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Erwerbsminderungsrente

von Claudia15.03.2008 | 07:53
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3 Antworten

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Ich habe eine Frage zur Erwerbsminderungsrente, ich habe die Erwerbminderungsrente beantragt, aber mein Antrag wurde abgelehnt, da ich noch mindestens sechs Sunden auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitsfähig sei! Ich habe aber eine Zwangsstörung und kann nicht allen Tätigkeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen, trotz das sich meine Zwangssomtomatik deutlich verbessert hat. Nun meine Frage: meine Zwangssomtomatik war 2004 so gravierent, dass ich in die Klinik musste und ich lange Zeit gar nicht oder nur teilweise Arbeitsfähig war, also unter drei Stunden Arbeitsfägig war. Und mir wurde gesagt, dass wenn ich jetzt keinen Anspruch auf Rente habe, dann könne die völlige Arbeitsunfähigkeit ab 2004 nicht berücksichtigt werden und ich habe auch keinen Anspruch auf die Arbeitsunfähigkeitsrente von 2004, stimmt das? Viele Grüße Claudia

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ohne Kenntnis der gesamten Sachlage lässt sich Ihr Anliegen - insbesondere hier im Forum - kaum zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass man bei Prüfung Ihres Rentenantrages auch geprüft hat, ob Sie bereits im Jahre 2004 erwerbsgemindert waren.

Sind Sie der Meinung, Sie können - trotz Besserung Ihres Gesundheitszustandes - keine 6 Stunden am Tag, und zwar bezogen auf jegliche Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, mehr arbeiten, können Sie natürlich gegen die Rentenablehnung Widerspruch einlegen. Zur Begründung Ihres Widerspruchs könnten Sie auch vorab mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen.

2 Antworten

dirkam 15.03.2008 | 08:34
Die Verfahrensweise ist vollkommen richtig. Sie schreiben selbst, dass die Krankheit sich sehr gebessert hat und heute keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Da Sie heute keinen Rentenanspruch haben, kann auch keine Rente irgendwie rückwirkend bewilligt werden, Eine Erwerbsunfähigkeit unter drei Stunden ist ja damals nicht geprüft worden, nur die Arbeitsunfähigkeit im ausgeübtem Beruf. Wenn Sie der Meinung sind, dass heute noch Erwerbsunfähigkeit vorliegt, sollten Sie sich das der Entscheidung zugrundeliegende Gutachten von der DRV zusenden lassen und mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Vielleicht hätte ein Widerspruch gegen die Rentenablehnung einen Sinn.
KSCam 15.03.2008 | 10:18
Sie schreiben gar nichts dazu, wann Sie den Rentenantrag gestellt haben. Ein Nachzahlung für 2004 könnte sich nur dann ergeben, wenn Sie schon damals den Antrag gestellt hätten, sich das Verfahren bis jetzt hingezogen hat und die Erwerbsminderung auch festgestellt ist. Haben Sie erst 2007 oder 2008 den Antrag gestellt, kann sich gar keine Nachzahlung für 2004 ergeben. Im übrigen würden etwaige Nachzahlungen mit Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc verrechnet, sodass fraglich ist, ob Sie einen Vorteil hätten. Doch um dies zu beurteilen, müsste man den Fall kennen. Lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle der RV beraten, das scheint mir sinnvoller als eine wage Antwort im Onlineforum.
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