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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Bernhard Zorn14.09.2010 | 08:41
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herrn, ich beabsichtige Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen kann jedoch wegen Selbstständigkeit und damit verbundener Befreiung von der Pflichtversicherung in den den letzten 5 Jahren keine 36 Monate zusammenhängende Versicherungszeit nachweisen, gibt es hier trotzdem eine Möglichkeit diese Hürde zu nehmen? Ist es z.B. möglich die fehlenden Zeiten per Einmalzahlung nach zu entrichten ? Gibt es hier Sonderregelungen für Selbstständige oder ähnliches ? Ich habe folgende Versicherungszeiten nachweisslich Beitragszahlungen geleistet: 01.08.1978 bis 31.12.2003, von 01.01.2004 bis 30.09.2008 selbstständig, 01.10.2008 bis heute pflichtversichert. Meine Sozialversicherungsnummer lautet 53121162Z000. Ich bitte um kurzfristige Rückantwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen Bernd Zorn

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2010 | 10:23

Hallo Bernhard Zorn,

für eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen als besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Leistungsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge liegen. Ausgehend von einem Leistungsfall im Jahr 2010 haben Sie diese Voraussetzung nicht erfüllt. Für Selbständige gibt es eine Ausnahmeregelung. Wenn bis zum 31.12.1983 5 Jahre an Beitragszeiten (= allgemeine Wartezeit) zurückgelegt wurden, und ab 1.1.1984 jeder Monat mit Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist, ist die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung erfüllt. Aufgrund der Lücke von 1.1.2004 - 30.9.2008 trifft dies nicht zu. Ein Anspruch könnte zum jetzigen Zeitpunkt nur entstehen, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalls eingetreten ist.

1 Antworten

???am 14.09.2010 | 09:27
Nein, es gibt keine Möglichkeit die geforderten "36 in 60" durch eine Nach- oder Sonderzahlung zu erreichen. Sie müssen daher mit den Folgen Ihrer Entscheidung gegen die Rentenversicherung während Ihrer selbständigen Tätigkeit leben. Allerdings geht aus Ihrer Schilderung nicht hervor, dass Sie tatsächlich den Rentenantrag jetzt stellen müssen (z.B. wegen einer Aufforderung durch die Krankenkasse zur Reha-Stellung mit eingeschränktem Dispositionsrecht). Sie sollten sich daher überlegen, ob Sie nicht noch ein Jahr durchhalten und arbeiten gehen (evtl. mit reduzierter Arbeitszeit). Dann haben Sie wenigstens eine Chance auf einen für Sie günstigen Versicherungsfall.
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