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Experten-Antwort

Erwerbsminderung und Ausgleich

von Mmadonna1962 13.02.2020 | 18:18
92 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Bei meiner Scheidung 1996 gäbe es einen Versorgungsausgleich. Ich beziehe nun leider eine Erwerbsminderungsrente, bekomme bei dieser Rente den versorgsausgleich noch nicht mit ausbezahlt? Wird dieser erst mit dem Ruhestand meines exmannes in meine Rente mit einfließen. Der Betrag ist nicht sehr hoch, da wir beide zum Zeitpunkt des ausgleiches berufstätig waren, aber bei einer erwerbsminderung Zählt erst einmal jeder penny. Vielleicht übersehe ich aber auch den Ausgleich auf der Rente Info. danke für jede antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2020 | 10:11

Hallo Mmadonna1962,

den Ausführungen von W*lfgang schließen wir uns an.

1 Antworten

W°lfgangam 13.02.2020 | 19:10
Hallo Mmadonna1962, ich gehe davon aus, dass Ihre EM-Rente erst kürzlich, also weit nach dem Versorgungsausgleich bewilligt worden ist. Grundsätzlich wird der Wertausgleich unmittelbar nach der rechtskräftigen Scheidung in den Rentenkonten umgesetzt - da abgezogen, dort hinzugerechnet - sodass das bereits in Ihrer EM-Renten enthalten sein sollte. Können Sie am Ende des Rentenbescheids nachvollziehen, so ziemlich auf der letzten Seite ist eine Anlage "Summe der persönlichen Entgeltpunkte (EP)", wo Sie einen Eintrag "Zuschlag an EP aus durchgeführtem Versorgungsausgleich" finden sollten. Ggf. ist aber ein (Rest)Ausgleich aus 'schuldrechtlichem' Versorgungsausgleich noch nicht erfolgt ...hängt wesentlich mit Betriebsrenten zusammen, die damals ggf. nicht in voller Höhe Zugang in Ihr Rentenkonto gefunden haben. Ggf. sogar kein Versorgungsausgleich in der Rente umgesetzt, weil 'DDR-Zeiten' auszugleichen waren, dann hängt das immer noch in der 'Warteschleife'. Besuchen Sie bitte die nächste Beratungsstelle, nehmen Ihren Rentenbescheid und das Urteil zum Versorgungsausgleich mit, da schaut man noch mal drüber, ob alles i.O, oder noch was fehlt. Gruß w.
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