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Experten-Antwort

Erwerbsminderung und Fernstudium

von Achim04.08.2012 | 00:04
2962 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin voll erwerbsgemindert und beziehe dementsprechend eine volle EM-Rente. Um meinen tristen Alltag etwas mit Glanz zu versehen denke ich nun darüber nach, ein Fernstudium in Teilzeit an der Fernuni in Hagen aufzunehmen (in einem Bachelor-Studiengang). Dass für mich nur ein Fernstudium in Frage kommt, liegt einfach daran, dass ich das Haus nicht verlassen muss und insofern sich die Belastung für mich doch sehr in Grenzen hält. Lediglich für Prüfungen sind 2 mal pro Jahr Präsenztermine Pflicht (an einem Ort meiner Wahl). Dies muss ich dann mit Hilfe irgendwie hinbekommen. Jetzt bewegt mich inzwischen doch die Frage, ob ich dies alles überhaupt „darf“ – also ob ein solches Teilzeit-Fernstudium in Hagen mit einer vollen Erwerbsminderung vereinbar ist. Ich wäre für Antworten dankbar, die mir diesbezüglich weiterhelfen können. Mich bewegen vor allem zwei Fragen : (1) Muss ich der RV Bund die Aufnahme eines solchen Teilzeit-Fernstudiums mitteilen ? (2) Wird dann, sofern ich dies mitgeteilt habe, die Rente gestrichen, gekürzt oder überprüft ? Wie gesagt : für kompetenten Rat wäre ich wirklich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Achim,

Sie sind nicht verpflichtet, der Rentenversicherung die Aufnahme eines Fernstudiums zu melden.

Sie wären verpflichtet, der Rentenversicherung mitzuteilen, wenn

- Sie eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufnehmen oder

- (theoretisch!) Ihr Gesundheitszustand sich soweit bessert (z.B. durch eine OP, bessere Therapie oder ähnliches), dass Sie eine Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden am Tag aufnehmen könnten.

Eine einmal bewilligte Dauerrente kann nur wieder entzogen werden, wenn der medizinische Nachweis erbracht wird, dass sich die Erwerbsfähigkeit auf mehr als drei Stunden am Tag erhöht hat.

Um im Übrigen Missverständnissen vorzubeugen: Dieses Forum wird von den Regionalträgern der RV betreut. Ich gehe aber davon aus, dass Ihnen ein Mitarbeiter der DRV Bund keine andere Antwort geben würde...

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9 Antworten

KSCam 04.08.2012 | 08:43
1) es gibt keine Verpflichtung der DRV die Aufnahme des Studiums mitzuteilen; demzufolge erübrigt sich eine Antwort zu 2).
Achimam 04.08.2012 | 11:27
Soweit einverstanden. Was passiert aber, wenn ich das Fernstudium nun wie geplant aufnehme, und die RV Bund erfährt auf anderen Wegen davon (Dritte Personen, andere Behörden usw.) ? Reagiert dann die DRV überhaupt auf eine solche Kenntnisnahme (z.Bsp. mit einer Überprüfung der Rente bzgl. Höhe und Grund) oder passiert dann gar nichts ?
KSCam 04.08.2012 | 11:31
Das entscheidet dann der Einzelfall - das lässt sich im Forum nicht vorhersehen. Es könnte sein, dass die Ärzte argumentieren: wer (ernsthaft) studieren kann, könnte auch leichte Bürotätigkeiten machen und wäre demzufolge auch nicht mehr (voll)erwerbsbemindert. Oder man sieht das Studium als reine Beschäftigungstherapie, das an der Erwerbsminderung nichts ändert. Da ist dann alles oder nichts möglich.
Achimam 04.08.2012 | 11:50
Zählt denn für die Feststellung der "Arbeitstfähigkeit" auch Heimarbeit am Computer zu Hause (denn dies stellt ein Fernstudium ja im Kern dar) ? Für eine einfache Bürotätigkeit müsste ich normalerweise das Haus verlassen, um meinen Arbeitsplatz zu erreichen, was bei mir krankheitsbedingt nicht ohne weiteres möglich ist. Deshalb liebäugele ich ja mit einem Fernstudium. Ein alternatives Präsenzstudium mit Wegen zum Studienort kommt nicht in Frage. Kennen Sie sich hier aus (Wegefähigkeit ist bei mir in der Regel nicht gegeben) ?
KSCam 04.08.2012 | 12:08
So verständlich Ihr Nachbohren im Forum auch ist - die von Ihnen gewünschte Antwort bekommen Sie im Forum nicht. Klarheit haben Sie wenn Sie individuell bei der DRV nachfragen, dann wird ggfls. geprüft. Das Risiko mit der Nachfrage die berühmten "schlafenden Hunde" geweckt zu haben und vielleicht ein Eigentor geschossen zu haben, tragen Sie selbst..... Ich persönlich würde mich nicht melden (weil man das ja auch nicht muss) und mit einem gewissen Restrisiko leben...
Achimam 04.08.2012 | 12:19
Dann werde ich wohl auf eine Antwort von einem "Experten" der RV Bund warten müssen - sofern sich jemand für meinen Thread interessiert, denn das Risiko einer Überprüfung der Rente ist allgegenwärtig und kann jederzeit aus allen denkbaren Gründen erfolgen. Insofern ist mir diese Betrachtung zu allgemein. Vielleicht hat jemand bereits Erfahrungen mit der RV Bund in Sachen Fernstudium gemacht oder kann ggf. sogar Gerichtsurteile nennen, falls jemand mal geklagt hat wegen einer solchen Fallkonstellation.
KSCam 04.08.2012 | 16:29
Ich glaube Sie überschätzen die Funktion dieses Forums - die einzelnen RV Träger wechseln sich wochenweise ab und bestimmen die Mitarbeiter, die dann - neben ihrem eigentlichen Aufgabengebiet - die Fragen beantworten. Der für heute eingeteilte Experte wird an seinem nächsten Arbeitstag (wahrscheinlich am Montag) "seine" Fragen beantrworten. Er wird sich aber höchstwahrscheinlich nicht auf die Suche nach Gerichtsurteilen machen, die in einem Fall wie Ihrem einschlägig sein könnten - diese Zeit wird er nicht haben. Im Ernstfall kommt es auf die konkrete Situation, die vorliegenden Erkrankungen und die Stellungnahme von Medizinern an. Und nicht
Alltagsbegleiteram 04.08.2012 | 21:21
Nein, ein Studium bei Bezug von voller Erwerbsminderungsrente ist nicht rentenschädlich. Die Frage wurde in diesem Forum bereits öfter gestellt. In Ihrem Fall ist zudem ein Fernstudium geplant, somit ist eine Vergleichbarkeit zu üblicher Bürotätigkeit ohnehin nicht gegeben. Ein voll Erwerbsgeminderter könnte auch von zuhause auch eine exzessive Korrespondenz betreiben (oder in Foren unterwegs sein), ohne dass die DRV daraufhin die Erwerbsminderung in Frage stellt. Lediglich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich kann dazu führen, dass die volle Erwerbsminderung in Frage gestellt und erneut überprüft wird.
Achimam 04.08.2012 | 19:12
Darf ich fragen, ob Sie während der Arbeits-Woche zu den offiziellen "Experten" mit Logo gehören und am Wochenende sozusagen "privat" im Forum auftreten ? Mir ist aufgefallen, dass Sie zu mehreren Postings in diesem Experten-Forum geantwortet haben, nicht nur zu meiner Frage.
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