Hallo Gunther,
ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente kann maximal bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze bestehen. Sofern die Erwerbsminderungsrente nicht anderweitig befristet wird/wurde, ist im Bescheid dieser Endzeitpunkt konkret benannt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss in eine Altersrente umgewandelt (per Antrag) werden.