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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Karin S.22.09.2017 | 19:48
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Wer kann mir informativ weiterhelfen. Meine volle Erwerbsminderungsrente wurde um drei weitere Jahre verlängert. Noch ein paar Jährchen dann werde ich 60 Jahre jung. Es könnte doch sein das beim nächsten Weitergewährungsantrag mir die volle EMR ganz entzogen wird oder auf eine teilweise EMR dabei rauskommt. Wer hat selbst das schon mal mitgemacht und dann zu seinem Gunsten geklagt? Wie ist da die Vorgehensweise? Möchte mich schon mal im Vorfeld darauf einstellen und Informationen sammeln. Also eine Rechtschutzversicherung habe ich. Gruß Karin S.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.09.2017 | 13:30

Bei der Entscheidung über Ihren Weitergewährungsantrag wird Ihre aktuelle gesundheitliche Situation bewertet. Sollte sich herausstellen, dass der Anspruch auf eine Rente wegen EM wegen fehlender medizinischer Voraussetzungen nicht mehr vorliegt, wird Ihr Weitergewährungsantrag abgelehnt.

Bei der Ablehnung eines Weitergewährungsantrags handelt es sich nicht um eine Entziehung der Rente (da diese nach Zeitablauf ja weggefallen ist), sodass ein darauf hin eingelegter Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte. Eine aufschiebende Wirkung käme nur bei Entziehung einer laufenden Rentenleistung in Betracht.

24 Antworten

KSCam 23.09.2017 | 10:00
Die Erfahrungen anderer nützen Ihnen da gar nichts. Wenn das wirklich so kommen sollte - wie wahrscheinlich das auch immer wäre - gibt es eine empfehlenswerte Vorgehensweise: Gegen die Entziehung / Ablehnung der Rente legen Sie Widerspruch ein, wird der auch zurückgewiesen bleibt der Klageweg vor dem Sozialgericht. In beiden Verfahren gilt es dann individuell zu begründen warum Sie die Situation so ganz anders bewerten als es die DRV tut. Bei der Begründung sollte Ihnen Ihr medizinisches Fachpersonal helfen. Aber egal, da die Rente gerade um 3 Jahre verlängert wurde machen Sie sich höchstwahrscheinlich völlig unnötig Sorgen. Aber auch das ist Ihr gutes Recht. Und was sind eigentlich "ein paar Jährchen bis 60"? 3 oder 20?
Schorscham 23.09.2017 | 09:19
Wenn eine volle EM-Rente plötzlich in eine Teilrente umgewandelt oder vielleicht sogar ganz entzogen wird, gibt es dafür im Regelfall auch einen Grund. Dann nützt auch die beste Rechtsschutzversicherung und der beste Anwalt nichts. Auch die Erfahrungen anderer Leidensgenossen sind irrelevant. MfG
Karin S.am 23.09.2017 | 10:11
Hallo KSC, Okay Widerspruch und Klageweg SG ist mir schon bekannt. Nehmen wir mal an ich müsste Klagen, wird die EMR weiterhin bezahlt bis das Urteil rechtskräftig ist? Danke. Gruß Karin S.
Karin S.am 23.09.2017 | 10:32
...sorry, mit ein paar Jahren meinte ich - es sind noch ca. 4 Jahre. Gruß
Schorscham 23.09.2017 | 11:14
Nein, lediglich das Widerspruchsverfahren hätte aufschiebende Wirkung aber nicht die folgenden Gerichtsverfahren. Wird der Widerspruch als unbegründet abgewiesen, sind die bis dahin überzahlten Rentenbeträge zu erstatten. http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__86a.html MfG
KSCam 23.09.2017 | 11:30
Wenn Sie jetzt 56 sind und die Rente noch 3 Jahre - also bis 59 - läuft, vergessen Sie alles. Aus heiterm Himmel wird keinem 59 jährigen nach jahrelangem Rentenbezug plötzlich grundlos die Rente genommen. Solche Fälle gibts es in der Praxis kaum - höchstens wenn dieser Rentner plötzlich wieder zu arbeiten anfängt...... Für Spekulation, Wahrsagerei u.ä. ist dieses Forum nicht da - und was in 3 oder mehr Jahren vielleicht schlimmstenfalls passiert, wissen die Götter. Und wenn Sie Ängste plagen brauchen Sie einen Therapeuten und kein Rentenforum.
Dorettaam 23.09.2017 | 14:17
Zitat von KSC anzeigen
Grundlos wird Niemandem die Rente gestrichen, egal wie alt er ist. Sollte es allerdings Gründe geben, spielt das Alter ebenfalls keine Rolle. Immerhin könnte ein heute 59-Jähriger durchaus noch bis zu 18 Jahre lang bis zum Regelaltersrentenbeginn beitragspflichtige Beschäftigungen ausüben. Ein Bekannter von mir, der bereits 12 Jahre lang volle EM-Rente bezog, wurde aufgrund einer Denunziation eines Nachbarn erneut von einem DRV-Gutachter untersucht. Mit dem Ergebnis: Leistungsfähig über 6 Stunden täglich! Da nützte auch eine Klage vorm Sozialgericht nichts mehr. Schönfärberei hilft der Fragestellerin bestimmt nicht weiter.
zeldaam 23.09.2017 | 15:36
Zitat von Doretta anzeigen
Wenn Sie jetzt 56 sind und die Rente noch 3 Jahre - also bis 59 - läuft, vergessen Sie alles. Aus heiterm Himmel wird keinem 59 jährigen nach jahrelangem Rentenbezug plötzlich grundlos die Rente genommen.
Grundlos wird Niemandem die Rente gestrichen, egal wie alt er ist. Sollte es allerdings Gründe geben, spielt das Alter ebenfalls keine Rolle. Immerhin könnte ein heute 59-Jähriger durchaus noch bis zu 18 Jahre lang bis zum Regelaltersrentenbeginn beitragspflichtige Beschäftigungen ausüben. Ein Bekannter von mir, der bereits 12 Jahre lang volle EM-Rente bezog, wurde aufgrund einer Denunziation eines Nachbarn erneut von einem DRV-Gutachter untersucht. Mit dem Ergebnis: Leistungsfähig über 6 Stunden täglich! Da nützte auch eine Klage vorm Sozialgericht nichts mehr. Schönfärberei hilft der Fragestellerin bestimmt nicht weiter.
1. 59 + 18 Rente demnächst mit 77 ??? 2. Wenn selbst das Sozialgericht dem Rentenentzug zustimmt, dann hat das wohl seinen Grund. Wie alt war der "Bekannte" beim Rentenentzug ?? MfG Zelda
KSCam 23.09.2017 | 15:28
.....aber den Teufel an die Wand malen, nutzt das? Sie sollten im übrigen Ihre Rechenkenntnis überprüfen: 59+18=77 - wo liegt doch gleich die Regelaltersgrenze? Der musste jetzt sein! Weitere frage: möglicherweise ist der "denunzierte Rentner" ja tatsächlich in der Lage zu arbeiten?
Karin S.am 23.09.2017 | 16:46
Hallo, @KSC; Danke mit Ihrer Information kann ich was anfangen. @Schorsch; Danke für den Link LG Karin S. @alle Anderen; Haben wohl nichts besseres zu tun. Die eine kann nicht rechnen, und Hanna muss bis 80 arbeiten. Und Groko seine erfrischende Information werden wir wie gehabt unter den Tisch kehren und ab morgen ist Dein Nickname hinfällig, dann heißt Du absofort "Jamaika" :-)
Dorettaam 23.09.2017 | 19:39
Wie schön, dass Ihnen noch nie Flüchtigkeitsfehler unterlaufen sind, Herr Superschlau. (Der musste jetzt sein!) Ja, das war er tatsächlich. Der Erst-Gutachter war einfach zu oberflächlich. Und nu? Und wer weiß, wie viele sogenannte Erwerbsgeminderte mit Nebenjob tatsächlich zu Recht Rente beziehen. Wie schön, dass manche aufmerksamen Nachbarn gut aufpassen. (Auch der musste jetzt sein...)
Oberlehreram 23.09.2017 | 20:15
Wer so kleinlich ist wie Sie, werter @KSC, der sollte erst einmal seine Rechtschreibkenntnisse überprüfen, bevor er sich über die Flüchtigkeitsfehler anderer Leute amüsiert. "Rechenkenntnis" sollte wohl "Rechenkenntnisse" heißen, oder? Und "frage" sollte wohl "Frage" heißen, oder.... (DER musste jetzt sein!)
Herz1952am 23.09.2017 | 22:58
Hallo Karin S., es gibt noch eine Möglichkeit bei ablaufender Befristung, nämlich dass beim nächsten Mal die Rente auf unbestimmte Dauer gewährt wird. Überlegen Sie mal, welche Krankheit/Behinderung Sie haben und und ob es wahrscheinlich ist, dass diese sich mit "Älterwerden" wesentlich verbessert. Es gibt leider auch "blinde" Gutachter. Aber dann hätten ja die bisherigen Gutachter "geschlafen". Es gibt auch schon in jungen Jahren nach 2-jähriger Befristung eine Rente auf unbestimmte Dauer. Gefühlt befristen die Regionalstellen die Renten eher als die Rentenversicherung Bund. Aber dies ist nur subjektiv. Machen Sie sich zunächst mal keine Sorgen darüber, sonst könnte es sein, dass Ihre befristete Rente durch einen Herzinfarkt noch vor dem Befristungsdatum beendet wird. Ich wünsche Ihnen, dass Sie im Anschluss an die EM-Rente noch lange Ihre Regelaltersrente den Umständen entsprechend genießen können.
Herz1952am 23.09.2017 | 23:06
Nachtrag: ich kenne einen Fall, bei dem nach einer Nierentransplantation die EM-Rente wieder entzogen werden sollte. Dies ist die Regel, wenn sonst nichts weiter "gestört" ist. Das hat aber ein Rechtsanwalt oder freier Rentenberater trotzdem wieder zurechtgebogen. Gutachter können sich leider allzu oft zu Lasten des Versicherten irren. Der Gutachter muss einen gravierenden Fehler gemacht haben. Gute Anwälte merken die Unstimmigkeiten der in den Gutachten. Es lagen noch weitere "Nebenkriegsschauplätze" vor, die der Gutachter nicht beachtet hatte, die aber vorher auch schon da waren.
Genervteram 24.09.2017 | 15:48
Na Herz1952! Wieder mal auf dem Paranoiatrip? Wie kann man nur so verhärmt und erbärmlich sein wie Sie?
Cassandraam 25.09.2017 | 08:02
Nehmen wir mal an ich müsste Klagen, wird die EMR weiterhin bezahlt bis das Urteil rechtskräftig ist?
Nein, lediglich das Widerspruchsverfahren hätte aufschiebende Wirkung aber nicht die folgenden Gerichtsverfahren.
....das stimmt nicht ! Bei einer von Beginn an befristeten Rente, hat der Widerspruch (der sich ja dann gegen die Ablehnung der Weitergewährung richtet) keine aufschiebende Wirkung.
Schorscham 25.09.2017 | 10:08
Zitat von Cassandra anzeigen
Nein, lediglich das Widerspruchsverfahren hätte aufschiebende Wirkung aber nicht die folgenden Gerichtsverfahren.
....das stimmt nicht ! Bei einer von Beginn an befristeten Rente, hat der Widerspruch (der sich ja dann gegen die Ablehnung der Weitergewährung richtet) keine aufschiebende Wirkung.
Stimmt! MfG
Schorscham 25.09.2017 | 10:44
Zitat von Karin S. anzeigen
@Cassandra hat Recht. Aufschiebende Wirkung hätte nur ein Widerspruch gegen einen Rentenentziehungsbescheid aber kein Widerspruch gegen einen abgelehnten Weiterzahlungsantrag. Ansonsten gilt das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__86a.html Wenn Sie gefühlsmäßig richtig lägen, dann müsste die Rente bis zur letzten Gerichtsinstanz weiter gezahlt werden. Und dann kämen ruck zuck mehrere Jahre oder Jahrzehnte zusammen. Und das ist definitiv nicht so, auch wenn Ihnen diese Regelung nicht gefällt. MfG
Karin S.am 25.09.2017 | 10:26
Zitat von Schorsch anzeigen
Nehmen wir mal an ich müsste Klagen, wird die EMR weiterhin bezahlt bis das Urteil rechtskräftig ist?
Nein, lediglich das Widerspruchsverfahren hätte aufschiebende Wirkung aber nicht die folgenden Gerichtsverfahren.
....das stimmt nicht ! Bei einer von Beginn an befristeten Rente, hat der Widerspruch (der sich ja dann gegen die Ablehnung der Weitergewährung richtet) keine aufschiebende Wirkung.
Stimmt! MfG
Hallo, das hilft mir wirklich nicht weiter. Was denn nun? Vielleicht können die Experten helfen. Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, die EMR muss weiter bezahlt werden, bis das SG entschieden hat. Gruß Karin S.
Dorettaam 25.09.2017 | 11:00
Karin S. muss ja ein verdammt schlechtes Gewissen haben, wenn Sie so eine panische Angst vor einer Rentenstreichung hat. Wenn sie hre Rente zu Recht bezieht, hat Sie nichts zu befürchten. Anderenfalls wäre ein Rentenentzug nur gerecht. Bestimmt wäre ihr die DRV dann bei einer beruflichen Wiedereingliederung behilflich.
Grokoam 25.09.2017 | 12:14
Zitat von Karin S. anzeigen
Nein, lediglich das Widerspruchsverfahren hätte aufschiebende Wirkung aber nicht die folgenden Gerichtsverfahren.
....das stimmt nicht ! Bei einer von Beginn an befristeten Rente, hat der Widerspruch (der sich ja dann gegen die Ablehnung der Weitergewährung richtet) keine aufschiebende Wirkung.
Stimmt! MfG
Hallo, das hilft mir wirklich nicht weiter. Was denn nun? Vielleicht können die Experten helfen. Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, die EMR muss weiter bezahlt werden, bis das SG entschieden hat. Gruß Karin S.
Dir hilft nix mehr, da ist alles zu spät.
=//=am 25.09.2017 | 13:13
Aus der rechtlichen Arbeitsanweisung der DRV: Aufschiebende Wirkung Die grundsätzlich durch Widerspruch und Klage herbeigeführte aufschiebende Wirkung ist ein Wesensmerkmal des im Grundgesetz gewährleisteten Verwaltungsrechtsschutzes. Für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit regelt § 86a Abs. 1 SGG, dass der Verwaltungsakt zwar wirksam wird, er jedoch für die Dauer des Widerspruchsverfahrens nicht vollzogen werden darf. Allein die Einlegung des Widerspruchs bewirkt damit, dass der Rentenversicherungsträger von der angeordneten Maßnahme zunächst keinen Gebrauch machen darf. Eine entzogene Rente muss zum Beispiel vorläufig wieder zur Zahlung angewiesen werden. Ohne aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage würde der Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Verwaltung häufig hinfällig werden. Denn bei einer sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes könnten von der Verwaltung vollendete Tatsachen geschaffen werden, die auch dann nicht oder jedenfalls nur schwer wieder rückgängig gemacht werden könnten, wenn der Betroffene mit seinem Rechtsmittel letzten Endes Erfolg hat. Dadurch würde der Zweck der Nachprüfung des Verwaltungsaktes durch unabhängige Gerichte vereitelt und die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG unterlaufen. Die in der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe liegende Sicherung vorläufigen Rechtsschutzes gehört daher zu den wesentlichen Elementen des Rechtsschutzes überhaupt (unter anderen Beschluss des BVerfG vom 01.10.2008, AZ: 1 BvR 2466/08, Rdnr. 12-14)." Das große Problem ergibt sich allerdings, wenn die Rente weitergezahlt wird, aber das Sozialgericht die Klage ebenfalls abweist. Dann kann sich unter Umständen eine riesige Überzahlung ergeben und der RV-Träger schaut dann in die Röhre, wenn die Rente das einzige Einkommen ist. Wo nichts zu holen ist.... :-( Aus diesem Grund wird in den seltensten Fällen die Rente weitergezahlt. Ich hatte bisher einen einzigen Fall, da konnte man die Rente auch nicht mehr zurück holen.
Herz1952am 25.09.2017 | 19:57
Zitat von Schorsch anzeigen
Hallo, das hilft mir wirklich nicht weiter. Was denn nun? Vielleicht können die Experten helfen. Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, die EMR muss weiter bezahlt werden, bis das SG entschieden hat. Gruß Karin S.
@Cassandra hat Recht. Aufschiebende Wirkung hätte nur ein Widerspruch gegen einen Rentenentziehungsbescheid aber kein Widerspruch gegen einen abgelehnten Weiterzahlungsantrag. Ansonsten gilt das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__86a.html Wenn Sie gefühlsmäßig richtig lägen, dann müsste die Rente bis zur letzten Gerichtsinstanz weiter gezahlt werden. Und dann kämen ruck zuck mehrere Jahre oder Jahrzehnte zusammen. Und das ist definitiv nicht so, auch wenn Ihnen diese Regelung nicht gefällt. MfG
Hallo Karin S., trotzdem geht Ihnen kein Geld verloren. Denn wenn Ihr Widerspruch und Ihre Klagen erfolgreich sind, muss Ihnen die Rentenversicherung die verweigerten Renten nachzahlen. Verhungern müssen Sie bis dahin auch nicht, weil Sie bei Bedürftigkeit Anspruch auf Hartz4 oder Grusi haben. Und sollten Ihre Klagen nicht erfolgreich sein, wird Ihnen die Rentenversicherung bestimmt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligen. Alles Gute für Sie !
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