Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBei der Entscheidung über Ihren Weitergewährungsantrag wird Ihre aktuelle gesundheitliche Situation bewertet. Sollte sich herausstellen, dass der Anspruch auf eine Rente wegen EM wegen fehlender medizinischer Voraussetzungen nicht mehr vorliegt, wird Ihr Weitergewährungsantrag abgelehnt.
Bei der Ablehnung eines Weitergewährungsantrags handelt es sich nicht um eine Entziehung der Rente (da diese nach Zeitablauf ja weggefallen ist), sodass ein darauf hin eingelegter Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte. Eine aufschiebende Wirkung käme nur bei Entziehung einer laufenden Rentenleistung in Betracht.
1. 59 + 18 Rente demnächst mit 77 ??? 2. Wenn selbst das Sozialgericht dem Rentenentzug zustimmt, dann hat das wohl seinen Grund. Wie alt war der "Bekannte" beim Rentenentzug ?? MfG ZeldaWenn Sie jetzt 56 sind und die Rente noch 3 Jahre - also bis 59 - läuft, vergessen Sie alles. Aus heiterm Himmel wird keinem 59 jährigen nach jahrelangem Rentenbezug plötzlich grundlos die Rente genommen.Grundlos wird Niemandem die Rente gestrichen, egal wie alt er ist. Sollte es allerdings Gründe geben, spielt das Alter ebenfalls keine Rolle. Immerhin könnte ein heute 59-Jähriger durchaus noch bis zu 18 Jahre lang bis zum Regelaltersrentenbeginn beitragspflichtige Beschäftigungen ausüben. Ein Bekannter von mir, der bereits 12 Jahre lang volle EM-Rente bezog, wurde aufgrund einer Denunziation eines Nachbarn erneut von einem DRV-Gutachter untersucht. Mit dem Ergebnis: Leistungsfähig über 6 Stunden täglich! Da nützte auch eine Klage vorm Sozialgericht nichts mehr. Schönfärberei hilft der Fragestellerin bestimmt nicht weiter.
....das stimmt nicht ! Bei einer von Beginn an befristeten Rente, hat der Widerspruch (der sich ja dann gegen die Ablehnung der Weitergewährung richtet) keine aufschiebende Wirkung.Nehmen wir mal an ich müsste Klagen, wird die EMR weiterhin bezahlt bis das Urteil rechtskräftig ist?Nein, lediglich das Widerspruchsverfahren hätte aufschiebende Wirkung aber nicht die folgenden Gerichtsverfahren.
Stimmt! MfGNein, lediglich das Widerspruchsverfahren hätte aufschiebende Wirkung aber nicht die folgenden Gerichtsverfahren.....das stimmt nicht ! Bei einer von Beginn an befristeten Rente, hat der Widerspruch (der sich ja dann gegen die Ablehnung der Weitergewährung richtet) keine aufschiebende Wirkung.
Hallo, das hilft mir wirklich nicht weiter. Was denn nun? Vielleicht können die Experten helfen. Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, die EMR muss weiter bezahlt werden, bis das SG entschieden hat. Gruß Karin S.Stimmt! MfG....das stimmt nicht ! Bei einer von Beginn an befristeten Rente, hat der Widerspruch (der sich ja dann gegen die Ablehnung der Weitergewährung richtet) keine aufschiebende Wirkung.Nehmen wir mal an ich müsste Klagen, wird die EMR weiterhin bezahlt bis das Urteil rechtskräftig ist?Nein, lediglich das Widerspruchsverfahren hätte aufschiebende Wirkung aber nicht die folgenden Gerichtsverfahren.
Dir hilft nix mehr, da ist alles zu spät.Hallo, das hilft mir wirklich nicht weiter. Was denn nun? Vielleicht können die Experten helfen. Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, die EMR muss weiter bezahlt werden, bis das SG entschieden hat. Gruß Karin S.Stimmt! MfGNein, lediglich das Widerspruchsverfahren hätte aufschiebende Wirkung aber nicht die folgenden Gerichtsverfahren.....das stimmt nicht ! Bei einer von Beginn an befristeten Rente, hat der Widerspruch (der sich ja dann gegen die Ablehnung der Weitergewährung richtet) keine aufschiebende Wirkung.
Hallo Karin S., trotzdem geht Ihnen kein Geld verloren. Denn wenn Ihr Widerspruch und Ihre Klagen erfolgreich sind, muss Ihnen die Rentenversicherung die verweigerten Renten nachzahlen. Verhungern müssen Sie bis dahin auch nicht, weil Sie bei Bedürftigkeit Anspruch auf Hartz4 oder Grusi haben. Und sollten Ihre Klagen nicht erfolgreich sein, wird Ihnen die Rentenversicherung bestimmt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligen. Alles Gute für Sie !Hallo, das hilft mir wirklich nicht weiter. Was denn nun? Vielleicht können die Experten helfen. Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, die EMR muss weiter bezahlt werden, bis das SG entschieden hat. Gruß Karin S.@Cassandra hat Recht. Aufschiebende Wirkung hätte nur ein Widerspruch gegen einen Rentenentziehungsbescheid aber kein Widerspruch gegen einen abgelehnten Weiterzahlungsantrag. Ansonsten gilt das hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__86a.html Wenn Sie gefühlsmäßig richtig lägen, dann müsste die Rente bis zur letzten Gerichtsinstanz weiter gezahlt werden. Und dann kämen ruck zuck mehrere Jahre oder Jahrzehnte zusammen. Und das ist definitiv nicht so, auch wenn Ihnen diese Regelung nicht gefällt. MfG
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