1.) Es ist richtig, dass im Alter von 54 nur eine Erwerbsminderungsrente möglich ist. Den Begriff "Schwerbehindertenrente" gibt es offiziell nicht. Die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" für Personen, die im Jahr 1961 geboren sind, kann frühestens mit 61 Jahren und 6 Monaten beansprucht werden.
2.) Ob es Sinn macht, die Erwerbsminderungsrente bereits mit 61 Jahren und 6 Monaten in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln zu lassen, würde ich unmittelbar vorher (ca. 3 - 6 Monate vor dem möglichen Rentenbeginn) durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen einer schlichten Anfrage prüfen lassen. Dann kann die DRV auf Grundlage der dann geltenden Gesetze ausrechnen, ob sich die Altersrente gegenüber der Erwerbsminderungsrente erhöht. Häufig wird sich bei der beschriebenen Konstellation aber keine Erhöhung ergeben.