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Erwerbsminderungs Rente abgelehnt-Obwohl schwer chronisch Krank

von Sascha31.01.2010 | 12:29
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, es geht um folgendes: Habe letztes Jahr einen Antrag wegen Erwerbsminderung gestellt. Nachdem ich beim Sozialmedizinischen Dienst der Renteversicherung war, habe ich gestern eine Antwort der Renteversicherung erhalten. Der Antag wurde nicht entsprochen, weil ich nach deren medizinischer Beurteilung noch mindestens 6 Stunden tgl. unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann. Eine Teilerwerbsminderung ist jedoch, dass ich nicht mehr in der Lage wäre, mindestens 6 Sunden tgl. zu arbeiten. Vor Antragsstellung war die Belastbarkeit schon auf folgende Einschränkung: Grunsätzlich sind schwere Arbeiten, Belsatungen durch Hitze, Kälte, Nässe, Zugluft oder Temperaturschwankungen sowie inhalative Belastungen durch Rauch, Staub, Gasse etc oder Allergene zu meiden. So wie Lärm, Stress, Vibrationen, Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr, häufig wechselnde Arbeitszeiten. Dieses wurde von der Reha-Klinik nach dem Aufenthalt schriftlich erklärt( Befundbericht). So nun zu mir: Ich bin allein erziehender Papa( Kind ist 10 Jahre jung) wir erhalten ALG 2 und bin seit Mitte August Krankgeschrieben. So nun meine fragen: Ich bin also nur noch für mindestens 6 Stunden erwerbsfähig? Nur was bedeutet mindestens? Auch mehr als 6 Stunden? Außerdem, weiß ich garnicht wie ich es schaffen soll 6 Stunden zu arbeiten. Ich kann ja nicht einmal richtig einkaufen gehen schon leichte Anstrengungen wie Treppensteigen etc. Durch meine schwere chronische Krankheit bin ich erheblich eingeschränkt. Dazu kommt auch das ich zu einer kleinen Minderheit gehöre bei denen die Medikation nicht richtig anschlägt.( Ausage des Facharzt) Also , muss ich wohl Widerspruch einleiten? Habe erst einmal ein Kopie des Gutachten bei der Renteversicherung beantragt. Habt ihr noch ein paar Tips für mich.? Ich bin ziemlich überfordert mit dieser Situation. Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe Gruß Sascha

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Sascha,

bei einem Leistungsvermögen von sechs Stunden und mehr täglich besteht kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, gegen die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einzulegen. Dabei sollten Sie auf jeden Fall aktuelle Befundberichte Ihrer behandelnden Ärzte vorlegen, die zu einer anderen Beurteilung Ihres Leistungsvermögens führen könnten.

1 Antworten

-_-am 31.01.2010 | 12:50
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen das nachfolgende Stufenschema vor: Bei einem Leistungsvermögen von * erhält ein Versicherter: *1. unter drei Stunden: - volle Erwerbsminderungsrente *2. drei bis unter sechs - Stunden: halbe Erwerbsminderungsrente *3. sechs und mehr Stunden: - keine Erwerbsminderungsrente Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Zuerst müssen Sie zur Fristwahrung Widerspruch einlegen. Die Begründung können Sie später noch nachreichen. Die medizinischen Teilakten sollten Sie von einem Sozialverband (z. B. VdK, SovD), Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Rentenberater einsehen lassen. Rechtsanwälte oder Rentenberater berechnen dafür jedoch erhebliche Gebühren. Natürlich können Sie auch versuchen, das Widerspruchsverfahren selbst durchzufechten. Das wird aber für den Laien sehr schwierig sein. Auf jeden Fall ist es hilfreich, fundierte neue ärztliche Befundberichte vorzulegen, die eine andere Beurteilung Ihres Leistungsvermögens nahelegen. Rechnen Sie aber besser nicht mit einer sehr kurzfristigen Entscheidung.
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