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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Borsatzky Brigitte11.01.2017 | 18:37
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7 Antworten

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Hallo, mein Neffe ist 37-Jahre, hat eine 2-jährige abgeschlossene Ausbildung als Bürokaufmann über GBF, seit Jahren bereits 2GB II-Empfänger, letzte berufliche Tätigkeit im Jahr 2013

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brigitte Borsatzky,

wie „W*lfgang“ gehe auch ich zunächst davon aus, dass sich Ihre Frage auf einen möglichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bezieht.

Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hat „W*lfgang“ Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Hinweise gegeben. Für eine abschließende Klärung empfehle ich Ihrem Neffen eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers.

Hinsichtlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (Vorliegen einer entsprechenden Erwerbsminderung) können wir im Rahmen dieses Forums allerdings ohnehin keine Bewertung vornehmen. Auch hier empfiehlt sich zunächst eine persönliche Beratung vor Ort.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Herz1952am 11.01.2017 | 18:51
Hallo Frau Borsatzky, da kann Ihr Neffe aber froh sein. Normalerweise dauert eine Berufsausbildung zum Bürokaufmann mindestens 3 Jahre. Ich könnte Ihnen da Storys erzählen.....:-) Wenn Ihr Neffe Hartz4-Empfänger ist, gilt er als erwerbsfähig und hat somit keinen Anspruch auf EM-Rente. Würde er Leistungen nach dem SGB 12 beziehen, könnte eventuell eine Erwerbsminderung vorliegen. Alles Gute !
KSCam 11.01.2017 | 21:07
Versuchen Sie doch wenigstens eine Frage hin zu bekommen. Was wollen Sie denn wissen? Sollen wir raten was Sie vielleicht wissen wollen? Was hat der "süße kleine Neffe" denn sonst noch so gemacht? Bisher wissen wir nur dass er in den 37 Jahren seines Lebens 2 Jahre was büromäßiges gelernt hat und seit 2013 nichts mehr arbeitet - zweifellos hochinteressant aber etwas wenig Information für eine konkrete Hilfe, oder? Wollen Sie wissen was er tun muss um nen Job zu finden?
W*lfgangam 11.01.2017 | 20:23
Hallo Borsatzky Brigitte, Sie wollten sicher fragen, ob er einen Anspruch auf EM-Rente hat, statt einfach seine Lebensgeschichte aufzuschreiben – oder? Vor ALG 2 wird ALG 1 gelaufen sein. Wenn das alles schön lückenlos ab der letzten Beschäftigung läuft, die Beschäftigung bis dahin auch mind. 2,5 Jahre lückenlos war, hätte er die Voraussetzungen erfüllt - 36 Monate Pflichtbeiträge im laufenden und künftig 'erweiterten' 5-Jahres-Zeitraum. Anhaltspunkt ist auch seine letzte Renteninformation. Steht kein Betrag für die EM-Rente, sind etwaige Versicherungslücken zu lang. Individuell lässt sich das dann nur vor Ort in einer Beratungsstelle klären. Gruß w. PS: GBF ??? ...meinen Sie WfbM ('Behindertenwerkstatt) oder doch die Gambia Basketball Federation ;-)
W*lfgangam 11.01.2017 | 22:07
Möglicherweise, denn entsprechende aktive 'Gesellschaften' in dieser Richtung haben wir auch vor Ort ...mit Ihren jeweils nur regional bekannten Kürzeln - als Alleinstellungs-Kürzel natürlich völlig unbrauchbar, und in einer Frage hier ohne Sinn ;-) Deswegen sollte Brigitte noch mal schön langsam den Sachverhalt darstellen. Gruß w.
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