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Erwerbsminderungsrene

von zara110.02.2009 | 10:23
1288 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Um eine Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, müssen, so heißt es, folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - mindestens 5 Jahre versichert (Wartezeit). - In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein. Meine Frage: Gelten als "Pflichtbeiträge" zu Punkt 2 (3 Jahre Pflichtbeiträge) auch die Beiträge, die im Rahmen einer Arbeitslosigkeit (27 Monate) vom AA an die Rentenversicherung abgeführt worden sind? Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir schließen uns der klaren aussage von Rosanna an, und sind ebenfalls der Meinung, - ja -!

2 Antworten

Rosannaam 10.02.2009 | 10:34
Kurz und knapp: JA
Günteram 14.02.2009 | 23:25
Hallo, hat jemand gehört? Geht um die Anwendung des DPSVA 1975. Polnische Rentenversicherungsträger/ ZUS/ hat komplett Versicherungzeiten bestätigt. Seit 4 Jahren bei Sozialgericht ist Verfahren/!/ ohne Beschluss aber anfang März 2009 dritte/!/ schon Gerichtliche mündliche Termin. Deut.Rentenversicherungs will leider nicht von ZUS Beschäftigungszeiten anerkennen. Mein Fall ist wirklich kompiziert. Ich habe in Polen gearbeitetin ein Bertieb von - bis. Zuerst war kein Verflichtung Beitrage für Arbeitgeber an ZUS zahlen.Ich war Verflichtet an Arbeitgeber kräftig zahlen/ 120 $ Monatlich. Dann , weiter habe bei gleichen Arbeitgeber gearbeitet mit meine Verpflichtung una nach Gesetz Änderung _Arbeitgeber war Verpflichtet Beiträge an ZUS zahlen und hat bezahlt. Ist juristiche Problem für Deutsche Rentenversicherung: ZUs hat mein Beschäftigungszeit komplett anerkant laut des Gesezt. Deutsche Rentenversicherung jetzt sagt: Beiträge nicht angefhürt- nicht als Beiträgszeit anerkannt /ZUS hat anerkannt/ Beiträge angeführt-Beschäftigungszeit anerkannt. Weil, ich lebe in Deutschland seit 20 Jahren ich habe Ansprüche nur gegen Deutscherentenversicherung/ Art. 4 . ABs.3 aaO/. Aber DRV will mir was hat ZUS bestätigt nicht anerkennen. Hat jemand gehört, was weiter. Ich habe schon Angst dritte Grerichtliche Verhandlung am Anfang März. Ist das normal?? Wo soll ich suchen Richtige §§§§?
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