Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo garte 1 ,
ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, prüft nach der Antragstellung der zuständige ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers.
Die Formulierung "chronische Schmerzen" ist allgemein gehalten und bedingt nicht automatisch eine Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente.
Die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, dass das Restleistungsvermögen des Antragstellers durch Krankheit auf unter 3 Std. täglich abgesunken ist.
Kann der Versicherte noch ab 3 jedoch nur unter 6 Std. täglich arbeiten liegt nur eine teilweise Erwerbsminderung vor.
Weiterhin müssen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Ausgehend vom Leistungsfall müssen in den letzten 60 Kalendermonaten davor, mindestens für 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt sein und insgesamt eine Beitragsleistung von 60 Monaten vorhanden sein.
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