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Erwerbsminderungsrente

von ingrid12.01.2009 | 15:57
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wird die unbefristete EM-Rente zu 100 Prozent auch im Ausland bezahlt? Dankeschön für die Auuskufnt

2 Antworten

Mauserl57am 12.01.2009 | 18:35
Hallo, ich brauche ihren Rat, habe Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Musste zum Gutachter und bekam jetzt den Ablehnungsbescheid. Könne noch 5 mal die Woche je 6 Std. Arbeiten. Möchte jetzt Widerspruch einlegen bei mir macht das alles die VDK. Nun meine Frage da es mir gesundheitlich wirklich schlecht geht und ich mich nicht in der Lage fühle wieder eine Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, frage ich mich jetzt ob es vielleicht besser währe diese ganze Sache einen Rentenanwalt zu übergeben. Was denken Sie, was können sie mir Raten. Ach ja ich habe Fibromyalgie die sehr ausgeprägt ist. Mit freundlichen Grüßen Sieglinde Maier
Corlettoam 12.01.2009 | 19:26
Im Prinzip ist ihr Widerspruch beim VDK oder dem SoVD in guten Händen. Die haben nun mal fast täglich mit solchen Dingen zu tun. Ob ein Fachwalt für Sozialrecht ( bitte keinen xbeliebigen Rechtsanwalt nehmen ! ) ihre Sache besser vertreten könnte, wird ihnen hier niemand beantworten können. Finanziell ist die Lösung via VDK für Sie natrürlich deutlich günstiger - würden Sie das Verfahren jeodch gewinnen bzw. ihren Widerspruch würde stattgegeben, müsste die Rentenversicherung aber auch ihren teureren Rechtsanwalt zahlen. Es kommt entscheidend darauf an WER Sie beim VDK vertritt und welche Kenntnisse/Erfahrungen etc. diese Person hat. Bei meinem örtlichen VDK haben wir jetzt 2 frisch das Jurastudium beendete Reechtsanwältinnen die noch nicht trocken hinten den Ohren sind wie es so schön heisst und denen würde ich persönlich - mangels Erfahrung - niemals mein Rentenverfahren derzeit noch anvertrauen..... Ich persönlich hatte einen erfahrenen, altgedienten und der Rechtsanwaltskammer vorsitzenden Fachanwalt für Sozialrecht - der auch noch ein langjährigerFreund von mir ist - der mich im Rentenverfahren sehr erfolgreich vertreten hat. An Ihrer Stelle würde ich mich genau erkunidgen WER Sie seitens des VDK vertreten wird und welche " Referenzen " diese Person hat und dann weiter entscheiden, ob die Sache nicht doch bei einem Fachanwalt besser aufgehoben ist. p.s. " Nur " wegen einer Fibromyalgie wird es sehr schwer werden eine EM-Rente zu bekommen, da diese Erkrankung - zu unrecht - wenig Anerkennung findet und vor allem sehr schwer nachweisbar ist. Darum haben Sie wahrscheinlich auch die Ablehung bekommen.....
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