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Experten-Antwort

Erwerbsminderungs-/Teilaltersrente

von A.20.07.2024 | 12:40
171 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Kann ich, wenn mir eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt wurde, zeitgleich eine Teilrente (mindestens 10% der Regelaltersrente) beantragen bzw. bekommen? Die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente als langjährig Versicherter mit den entsprechenden Abzügen (0,3%/je Monat) liegen bei mir vor. Kann mir da jemand weiterhelfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

grundsätzlich ist ein gleichzeitiger Bezug von Altersrente und Erwerbsminderungsrente nicht möglich. Zur weiteren Klärung Ihrer Fragen halten wir eine individuelle Beratung für sinnvoll.  

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 20.07.2024 | 12:45
Beides geht nicht, aber Sie können die EM Rente in die Altersrente umwandeln lassen und dabei jede beliebige Teilrente (zwischen 10 und 99,99%) oder auch die Vollrente wählen.
Kurz und bündigam 20.07.2024 | 13:42
Nein
Geht nicht und wäre auch nicht sinnvollam 20.07.2024 | 14:56
Nein das geht nicht gleichzeitig. Das wäre auch finanziell nicht sinnvoll. Wenn Sie aber die Bedingungen für die "Rente für langjährig Versicherte" erfüllen, können Sie Ihre teilweise EM-Rente jederzeit in diese Altersrente umwandeln (Antrag R0110). Dann gilt für Sie der Bestandsschutz §88 SGB6 und Ihre Altersrente kann nicht niedriger ausfallen als Ihre doppelte teilweise EM-Rente. Die DRV rechnet Ihnen das auf Antrag vorab genau aus. Wenn Sie wollen und können, können Sie dann auch noch so viel hinzuverdienen wie Sie wollen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Allgemeiner gilt: Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher. Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Neue Abschläge kommen also nicht hinzu. Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen. Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen. Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen. Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer. Bei mehr als der Hälfte der EM- und späteren Altersrentner bringt das aber gar einen Steuervorteil, weil ihr „zu versteuerndes Einkommen“ unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt. Andererseits kann es in wenigen Fällen, wenn man eine sehr hohe EM-Rente von zum Beispiel über 2.000 Euro monatlich hat und zusätzlich einen hohen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz), auch zu einer jährlichen Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr kommen durch einen möglichst bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze aufgeschobenen Wechsel. Das kann man für jeden Einzelfall individuell näherungsweise überschlagen, zum Beispiel mit einem gängigen PC-Steuerprogramm. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater helfen -natürlich gegen entsprechendes Entgelt- auch sehr gerne.
Einfach nur kopiert!am 20.07.2024 | 17:21
Zitat von Geht nicht und wäre auch nicht sinnvoll anzeigenausblenden
Geht nicht und wäre auch nicht sinnvoll schrieb

Nein das geht nicht gleichzeitig. Das wäre auch finanziell nicht sinnvoll.

Wenn Sie aber die Bedingungen für die "Rente für langjährig Versicherte" erfüllen, können Sie Ihre teilweise EM-Rente jederzeit in diese Altersrente umwandeln (Antrag R0110).

Dann gilt für Sie der Bestandsschutz §88 SGB6 und Ihre Altersrente kann nicht niedriger ausfallen als Ihre doppelte teilweise EM-Rente. Die DRV rechnet Ihnen das auf Antrag vorab genau aus.

Wenn Sie wollen und können, können Sie dann auch noch so viel hinzuverdienen wie Sie wollen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird.

Allgemeiner gilt:

Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.

Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.

Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Neue Abschläge kommen also nicht hinzu.

Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.

Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.

Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen.

Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen.

Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer.

Bei mehr als der Hälfte der EM- und späteren Altersrentner bringt das aber gar einen Steuervorteil, weil ihr „zu versteuerndes Einkommen“ unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt.

Andererseits kann es in wenigen Fällen, wenn man eine sehr hohe EM-Rente von zum Beispiel über 2.000 Euro monatlich hat und zusätzlich einen hohen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz), auch zu einer jährlichen Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr kommen durch einen möglichst bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze aufgeschobenen Wechsel.

Das kann man für jeden Einzelfall individuell näherungsweise überschlagen, zum Beispiel mit einem gängigen PC-Steuerprogramm.

Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater helfen -natürlich gegen entsprechendes Entgelt- auch sehr gerne.

Schön den Text kopiert. Hat man hier schon oft gelesen!
Ja und?am 20.07.2024 | 17:44
Ich kopiere lediglich den von mir selber verfassten Text als Antwort auf die immer gleiche Thematik. Wenn Sie ein Problem damit haben, ist das ihr Problem, nicht meines. Ich erteile Ihnen und allen anderen aber gerne das Recht, diesen Text selber zu kopieren zur Antwort auf entsprechende Fragen, erspart mir Aufwand. Und allen ist geholfen. Klassische win-win-Situation...
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