Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderungsrente

von Thomas01.01.2009 | 15:02
1249 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Wenn ich nun eine neue Stelle annehme wo ich deutlich über die Hinzuverdienstgrenze liege wird die Zahlung der EMR ja gestoppt. Wenn ich nun den neuen Job doch nicht mehr ausüben kann, beziehe ich da die EMR sofort im Anschluß weiter oder muß ich dann alles wieder von neuem beantragen und wenn ja, erhalte ich sie dann überhaupt wieder? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.01.2009 | 08:38

Den Beiträgen von "Corletto" und "???" ist nichts hinzuzufügen.

4 Antworten

Corlettoam 01.01.2009 | 15:19
Die Aufnahme jeder Arbeitstätigkeit gegen Entgeld muß der RV gemeldet werden. Die RV entscheidet dann , ob die EM-Rente wegfällt . Sollten Sie nach der Arbeitsaufnahme wieder krank werden und die Arbeit nicht mehr weiter ausüben können, müssen Sie die EM-Rente völlig neu beantragen und das gesamte Verfahren beginnt von vorne. Aus diesem Grunde würde ich es mir aber mehr als 2 x überlegen , ob ich eine Arbeitsaufnahme mit einem Verdienst deutlich oberhalb der Zuverdienstgrenze einginge.... Wenn auch nur der Hauch eines Zweifels an dem Gelingen und Längerfristigkeit der Arbeitsaufnahme besteht, würde ich es definiv nicht machen. Dann erweisen Sie sich selbst einen " Bärendienst " .....
???am 01.01.2009 | 19:30
Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, wird erstmal geprüft, ob Sie noch erwerbsgemindert sind. Sollte dies der Fall sein, wird die Rente nach Ihren Angaben nicht mehr gezahlt. Sollten Sie die Tätigkeit aufgeben, teilen Sie das der DRV mit, und die Zahlung wird wieder aufgenommen. Kommt man bei der Überprüfung jedoch zum Ergebnis, dass die Beschäftigung Ihren gesundheitlichen Einschränkungen entspricht und Sie nicht mehr erwerbsgemndert sind, wird die Rente entzogen. Daran ändert auch eine Beschäftigungsaufgabe dann nichts mehr. Die Erfolgsaussicht eines neuen Antrags dürfte dann auch nicht allzu hoch sein.
Thomasam 02.01.2009 | 08:57
Vielen Dank für die Beiträge, Sie haben mir sehr weitergeholfen. Thomas
Hl.Drei Königeam 02.01.2009 | 12:25
gehen Sie arbeiten und entlassten Sie die Rentenkasse. Schiko'le wird es Ihnen danken! Hl.......
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026