Liebe User,
ich musste zahlreiche Verstöße gegen die Netikette löschen.
Viele Grüße
Ihr Admin
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Liebe User,
ich musste zahlreiche Verstöße gegen die Netikette löschen.
Viele Grüße
Ihr Admin
Hallo Antragsteller,
die besagten Urteile sind im Rahmen von Streitverfahren über den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ergangen. Sie sind rechtskräftig und binden zunächst die Prozessbeteiligten.
Für einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls.
Bei der Auslegung der Frage der Erwerbsminderung kennt die Rentenversicherung die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und berücksichtigt diese auch bei der Entscheidung über Ihren Antrag.
Soweit Sie der Ansicht sind, dass Ihnen aufgrund dieser Urteile ein Rentenanspruch zusteht, können Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und so eine Entscheidung herbeiführen.
Da diese Frage in diesem und in vorangegangenen Threads ausführlich und lebhaft diskutiert wurde und ein weiterer Erkenntnisgewinn nicht zu erwarten ist, wird der Thread geschlossen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die Altersrente ist genau so hoch, wie die vorher bezogene Erwerbsminderungsrente (Bestandsschutz). Interessant, um es vorsichtig auszudrücken, dass DRVler @Schade dies in seiner nachfolgenden Antwort verschwiegen hat...Dass Sie im Vorfeld Ihre Versicherungszeiten geklärt haben, unterstelle ich (liegt ja in Ihrem eigenen Interesse).Versicherungszeiten geklärt? Ich habe unaufgefordert von der DRV eine Renteninformation erhalten. Die Erwerbsminderungsrente ist gut auskömmlich hoch. Daher gehe ich davon aus, dass die Versicherungszeiten stimmen. Leider ist die spätere Altersrente niedriger.
Dazu müsste erst einmal eine Erwerbsminderungsrente beantragt und vor allem auch bewilligt werden. In der RentenINFORMATION steht ein 'was wäre wenn...Betrag'. Die Frage war aber ja auch nicht, wie hoch die EM-Rente wäre, sondern ob dieser zitierte Nonsens wegen irgendwelcher Wochen stimmt. Und dazu hat @Schade völlig korrekt geantwortet 'Antrag stellen und abwarten'Versicherungszeiten geklärt? Ich habe unaufgefordert von der DRV eine Renteninformation erhalten. Die Erwerbsminderungsrente ist gut auskömmlich hoch. Daher gehe ich davon aus, dass die Versicherungszeiten stimmen. Leider ist die spätere Altersrente niedriger.Die Altersrente ist genau so hoch, wie die vorher bezogene Erwerbsminderungsrente (Bestandsschutz). Interessant, um es vorsichtig auszudrücken, dass DRVler @Schade dies in seiner nachfolgenden Antwort verschwiegen hat...
Sehr interessant, um es vorsichtig auszudrücken, dass der Liebe Jürgen nicht bedacht hat dass der Fragesteller noch gar keine EM Rente erhält und damit gar nicht unter den Bestandsschutz fallen kann. Wäre er schon Rentner, hätte er nämlich keine Renteninformation erhalten. Schon doof: keine Ahnung haben aber andere kritisieren.Versicherungszeiten geklärt? Ich habe unaufgefordert von der DRV eine Renteninformation erhalten. Die Erwerbsminderungsrente ist gut auskömmlich hoch. Daher gehe ich davon aus, dass die Versicherungszeiten stimmen. Leider ist die spätere Altersrente niedriger.Die Altersrente ist genau so hoch, wie die vorher bezogene Erwerbsminderungsrente (Bestandsschutz). Interessant, um es vorsichtig auszudrücken, dass DRVler @Schade dies in seiner nachfolgenden Antwort verschwiegen hat...
Schon sehr interessant, wie ein DRVler versucht, mit billigen Taschenspielertricks, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Da können Sie noch so schmutzig argumentieren, es bleibt bei der Kernaussage, eine Altersrente ist genau so hoch, wie eine vorher bezogene Erwerbsminderungsrente (Bestandsschutz).Sehr interessant, um es vorsichtig auszudrücken, dass der Liebe Jürgen nicht bedacht hat dass der Fragesteller noch gar keine EM Rente erhält und damit gar nicht unter den Bestandsschutz fallen kann. Wäre er schon Rentner, hätte er nämlich keine Renteninformation erhalten. Schon doof: keine Ahnung haben aber andere kritisieren.Die Altersrente ist genau so hoch, wie die vorher bezogene Erwerbsminderungsrente (Bestandsschutz). Interessant, um es vorsichtig auszudrücken, dass DRVler @Schade dies in seiner nachfolgenden Antwort verschwiegen hat...Dass Sie im Vorfeld Ihre Versicherungszeiten geklärt haben, unterstelle ich (liegt ja in Ihrem eigenen Interesse).Versicherungszeiten geklärt? Ich habe unaufgefordert von der DRV eine Renteninformation erhalten. Die Erwerbsminderungsrente ist gut auskömmlich hoch. Daher gehe ich davon aus, dass die Versicherungszeiten stimmen. Leider ist die spätere Altersrente niedriger.
Die Aussage, "Eine Altersrente ist genau so hoch, wie eine vorher bezogene Erwerbsminderungsrente", ist fachlich schon richtig. Und das ist entscheidend.Schon Ihre Wortwahl deutet auf einen geringen Intellekt hin und dass Sie nicht in der Lage sind, sich einen eigenen Wunschnamen zu suchen und stattdessen den eines anderen übernehmen, bestätigt diesen Eindruck nur.Sind Sie ein armes krankes Würstchen? Oder besoffen? Von Nix Ahnung, aber das Maul weit aufreissen. Im Ergebnis bleibt es dabei: Eine Altersrente ist genau so hoch, wie eine vorher bezogene Erwerbsminderungsrente.Schon sehr interessant, wie ein DRVler versucht, mit billigen Taschenspielertricks, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Da können Sie noch so schmutzig argumentieren, es bleibt bei der Kernaussage, eine Altersrente ist genau so hoch, wie eine vorher bezogene Erwerbsminderungsrente (Bestandsschutz).Schon interessant, wie die Rentennull @RA versucht andere zu denunzieren, obwohl er selbst keinerlei Ahnung hat.
Hallo Siehe hier, was meinen Sie konkret, was in dem langen (Start)Beitrag Nonsens ist? Können Sie das bitte erläutern und begründen? Wünsche allen, einen angenehmen Start in die neue Woche.Die Frage war aber ja auch nicht, wie hoch die EM-Rente wäre, sondern ob dieser zitierte Nonsens wegen irgendwelcher Wochen stimmt.Die Altersrente ist genau so hoch, wie die vorher bezogene Erwerbsminderungsrente (Bestandsschutz). Interessant, um es vorsichtig auszudrücken, dass DRVler @Schade dies in seiner nachfolgenden Antwort verschwiegen hat...Dass Sie im Vorfeld Ihre Versicherungszeiten geklärt haben, unterstelle ich (liegt ja in Ihrem eigenen Interesse).Versicherungszeiten geklärt? Ich habe unaufgefordert von der DRV eine Renteninformation erhalten. Die Erwerbsminderungsrente ist gut auskömmlich hoch. Daher gehe ich davon aus, dass die Versicherungszeiten stimmen. Leider ist die spätere Altersrente niedriger.
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