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Experten-Antwort

Erwerbsminderungs-/Altersrente

von Thomas Schneider10.04.2012 | 11:14
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Sehr geehrte Damen und Herren, in einer aktuellen Rentenauskunft steht geschrieben das wenn eine Erwerbsminderung eintreten würde die monatliche Rente 851,37 Euro betragen würde. Die Regelaltersrente würde zum heutigen Standpunkt 262,22 Euro betragen. Nun meine Frage: Angenommen ich würde zum jetzigen Zeitpunkt erwerbsgemindert und könnte bis zum erreichen des Rentenalters nicht mehr berufstätig sein, so würde ich ja monatlich eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 851,37 Euro erhalten.... Aber welche Rente würde dann nach erreichen des Rentenalters gezahlt? Würde die Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt (unter anderem Namen) oder würde ich dann die 262,22 Euro Regelaltersrente, die ich bis jetzt erreicht habe erhalten? Oder vielleicht gar keine Rente mehr? Mit freundlichen Grüßen Thomas Schneider

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In diesem Fall wird nach aktueller Rechtslage die Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente umgewandelt, wobei allerdings die Entgeltpunkte der vorangehenden Erwerbsminderungsrente besitzgeschützt sind. Das bedeutet, dass die Regelaltersrente in Höhe der bisherigen Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt wird.

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6 Antworten

W*lfgangam 10.04.2012 | 13:06
Hallo Thomas Schneider, > Aber welche Rente würde dann nach erreichen des Rentenalters gezahlt? Würde die Erwerbsminderungsrente weiter gezahlt (unter anderem Namen) genau so ist es. Folgt der EM-Rente eine Altersrente, werden die für die EM-Rente berechneten Entgeltpunkte (EP) wenigstens in dieser Höhe auch für die Altersrente berücksichtigt. Die Altersrente kann daher nicht kleiner sein, als die EM-Rente ...höher aber grundsätzlich auch nicht. Wenn Sie den Betrag der EM-Rente durch 27,47 teilen, sehen Sie, wie viele EP dafür durch Hochrechnung bis 60 zugrundegelegt wurden. Die bisherige Summe der EP für die Regelaltersrente steht direkt auf der Rückseite der Renteninformation. Gruß w.
BersBBam 10.04.2012 | 17:12
An die Experten, in diesem Fall steht Regelaltersrente von 262,22 € eine Erwerbsminderungsrente von 851,37 € entgegen. Ist es in diesen Fällen nicht ungerecht, dass wie in diesem Fall jüngere Versicherte die bisher wenig Arbeitsjahre erreicht haben in vielen Fällen besser dastehen als Versicherte die kurz vor der Rente Erwerbsunfähig werden. Man geht bei den Hochrechnungen wohl von der Annahme eines Verdienstes wie bisher aus.
W*lfgangam 10.04.2012 | 19:57
Zitat von BersBB anzeigenausblenden
Hallo BersBB, die Rentenversicherung/der Gesetzgeber (...hallo-ho, die Rentenversicherung führt nur das aus, was die von uns/von Ihnen gewählten Vertreter umsetzen) zahlt eben auch Leistungen, die in anderen/privaten Systemen erst teuer erkauft werden müssten - dazu zählt auch die Absicherung schon vom ersten Tag der Pflichtversicherung. Sie würden staunen, wie wenig Beitrag notwendig ist, eine 4-stellige EM-Rente zu erhalten. Und Sie wären erstaunt, wie 'ungerecht' das Maschmeyer-Gewerbe diese Spontanrente mit geringem Beitrag finden würde ;-) Auch wenn es etwas an Ihrer Frage vorbei geht - fragen müssen sich die im fortscheitenden Alter, warum es so 'wenig' EM-Rente geworden ist ...allerdings, ist es auch dann 'gerecht', da noch einen nicht erzielten Verdienst bis 60 draufzupacken? Sie sehen, man kann es von beiden Seiten als ungerecht empfinden. > Man geht bei den Hochrechnungen wohl von der Annahme eines Verdienstes wie bisher aus. ...nicht wie bisher, sondern die Durchschnittsleistung bis zum Eintritt der EM - Verdienste, Ausbildungszeiten, Kindererziehung, Pflegetätigkeit, Mini-Jobs, Rentenlücken. Gruß w.
Thomas Schneideram 10.04.2012 | 22:11
Zitat von BersBB anzeigenausblenden
Ist es nicht auch irgendwie ungerecht wenn genau so ein junger Arbeitnehmer durch eine Krankheit erwerbsgemindert wird? In welchen Fällen steht bitteschön ein kranker Mensch besser da als ein gesunder Mensch?? An die Experten, also im Falle einer Erwerbsminderung würde die Erwerbsminderungsrente auch nach dem erreichen des Rentenalters weiter gezahlt... Verstehe ich das richtig? Mit freundlichen Grüßen Thomas Schneider
Thomas Schneideram 11.04.2012 | 15:15
also im Falle einer Erwerbsminderung würde die Erwerbsminderungsrente auch nach dem erreichen des Rentenalters weiter gezahlt... Verstehe ich das richtig? Mit freundlichen Grüßen Thomas Schneider
Nein, das verstehen Sie nicht richtig! Es wurde doch ausführlich beschrieben: die EU Rente wird mit Erreichen des regulären Rentenalters automatisch in die Altersrente überführt, die dann aber vom Zahlbetrag genau so ist! Verstanden? Gruß Rentner
Ich meinte damit ja auch das der Betrag weiterhin gezahlt wird (natürlich unter anderem Namen)
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