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Erwerbsminderungsrente

von garte112.09.2009 | 10:33
5965 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann mir jemand sagen, ob man mit chronischen Schmerzen eine Erwerbsminderungsrente bekommen kann? Danke.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.09.2009 | 11:38

Hallo garte 1 ,

ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, prüft nach der Antragstellung der zuständige ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers.

Die Formulierung "chronische Schmerzen" ist allgemein gehalten und bedingt nicht automatisch eine Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente.

Die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung setzt voraus, dass das Restleistungsvermögen des Antragstellers durch Krankheit auf unter 3 Std. täglich abgesunken ist.

Kann der Versicherte noch ab 3 jedoch nur unter 6 Std. täglich arbeiten liegt nur eine teilweise Erwerbsminderung vor.

Weiterhin müssen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Ausgehend vom Leistungsfall müssen in den letzten 60 Kalendermonaten davor, mindestens für 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt sein und insgesamt eine Beitragsleistung von 60 Monaten vorhanden sein.

9 Antworten

Du meine Güteam 12.09.2009 | 10:36
Nein, solange Sie nicht erwerbsgemindert sind.
mabuam 12.09.2009 | 11:32
Hallo, ich würde diese Fragestellung nicht über die Sympthome her aufziehen. Bei der Fragestellung "Erwerbsminderungsrente" steht nur die Leistungsfähigkeit im Vordergrund. 1. Frage: Kann man länger als 6h am Tag arbeiten -> keine Erwerbsminderungsrente 2. Frage: Kann man zwischen 3-6h am Tag arbeiten -> halbe Erwerbsminderungsrente 3. Frage: Kann man weniger als 3h am Tag arbeiten -> volle Erwerbsminderungsrente Tipp: Letztendlich gilt Reha vor Rente. Das bedeutet, man benatragt eine Reha und dort wird die Arbeitsfähigkeit festgelegt. Der Grad der Behinderung spielt zunächst keine Rolle
garte1am 12.09.2009 | 10:45
Mindestens50%?
Jopiam 12.09.2009 | 16:29
Hallo 5. Für Personen die vor dem 02.01.1961 geboren sind gibt es auch Rente wen sie zwar über 6 Stunden Arbeiten können es für sie jedoch keine zumutbare Verweisungstätigkeit gibt Wichtig ist in diesem zusammenhang das sie bis zu letzt in ihrem Erlerntencberuf gearbeitet haben Ein Beispiel: Den Beruf kann der Kläger aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Nach den einleuchtenden Darlegungen des orthopädischen Sachverständigen Dr. P. ist das Leistungsvermögen des Klägers jedenfalls seit Rentenantragstellung insbesondere aufgrund des chronischen pseudoradikulären Lumbalsyndroms bei Zustand nach Discotomie L5/S1 dahingehend eingeschränkt, dass er nur noch leichte bis mittelschwere Arbeiten verrichten kann, wobei er namentlich nicht mehr in gebückter Haltung oder in einer sonstigen Zwangshaltung arbeiten und keine Lasten von mehr als 10 kg heben oder tragen darf. Sowohl unter Zugrundelegung der Angaben des Klägers als auch der überzeugenden Ausführungen des berufskundlichen Sachverständigen R. ist davon auszugehen, dass die Tätigkeit auch die Verrichtung schwerer Arbeiten – etwa beim Transport von Möbeln – beinhaltet. Darüber hinaus bedingt die Vornahme der von Schlosser zu erwartenden Reparaturarbeiten nicht selten die Einnahme einer gebückten oder einer sonstigen Zwangshaltung. c) Zumutbare Verweisungstätigkeiten zumindest auf Anlernebene stehen nach den Darlegungen des berufskundlichen Sachverständigen R. nicht zur Verfügung; der Senat vermag solche Verweisungstätigkeiten auch unter Berücksichtigung des Vortrages der Beklagten nicht festzustellen. (1) Eine Einstellung als Registrator im öffentlichen Dienst nach Vergütungsgruppe BAT VIII kommt nur für Bewerber in Betracht, die – anders als der Kläger – über eine für eine solche Registratorentätigkeit einschlägige Berufserfahrung verfügen. Sonstige Bewerber können, (wie der berufskundliche Sachverständige einleuchtend ausgeführt hat, frühestens nach einer dreimonatigen Einarbeitungszeit und einer sechsmonatigen Bewährungszeit, d.h. nach insgesamt neun Monaten, in die Vergütungsgruppe BAT VIII hochgestuft werden; Tätigkeiten der Vergütungsgruppe IX BAT sind Facharbeitern – abgesehen von einer allenfalls drei Monate umfassenden Einarbeitungszeit – jedoch nicht zumutbar (BSG, U. v. 12. September 1991 – 5 RJ 34/90 – SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17). (2) Eine Beschäftigung von Telefonisten bzw. Fernsprecher hat in der allgemeinen Verwaltung nach Auskunft der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 09. Dezember 2005 nur noch eine ganz untergeordnete Bedeutung; zugängliche Arbeitsplätze in diesem Bereich sind nicht ersichtlich, noch weniger solche, die (nach einer allenfalls dreimonatigen Einarbeitungszeit) der Vergütungsgruppe BAT VIII zugeordnet werden. Soweit der Kläger anderweitig noch als Pförtner, Telefonist, Fotokopierer oder als Bürohilfskraft tätig sein könnte, würde es sich um ungelernte Tätigkeiten handeln, die ihm aufgrund des ihm als Facharbeiter zustehenden Berufsschutzes nicht zuzumuten sind. Dies bedeutet nicht TOT Krank aber Trotzdem Rente da für haben wir ja auch Jahrzehnte gearbeitet MfG Jopi
Auskenneram 12.09.2009 | 17:41
Als Schmerzpatient besteht natürlich auch grundsätzlich die Möglichkeit eine EM-Rente zu erhalten. Alleine aufgrund der Erkrankung/Diagnose kann man niemals sagen ob man eine EM-Rente bekommen könnte oder nicht. Es kommt immer und nur auf die Auswirkungen der Erkrankung auf die Erwerbsfähigkeit an ! Allerdings in vielen Fällen ist es gerade für Schmerzpatienten nicht gerade einfach eine EM-Rente zu erhalten. Das zeigt - leider - die Praxis. Googeln Sie mal nach Fibromyalgie - dann werden Sie dies selber leicht feststellen.
Rosannaam 12.09.2009 | 22:34
... "2. Frage: Kann man zwischen 3-6h am Tag arbeiten -> halbe Erwerbsminderungsrente" Ergänzung: Wenn keine Teilzeit-Tätigkeit ausgeübt wird, besteht Anspruch auf eine teilweise EM-Rente auf Dauer und eine volle EM-Rente auf Zeit (die berühmt-berüchtigte Arbeitsmarktrente).
Jackam 13.09.2009 | 11:13
Liebe Fragerin, ich denke, so richtig hat hier noch niemand der Kern der Wahrheit getroffen: Wenn Ihre chronischen Schmerzen Sie daran hindern, halb- oder vollschichtig zu arbeiten, dann können Sie sehr wohl eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Die Schmerzen haben ja sicherlich einen physischen Grund, der nachweisbar ist. Ich empfehle Ihnenn zuerst, eine stationäre Rehamaßnahme bei der DRV zu beantragen und dann während der Behandlung in der Klinik mit der Ärzten zu besprechen, wie hoch die Chancen für eine EM-Rente sind. Falls man dort dies für Sie als gegeben ansieht, dann sollte eine Empfehlung im Abschlussbericht an die DRV ausgesprochen werden.
Xaveram 13.09.2009 | 22:55
Bin selbst Schmerzpatient und habe im Januar eine ambulante Reha (Orthopädie) gemacht. Dort wurde im Entlassungsbericht festgestellt, daß ich wegen meinen Schmerzen nur noch zwischen 3 und 6 Std. tätig sein kann. Daraufhin habe ich einen Rentenantrag gestellt. War dann anschl. bei 2 Gutachtern, welche dies auch bestätigten. Daraufhin wurde ich vom Rentenversicherungsträger aufgefordert erneut einen Rehaantrag zu stellen, damit nunmehr über meinen Rentenantrag entschieden werden kann. Vermutlich werde ich nun auf eine psychosomatische Reha geschickt. Für welche Reha ich einen Antrag stellen sollte, wurde mir leider nicht mitgeteilt (auch nicht telefonisch). Bin echt gespannt wie es nun weitergeht.
Jopiam 14.09.2009 | 19:22
Hallo Sie haben die die vor 1961 geboren sind und Berufsschutz geniessen Vergessen MfG Jopi
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