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Experten-Antwort

Erwerbsminderungrente nicht bearbeitet - Pech gehabt?

von Lena08.02.2019 | 13:35
456 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin seit 2016 arbeitsunfähig krankgeschrieben. Nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse erhielt ich erstmal ALG 1. Dort sagte man mir ich solle einen Antrag auf Rehabei der Rentenversicherung stellen. Diese schickte mich dann zu einem Gutachter, der vorerst eine befristete Erwerbsunfähigkeit von 2 Jahren feststellte. Das war im März 2018. Im Juni erhielt ich Post von der Rentenversicherung. Keine Reha weil nicht klar ist, ob dadurch eine Besserung eintreten wird. Die Prüfung zur Umwandlung Antrag auf Erwerbsunfähigkeit erfolgt. Seit dem kam nichts. Briefe wurden nicht beantwortet. Heute habe ich meinen Mut zusammengenommenund dort angerufen. Sehr unfreundlich wurde mir gesagt, dass hier die Akte geschlossen wäre und sie nicht wüssten, was sie im letzten Jahr gemacht hätte und ich eben Pech hätte und einen neuen Antrag stellen soll. Ich bin echt verzweifelt. Überall habe ich gelesen, dass die Bearbeitung durchaus ein halbes Jahr dauern kann. Ich dachte mir - warte halt etwas ab. Darf die Rentenversicherung Angräge überhaupt einfach schließen ohne den Antragsteller zu informieren? Da ich nie eine Entscheidung zur Erwerbsminderungsrente erhalten habe sondern nur zur Reha konnte ich hier ja nicht mal widersprechen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2019 | 15:44

Hallo Lena,

im Juni 2018 erhielten Sie nach Ihren Angaben einen Bescheid indem eine Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt wurde.

Es gibt die Möglichkeit, dass eine Reha abgelehnt wird weil Erwerbsminderung vorliegt, dann werden Sie aufgefordert einen formellen Erwerbsminderungsrenten-Antrag zu stellen.

Wurde die Reha jedoch abgelehnt weil Sie zum damaligen Zeitpunkt einfach nicht rehafähig waren (nicht gleichbedeutend mit erwerbsgemindert) oder zuerst eine akute Behandlung abschließen sollten, dann wird kein Rentenverfahren eingeleitet.

Ohne Antrag keine Leistungsprüfung. Am besten Sie stellen jetzt einen Antrag auf Erwerbsminderung bei Ihrer Gemeinde oder Beratungsstelle. Dann erhalten Sie in jedem Fall einen Bescheid, gegen den Sie ggfs. in Widerspruch gehen können.

7 Antworten

Lenaam 08.02.2019 | 13:50
Ich habe mich nur genötigt gefühlt anzurufen weil alle Briefe, die alles als Einschreiben mit Rückscheon verschickt wurden, unbeantwortet blieben. Ich bin auch eher der Freund des schriftlichen Weges.
Danielaam 08.02.2019 | 13:40
Nicht anrufen! Alles schriftlich machen. Das ganze nennt sich Sachstandsanfrage. Da ist eindeutig in der Kommunikation grad was falsch gelaufen, deshalb bringt das telefonieren einfach nichts
Lenaam 08.02.2019 | 16:50
In dem damaligen Bescheid stand drin: es wird geprüft ob der Reha Antrag als Rentenantrag umgewandelt wird. Ihr Vorgang wurde in die zuständige Abteilung weitergeleitet. Sie hören von uns. Darum war doch dann kein Antrag nötig. Wenn man mir sagt "wir prüfen und melden uns" dann muss ich doch davon ausgehen, dass auch geprüft und sich gemeldet wird. Warum dann einen weiteren Antrag stellen? Eine Umwandlung vom Reha-Antrag in einen Renten-Antrag ist ja nicht unüblich. Es wurde damals alles vom Arbeitsamt eingeleitet. Selbst auf dem Antrag stand die Umwandlung drauf. Warum dann einen neuen Antrag stellen? Das Bewilligungsdatum würde sich ja dann auch gleich noch ändern.
Gogo Dodo am 08.02.2019 | 17:29
Es wurde doch aber ein Antrag auf Rehabilitation gestellt und die RV hat die Wandlung zum Rentenantrag in Aussicht gestellt. Mich irritiert nur die Aussage was der Gutachter festgestellt haben will? Vielleicht wurde doch nur Rehaunfähigkeit bescheinigt. Alles mysteriös, am besten dem Experten folgen und umgehend neuen Antrag stellen.
Danielaam 08.02.2019 | 17:09
Ach, du hast gar keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt? Dann kannst ja lange warten. Ohne Antrag keine Bearbeitung
Modi1969am 08.02.2019 | 17:44
Hallo, sofern ein Reha-Antrag umgedeutet wird, müssen Sie auch Form-Rentenanträge stellen. Ich schlage Ihnen folgende Vorgehensweise vor: in Beratungsstelle EM-Rentenantrag stellen und Hinweis auf Prüfung evtl. Umdeutung aus 2018 mitschicken (damaliges Schreiben der DRV mitschicken..). Dann kann die DRV prüfen, ob ggf. Rente aus Antrag 2019 oder doch aus Umdeutung 2018 bewilligt wird (Vorliegen EM unterstellt). Es kann schon mal sein, dass in der Sachbearbeitung versehentlich ein Fall in die falsche Richtung (Archiv anstelle Rentenabteilung) "gerutscht" ist. Menschen machen manchmal Fehler und das Ganze würde durch Ihren neuen Antrag überprüft....
Raineram 09.02.2019 | 07:54
Selbst bei der Umdeutung eines Rehaantrages musst du zusätzlich den kompletten Antrag auf Erwerbsminderungsrente ausfüllen und abschicken. Die Umdeutung bedeutet nur, das hier auf jeden Fall der erste Tag der Erwerbsminderungsrente gesehen wird. Und wenn du den Antrag nicht gestellt hast, wird man bei der DRV davon ausgegangen sein, dass du keine Erwerbsminderungsrente möchtest und deswegen ist die Akte geschlossen worden. Da hättest du längst selbst drauf kommen können.
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