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Erwerbsminderungsrente

von Bergwind20.02.2007 | 20:34
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Ich beziehe seit 7/2001 eine Erwerbsminderungsrente. Davon ist die Hälfte eine Teilerwerbsminderung, die volle Erwerbsminderungsrente wurde mir gewährt auf Grund des verschlossenen Arbeitsmarkt. 2004 wurde die Rente wieder für 3 Jahre verlängert. Das heisst, ich muss im Okt. erneut einen Antrag stellen. Im Okt bin 61 jahre + 4 Monate. Mein Schwerbeschädigten wurde auf 40 grad herabgesetzt. Nun meine Frage: Sollte mir wider Erwarten die Erwerbsminderungsrente nicht mehr gewährt werden, kann ich dann in die vorgezogene Altersrente gehen, bezw. mit welchen Abschlag. Müsste ich das extra beantragen? Danke für die Hilfe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Möglicherweise besteht bei Ihnen noch Berufsunfähigkeit nach altem Recht, so daß eine Altersrente wegen Schwerbehinderung doch möglich ist. Lassen Sie

sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten, ob Sie die

Voraussetzungen erfüllen und stellen Sie einen ggf. diesen Antrag so, daß

die Rente einen Monat vor Auslauf der EMRT beginnt. Abzug allerdings 0,3%

pro Monat,die Rente vor 63. LJ beginnt.

Abschießende Antwort zum Themenkomplex:

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen scheitert vorliegend an der

fehlenden 50 %igen Schwerbehinderung. In Ihrem Fall ist es das beste, wenn

Sie sich persönlich beraten lassen, da es an dieser Stelle schwierig ist,

ohne die Angaben in Ihrem Versicherungskonto alle Möglichkeiten zu

beurteilen. Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im

Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen"

auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes

eingeben.

5 Antworten

Der Strengeam 20.02.2007 | 22:47
Nicht an die Verlängerung der Rente denken, nimm eine Arbeit auf, das stärkt dein Selbstvertrauen.
Bernhardam 20.02.2007 | 22:41
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ab 60 mit Abschlägen) erfordert einen GdB von mindestens 50, diese kommt für Sie also derzeit nicht mehr in Frage. Eine Altersrente für langjährig Versicherte kann ab 63 bezogen werden, erfordert aber mindestens 35 Jahre Wartezeit (Vorversicherungszeit), diese Rente könnten Sie dann mit 7,2 % Abschlag beziehen. Das sind aber alles nur theoretische Überlegungen: Die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt für Bezieher von EM-Renten Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit. Sollten Sie im Oktober 2007 also als voll erwerbsfähig eingestuft werden, dann melden Sie sich bei der Agentur für Armut arbeitslos, und beziehen erst einmal 18 Monate Arbeitslosengeld I, bzw. solange, bis die BA Ihnen einen Job vermittelt, was wohl nicht geschehen wird. Und danach beantragen Sie dann eine vorgezogene Altersrente, ggf. nach Arbeitslosigkeit. Finanziell ist das sogar günstiger für Sie. Bis Ende 2007 könnten Sie auch die "58-er Regelung" unterschreiben, dann verschwinden Sie aus der Arbeitslosenstatistik und vermeiden die üblichen Schikanen, ALG I bekommen Sie trotzdem.
Haseam 21.02.2007 | 07:07
Möglicherweise besteht bei Ihnen noch Berufsunfähigkeit nach altem Recht,so daß eine Altersrente wegen Schwerbehinderung doch möglich ist. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und stellen Sie einen ggf. diesen Antrag so, daß die Rente einen Monat vor Auslauf der EMRT beginnt. Abzug allerdings 0,3% pro Monat,die Rente vor 63. LJ beginnt.
Berndam 21.02.2007 | 08:54
Eine Frage an Berndhard : Sie schreiben : """ Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ab 60 mit Abschlägen) erfordert einen GdB von mindestens 50, diese kommt für Sie also derzeit nicht mehr in Frage. """ Ist es nicht so daß man mit 60 Jahren In Rente gehen kann wenn man vor 1950 geboren ist und seit 2000 mindestens einen GdB von 50 hat ?? Und dies ohne Abschlag !! Oder liege ich da falsch ??
Bernhardam 21.02.2007 | 15:48
Auch § 236a SGB VI stellt auf den Zeitpunkt "bei Beginn der Altersrente" (Satz 1 Nr 2) ab. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht schwerbehindert mit mindestens GdB 50 oder berufs- bzw. erwerbsunfähig nach altem Recht ist, kann keine solche Altersrente bekommen. Es reicht nicht aus, irgendwann vor dem 31.12.2000 einmal schwerbehindert oder erwerbsunfähig gewesen zu sein.
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