Auf die Antwort von "KSC" wird verwiesen. Wenn die Grenze von 450 € überschritten wird, kann Ihre Erwerbsmindungsrente auch als Teilrente (1/4, 1/2 oder 3/4) gezahlt werden.
Die dafür für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.