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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente, 3/5-Regelung

von Frank Richter18.03.2016 | 09:20
1591 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, zählen bei den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Thema "3 Jahre Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre" vor Antragsstellung EU auch Pflichtbeiträge während der Zeiten von Krankengeldbezug und ALG 1 mit? In diesen Zeiten werden ja auch Pflichtbeiträge bezahlt. Also konkret: Fünf Jahre 31.03.2016 bis 31.03.2011 von 03/2011 bis 02/2013 ununterbrochen Pflichtbeiträge vom Gehalt bezahlt = 24 Mon. von 03/2013 bis 08/2013 Krankengeld = 6 Mon. von 09/2013 bis 01/2015 ALG 1 = 17 Mon. seit 02/2015 ALG 2 mit teilw. Minijob u. freiwilligen Pflichtbeiträgen zur RV

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.03.2016 | 13:06

Hallo Frank Richter,

Pflichtbeiträge während des Bezuges von Krankengeld und ALG 1 zählen mit zu den 36 Monaten Pflichtbeitragszeiten. Geregelt ist dies in § 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI.

1 Antworten

Morixam 18.03.2016 | 10:00
Bei der Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente werden auch Pflichtbeiträge aus KG oder ALG 1 - Bezug mitgezählt. Haben Sie sich im Minijob nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, sind dies auch Pflichtbeiträge, die mitgerechnet werden. Monate in denen nur ALG II bezogen wurde, sind dagegen Anrechnungszeiten, die den 5 Jahres-Zeitraum aber verlängern.
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