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Experten-Antwort

Erwerbsminderungrente in Teilzeit

von Sofia An.12.01.2024 | 15:59
168 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo schönen guten Abend, ich habe den Antrag Erwerbsminderungsrente in Teilzeit durch (Volle Erwerbsminderung hatte ich beantragt), ich bin trotz Arbeitgeber ausgesteuert und habe 7 Operationen in 2 Jahren absolviert und bin dadurch nur noch beschränkt arbeitsfähig und gehe im Rahmen eines Arbeitsschonplatzes bei meinem Arbeitgeber ab ca. März 24 zurück. Die letzte Reha hatte mir die Teilzeit in Rente empfohlen Ich habe leider aktuell noch Schmerzen, bin auch noch krankgeschrieben und leide an den Folgeschäden, ein GDB aktuell 30 liegt vor, 2 Anträge sind noch offen. Im Moment beziehe ich ALG1 bis 08/2024. Meine Frage sollte ich die Teilzeitarbeit nicht packen, wie sieht es dann aus? Kann ich die volle Erwerbsminderungsrente erneuert beantragen? Und wie sieht das finanziell dann aus? Ab wann kann ich wieder ALG 1 beziehen? Ich bin aktuell durch die gleiche Krankheit 1,5 Jahre schon krank geschrieben. Ich möchte es unbedingt versuchen, bin aber immer noch sehr eingeschränkt körperlich. Vielen Dank für Ihre Mühe. MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sofia An.,

 

einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente können sie jederzeit stellen. Zu den Erfolgsaussichten können hier keine Aussagen getroffen werden.

Da es sich hier um ein Forum zu rentenrechtlichen Fragen handelt, können wir Ihre Fragen zum Arbeitslosengeld nicht beantworten, wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

55am 12.01.2024 | 16:07
Wenn Sie die Arbeit nicht schaffen und diese aufgeben müssen und sich keine andere Teilzeitstelle finden lässt, kann eine sog. Arbeitsmarktrente möglich sein.
Renteam 12.01.2024 | 16:08
Natürlich können Sie jederzeit einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen (Ergebnis?). Für Fragen zu Leistungen der AfA müssen Sie sich an diese und nicht an die Rentenversicherung wenden.
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