Wenn der Rentenversicherungsträger der Einschätzung der Reha-Einrichtung folgt, dass Ihr tägliches Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch bei höchstens vier Stunden liegt, haben Sie Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten oder Ersatzzeiten und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen).
Wenn Sie keinen Teilzeitarbeitsplatz finden können, haben Sie auch Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese sogenannte "Arbeitsmarktrente" wird aber immer nur befristet geleistet, da sich der Arbeitsmarkt für Teilzeitkräfte in Zukunft wieder bessern könnte.
Ihre Schwerbehinderung kann nur bei einem Anspruch auf Altersrente berücksichtigt werden, ansonsten ist sie in der Rentenversicherung nicht relevant. Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie, wenn Sie neben der Schwerbehinderung die Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllen und die Altersgrenze erreicht haben (Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahrgang ab, liegt aber nach dem 60 . Lebensjahr).