Hallo Sabine,
eine Zurechnungszeit wird für eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gewährt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie eine teilweise oder eine volle EM-Rente erhalten. Im Versicherungsverlauf wird daher der Bezug einer EM-Rente (voll oder teilweise) immer als "Rentenbezug mit Zurechnungszeit" ausgewiesen.
Im Rentenbescheid hingegen wird Ihnen mitgeteilt, welche EM-Rente Sie erhalten werden. Diesen Bescheid bitte wir abzuwarten.