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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Marina,
Ghostwriter hat sehr ausführlich und richtig geantwortet. Ich bitte sie aber unbedingt auch die ergänzende Bemerkung von ??? zu beachten (Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung). Dies dürfte in Ihrem Fall tatsächlich Dreh- und Angelpunkt sein.
Hallo Sloggi,
für Sie gilt das gleiche wie für Marina. Der umfassende Beitrag von Ghostwriter ist zutreffen. Allerdings sollten auch Sie unbedingt die ergänzende Bemerkung von ??? zu diesem Thema beachten.
Der Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung wird im Rahmen des Rentenverfahrens festgestellt. Sie müßten also einen (ggf. neuen) Rentenantrag stellen.
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