Möglicherweise besteht bei Ihnen noch Berufsunfähigkeit nach altem Recht, so daß eine Altersrente wegen Schwerbehinderung doch möglich ist. Lassen Sie
sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten, ob Sie die
Voraussetzungen erfüllen und stellen Sie einen ggf. diesen Antrag so, daß
die Rente einen Monat vor Auslauf der EMRT beginnt. Abzug allerdings 0,3%
pro Monat,die Rente vor 63. LJ beginnt.
Abschießende Antwort zum Themenkomplex:
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen scheitert vorliegend an der
fehlenden 50 %igen Schwerbehinderung. In Ihrem Fall ist es das beste, wenn
Sie sich persönlich beraten lassen, da es an dieser Stelle schwierig ist,
ohne die Angaben in Ihrem Versicherungskonto alle Möglichkeiten zu
beurteilen. Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im
Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen"
auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes
eingeben.