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Zur Experten-Antwort springenHallo Lena,
im Juni 2018 erhielten Sie nach Ihren Angaben einen Bescheid indem eine Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt wurde.
Es gibt die Möglichkeit, dass eine Reha abgelehnt wird weil Erwerbsminderung vorliegt, dann werden Sie aufgefordert einen formellen Erwerbsminderungsrenten-Antrag zu stellen.
Wurde die Reha jedoch abgelehnt weil Sie zum damaligen Zeitpunkt einfach nicht rehafähig waren (nicht gleichbedeutend mit erwerbsgemindert) oder zuerst eine akute Behandlung abschließen sollten, dann wird kein Rentenverfahren eingeleitet.
Ohne Antrag keine Leistungsprüfung. Am besten Sie stellen jetzt einen Antrag auf Erwerbsminderung bei Ihrer Gemeinde oder Beratungsstelle. Dann erhalten Sie in jedem Fall einen Bescheid, gegen den Sie ggfs. in Widerspruch gehen können.
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