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Experten-Antwort

Erwerbsminderungs- oder Schwerbehindertenrente

von Globetrotter08.04.2015 | 11:49
966 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, folgender Fall im Bekanntenkreis: Eine ehemalige Kollegin (Jahrgang 1961) erhält seit kurzem eine volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente und ist schwerbehindert (GdB 50). Aufgrund des jungen Alters ist die Erwerbsminderungsrente mit einem dauerhaften Abschlag von 10,8% versehen, eine Schwerbehindertenrente könnte (ebenfalls mit 10,8% Abschlag) ja frühestens ab Alter 61/6 Mo. bezogen werden. Fragen: 1. Zum jetzigen Zeitpunkt (Alter 54) ist ausschließlich der Bezug einer Erwerbsminderungsrente möglich. Die Bewilligung einer "Schwerbehindertenrente" muss ein Missverständnis sein, das mit dem Rentenversicherungsträger zu klären ist? 2. Ab Alter 61/6 Mo. und Erfüllung der weiteren Voraussetzungen macht die Beantragung der Altersrente für Schwerbehinderte nur dann Sinn, wenn neben der aktuellen laufenden Erwerbsminderungsrente ein Gfb-Beschäftigungsverhältnis mit aufgestockten RV-Beiträgen läuft oder im Falle einer "Gesundung" weitere Entgeltpunkte erarbeitet werden können? Danke schön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1.) Es ist richtig, dass im Alter von 54 nur eine Erwerbsminderungsrente möglich ist. Den Begriff "Schwerbehindertenrente" gibt es offiziell nicht. Die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" für Personen, die im Jahr 1961 geboren sind, kann frühestens mit 61 Jahren und 6 Monaten beansprucht werden.

2.) Ob es Sinn macht, die Erwerbsminderungsrente bereits mit 61 Jahren und 6 Monaten in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln zu lassen, würde ich unmittelbar vorher (ca. 3 - 6 Monate vor dem möglichen Rentenbeginn) durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen einer schlichten Anfrage prüfen lassen. Dann kann die DRV auf Grundlage der dann geltenden Gesetze ausrechnen, ob sich die Altersrente gegenüber der Erwerbsminderungsrente erhöht. Häufig wird sich bei der beschriebenen Konstellation aber keine Erhöhung ergeben.

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1 Antworten

Schadeam 08.04.2015 | 12:26
zu1) Zumindest auf Seiten der DRV dürfte kein Mensch auf eine Klärung "Ihres Missverständnisses" warten, weil ein 54 jähriger schlichtweg keine AR für Schwerbehinderte bekommen kann. zu2) Wenn es in ca 7 Jahren soweit ist, kann die Dame formlos eine Probeberechnung der Altersrente anfordern - dann sieht Sie ob die AR höher oder gleich hoch ist wie die vorangegangene EM Rente. Aus heutiger Sicht ist eine Erhöhung nicht zu erwarten, aber man weiß ja nie.
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