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Erwerbsminderungsrente

von Seelenchaos16.06.2016 | 09:57
1647 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Erwerbsminderungsrente wurde zuerst abgelehnt, habe dann mit meiner Rechtsanwältin Widerspruch eingelegt und diesem wurde auch statt gegeben. Die volle Erwerbsminderungsrente ist erstmal auf 2 Jahre befristet und wird rückwirkend bewilligt. Nun aber meine Frage,beziehe noch Grundsicherung und frage mich,wann ich mit der Berechnung der Rentenversicherung rechnen kann.

6 Antworten

=//=am 16.06.2016 | 10:25
Dazu kann Ihnen hier im Forum niemand eine konkrete Auskunft geben. Da müßten Sie schon bei der zuständigen DRV nachfragen. Wann wurde denn überhaupt über den Widerspruch entschieden?
Schadeam 16.06.2016 | 10:28
Bald, demnächst, in einigen Tagen oder Wochen, vielleicht ist der Brief auch schon heute im Briefkasten..... Aber wer im Forum soll Ihnen das beantworten Können? Keiner weiß doch wie lange konkret Ihre DRV noch braucht....
Herz1952am 16.06.2016 | 20:20
Ein großer Teil der Briefe geht bei der Post verloren, da sie nicht per Einschreiben verschickt werden. Deshalb sollten Sie ein bis zwei mal pro Woche bei der DRV anrufen und nachfragen. Sonst kann es nämlich passieren, dass die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, wenn der Bescheid bei Ihnen eintrifft. Wenn das passiert, sollten Sie einen freien Rentenberater aufsuchen. Die Kosten dafür trägt dann auf jeden fall die DRV. (smile)
Schadeam 16.06.2016 | 22:59
Dämliches Gelaber von Herz 1952. woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass ein Großteil der Briefe verloren geht? Welche Widerspruchsfrist soll denn ablaufen, wenn ein Bescheid im Widerspruchsverfahren verloren ginge? der Fragesteller geht doch davon aus, dass er gewinnt, wenn dieser Bewilligungsbescheid verloren ginge, käme das Geld halt ohne Bescheid.
Herz1952am 17.06.2016 | 15:01
Hallo Schade, reingefallen, das war nicht ich. Na ja, Sie haben mit dem dämlichen Gelaber auch meinen Doppelgänger gemeint. Ich konnte leider Ihre Antwort nicht mehr ignorieren.
Amüsierter Mitleseram 17.06.2016 | 15:06
Worin unterscheiden sich denn Ihre Texte qualitativ von den Texten Ihres "Doppelgängers"? Ich konnte bisher keine grißen Unterschiede feststellen. ;-)
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