Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Aussage der Gutachterin (vor Ort) wird immer noch vom Obergutachterdienst geprüft - und dann erst die aktuelle sozialmedizinische Leistungsbeurteilung vorgenommen.
Letzters kann hier niemand im Forum vorwegnehmen bzw. beurteilen.
Sich im Falle des Auslaufens der Zeitrente bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, ist dann zweckmäßig, wenn keine unmittelbare Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erfolgt.
Inweiweit von dort Leistungen gewährt werden etc. sollte aber die Agentur für Arbeit beurteilen.
MfG
Hallo, 1234,
da die Fragen ein wenig aus dem Zusammenhang herausgelöst sind, bitten wir Sie, sich bezüglich der Fragen zur Rente an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe zu wenden. Dort berät man Sie kostenfrei hinsichtlich Rentenansprüchen sowie rechtsrelevanter Zeiten.
Bezüglich Fragen zum Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenmeldung wenden Sie sich bitte an die zuständige Agentur für Arbeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
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