Ohne Kenntnis der gesamten Sachlage lässt sich Ihr Anliegen - insbesondere hier im Forum - kaum zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass man bei Prüfung Ihres Rentenantrages auch geprüft hat, ob Sie bereits im Jahre 2004 erwerbsgemindert waren.
Sind Sie der Meinung, Sie können - trotz Besserung Ihres Gesundheitszustandes - keine 6 Stunden am Tag, und zwar bezogen auf jegliche Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt, mehr arbeiten, können Sie natürlich gegen die Rentenablehnung Widerspruch einlegen. Zur Begründung Ihres Widerspruchs könnten Sie auch vorab mit Ihrem behandelnden Arzt sprechen.