Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo,
Ihr Bruder sollte vor Arbeitsaufnahme seinen zuständigen Rentenversicherungsträger über sein Vorhaben informieren und sich über den Ablauf eines (in der Regel sechsmonatigen) Arbeitsversuchs erkundigen. Unter Anrechnung seines Arbeitseinkommens würde die EM-Rente ggf. gekürzt vorerst weitergezahlt werden. Sollte der Arbeitsversuch gelingen, würde die Rente im Anschluss entzogen oder auf eine teilweise EM-Rente reduziert werden. Würde der Arbeitsversuch scheitern, würde der Hinzuverdienst wieder wegfallen und die EM-Rente wie bisher gezahlt werden. Ihr Bruder kann also „ohne Gefährdung seiner Rente“ ausprobieren, ob er der Belastung einer Tätigkeit gewachsen ist.
Der Arbeitgeber wird bei einer Beschäftigungsanmeldung nicht von der Rentenversicherung über einen Rentenbezug informiert. Allerdings wird die Krankenkasse als Einzugstelle früher oder später den Arbeitgeber informieren, dass die Meldung der Beiträge eigentlich als Rentner erfolgen müsste.
Sollte die Erwerbsminderungsrente wegfallen, würde die Zeit des Rentenbezugs als diese im Versicherungskonto geführt werden und auch bei einer Altersrente entsprechend gewertet werden und sich altersrentensteigernd auswirken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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