Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Andreas,
Zur ersten Frage:
Nach Ihren Angaben sind Sie seit 2013 krank. Eine Anrechnungszeit
wegen Krankheit kann nur angerechnet werden, wenn Sie wegen der Krankheit arbeitsunfähig waren. Das ist für längstens 3 Jahre möglich.
Darüber hinaus können Sie eine Anrechnungszeit erhalten, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld bezogen haben. Das trifft bei Ihnen erst ab Februar 2021 zu.
Eine rentenrechtliche Zeit liegt daher vom 10.09.16 und 31.01.21 nicht vor.
Zur zweiten Frage:
Nein, da Ihre Rente abgelehnt wurde, besteht kein Anspruch - auch kein befristeter.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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