Hallo Brigitte Borsatzky,
wie „W*lfgang“ gehe auch ich zunächst davon aus, dass sich Ihre Frage auf einen möglichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bezieht.
Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hat „W*lfgang“ Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Hinweise gegeben. Für eine abschließende Klärung empfehle ich Ihrem Neffen eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers.
Hinsichtlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (Vorliegen einer entsprechenden Erwerbsminderung) können wir im Rahmen dieses Forums allerdings ohnehin keine Bewertung vornehmen. Auch hier empfiehlt sich zunächst eine persönliche Beratung vor Ort.