Hallo Achim,
Sie sind nicht verpflichtet, der Rentenversicherung die Aufnahme eines Fernstudiums zu melden.
Sie wären verpflichtet, der Rentenversicherung mitzuteilen, wenn
- Sie eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit aufnehmen oder
- (theoretisch!) Ihr Gesundheitszustand sich soweit bessert (z.B. durch eine OP, bessere Therapie oder ähnliches), dass Sie eine Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden am Tag aufnehmen könnten.
Eine einmal bewilligte Dauerrente kann nur wieder entzogen werden, wenn der medizinische Nachweis erbracht wird, dass sich die Erwerbsfähigkeit auf mehr als drei Stunden am Tag erhöht hat.
Um im Übrigen Missverständnissen vorzubeugen: Dieses Forum wird von den Regionalträgern der RV betreut. Ich gehe aber davon aus, dass Ihnen ein Mitarbeiter der DRV Bund keine andere Antwort geben würde...