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Erwerbsminderungsrente

von Polarschnee24.06.2007 | 15:39
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Teilnehmer, ich bin 56 Jahre alt und zu 50% SB und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente, welche am 30.9. 2007 ausläuft. Z.Zt warte ich auf den Bescheid und das Ergebnis meiner Begutachtung von letzter Woche. Lt. Aussage der Gutachterin habe sich ja nichts verändert, mehr wollte sie dazu nicht sagen. Meine Fragen lauten nun: Soll ich mich vorsichtshalber im Juli arbeitslos melden? Was ist, wenn ich nur die " halbe Rente " erhalte? Bekomme ich die volle, weil ich arbeitslos bin? Wie wäre dann der weitere Ablauf? Danke für die Antwort im Voraus

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 25.06.2007 | 09:15

Die Aussage der Gutachterin (vor Ort) wird immer noch vom Obergutachterdienst geprüft - und dann erst die aktuelle sozialmedizinische Leistungsbeurteilung vorgenommen.

Letzters kann hier niemand im Forum vorwegnehmen bzw. beurteilen.

Sich im Falle des Auslaufens der Zeitrente bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, ist dann zweckmäßig, wenn keine unmittelbare Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erfolgt.

Inweiweit von dort Leistungen gewährt werden etc. sollte aber die Agentur für Arbeit beurteilen.

MfG

Moderatoren-Antwortam 12.07.2007 | 11:09

Hallo, 1234,

da die Fragen ein wenig aus dem Zusammenhang herausgelöst sind, bitten wir Sie, sich bezüglich der Fragen zur Rente an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe zu wenden. Dort berät man Sie kostenfrei hinsichtlich Rentenansprüchen sowie rechtsrelevanter Zeiten.

Bezüglich Fragen zum Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenmeldung wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

2 Antworten

bekissam 24.06.2007 | 18:58
Ihre Frage betrifft in erster Linie die Meldung bei der Arbeitsagentur. Sie sollten sich dort melden und den Sachverhalt vortragen. Gutachter und medizinische Sachverständige dürfen sich nicht zur weiteren Leistungsgewährung äußern, weil sie lediglich über den medizinischen Teil Feststellungen treffen. Den vorsichtigen Hinweis können Sie aber vermutlich als Signal werten, dass sich wohl nichts ändern wird.
1234am 11.07.2007 | 15:26
Meines Erachtens wurden die gestellten Frage in keinster Weise beantwortet: 1.Soll ich mich vorsichtshalber im Juli arbeitslos melden? 2. Was ist, wenn ich nur die " halbe Rente " erhalte? Bekomme ich die volle, weil ich arbeitslos bin? Wie wäre dann der weitere Ablauf? 1. Es gibt Fristen zur Arbeitslosmeldung auch vor Ablauf einer vollen Erwerbsminderungsrente!!! ??Wie lauten diese?? 2. halbe Rente und arbeitslost gemeldet! ??Wieviel ALG wird bezahlt?? 3. Wird ein erneuter Rentenantrag abgelehnt und dann ALG beantragt - ?? Wird dann ALG I oder ALG II bezahlt?? Danke im voraus
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