankbar. Würde mich natürlich auch über Tipps / Ratschläge freuen Was muss in diesem Zusammenhang noch alles beachtet werden? Danke!!! Mit freundlichen Grüßen Erik

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.03.2007 | 14:36

Wenn Ihnen mit 61 Jahren eine EM Rente bewilligt wird, beträgt der mtl. Abschlag 7,2 %. Mit 63 Jahren könnten Sie eine Umwandlung der EM Rente in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Ob es dann zu einer Erhöhung der Rente kommt, ist vom Einzelfall abhängig und wird durch eine neue Berechnung festgestellt. Nieriger kann der Rentenzahlbetrag nicht werden, da Sie einen Besitzschutz auf den Zahlbetrag der EM Rente haben. Bei der Entscheidung ob Sie die Rente mit 61 oder erst mit 63 Jahren beantragen sollten, kann Ihnen der Rentenversicherungsträger in soweit behilflich sein, in dem Sie sich von dort zwei Rentenberechnungen erteilen lassen. Einmal die Berechnung der Erwerbsminderungrente und einmal die Berechnung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 Jahren. Vielleicht fällt Ihnen dann die Entscheidung leichter.

2 Antworten

Yogiam 29.03.2007 | 23:13
Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten sind noch nicht sicher. Sie sind noch im Gespräch. siehe Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_5252/DRV/de/Inhalt/…
Schadeam 30.03.2007 | 08:06
eine ausführliche, kompetente Beratung erhalten Sie bei der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Gehen Sie bitte davon aus, dass der Abschlag, den Sie erhalten, wenn Sie die EM Rente bekommen, sich auch in die Altersrente hinüberzieht.Sie können ja auch sofort die AR für Schwerbehinderte beantragen (auch mit Abschlägen). Was die von Yogi angesprochene Unsicherheit betrifft, geht es doch bei dem strittigen BSG Urteil um die Abschläge bei einer EM Rente, die vor 60 beginnt und das betrifft Sie ja nicht, weil Sie bereits 61 Jahre alt sind. Schaun wir mal...
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