Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderungsrente

von äthiopia05.04.2017 | 21:38
1292 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

In der Nachbarschaft hat eine Frau nach längerem Verfahren wegen Depressionen und Rückenproblemen eine befristete volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen (2016), die ihrem Job als Produktionshelferin in der Kosmetikbranche Vollzeit wegen der Schmerzen nicht mehr ausüben kann. Jetzt hat sie einen Minijob bei einer anderen Firma angenommen, allerdings ebenfalls als Produktionshelferin (also die gleiche Tätigkeit wie im "Hauptjob", ebenfalls an schweren Maschinen und übt diesen Tageweise in Vollzeit aus und zwar auf die Art, dass sie 8 Tage Vollzeit am Stück arbeitet und den Rest des Monats frei hat. Die Tätigkeit an sich hat sie der Rentenversicherung auch gemeldet, die tatsächliche Gestaltung aber nicht. Wie passt das zusammen? Wenn sie 8 Tage am Stück Vollzeit arbeiten kann, wo ist denn da die volle Erwerbsminderung?

7 Antworten

Lisam 06.04.2017 | 00:17
Naja, Sie hat 22 Tage Zeit sich davon zu erholen ;-) Wenn es nur 450 EUR bringt, macht Sie das auf kosten Ihrer Gesundheit.
abcam 06.04.2017 | 07:19
... nicht zu vergessen, dass sie 8 Stunden Ruhe hat vor der sich 'sorgenden' Nachbarin ;)
memyselfam 06.04.2017 | 09:17
Auf Anraten der Personaler halte ich meine Arbeitszeiten strikt ein. Sie meinte, ansonsten "gibt man 1 finger, ist schnell die ganze Hand weg!". Aber es wurde seitens der DRV noch nieh nach den Arbeitszeiten gefragt, immer nur nach dem Verdienst Und ich kenne einige, die das - in Absprache mit der DRV - auch anders handhaben. Und gerade bei so einem Minijob dürfte es ja egal sein, solange es der Rücken mitmacht. Aber vllt. meldet sich ein Experte
W*lfgangam 06.04.2017 | 19:53
Hallo memyself, aus der Mottenkiste der EM-Arbeit- und Gerüchteküche, und zuverlässige Rechtsauslegung dazu: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… und auch hier ein längerer Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w. PS: äthiopia begegnet seiner Nachbarin ob dieser Informationen hoffentlich wieder mit etwas mehr Respekt ob Ihres Willens, zunächst für sich selbst und daneben für andere nützliche Beiträge in die Rentenkasse zu spülen – ohne deren Beiträge fällt seine Rentenanpassung demnächst etwas schmaler aus ...ach, das wusste er noch nicht?! ;-)
die Nachbarinam 06.04.2017 | 20:20
Ergänzender Hinweis: Achten Sie darauf sich nicht strafbar zu machen. Letzte Woche wurde ein neues/verschärftes Stalking-Gesetz erlassen. Ist schon erstaunlich was Sie so alles (aus erster Hand?) lassen zu wissen glauben.
Schadeam 07.04.2017 | 07:46
Lassen Sie doch diesen Müll aus dem Forum drausen! Wenn der Sozialleistungsbetrug nachgewiesen ist (wie Sie schreiben) wurde er sicher auch bestraft. Wenn Sie das alles nur vermuten oder irgendwoher gehört haben, interessiert das hier keinen. Und wenn Sie Beweise haben, steht es Ihnen frei diese "Tatsachen" offiziell anzuzeigen. Aber dann unter Nennung Ihres Names bei den richtigen Stellen und nicht als anonymes Geschwafel oder Wichtigtuerei in einem Forum. Dann sollten Sie auch dazu stehen dass Sie es waren die angezeigt, verpetzt oder denunziert hat......
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026