Hallo,
entscheidend für die EM-Rente ist die qualitative und quantitative Minderung des Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
Eine Krankschreibung ist hierbei keine zwingende Voraussetzung, dürfte aber im Regelfall vorliegen, da ein "regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand" üblicherweise ärztlich behandelt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung