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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Monika6505.07.2019 | 13:11
158 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Mann ist bereits seit Anfang 2015 krankgeschrieben. 2016 beantragte er Erwerbsminderungsrente auf Rat seines Arztes. Ebenfalls 2016 beantragte das AA eine Rehamaßnahme. Nach einer Begutachtung durch die Rentenversicherung wurde die Reha abgelehnt, ein Widerspruch wurde ebenfalls abgelehnt. Eine erfolgte Klage wurde sofort entsprochen und sich Entschuldigt das Unterlagen nicht auffindbar gewesen wären. Hierbei wurde auch volle Schuldanerkenntnis festgelegt. Ein erneutes Gutachten später die Reha dringend empfohlen. Die Reha wurde wahrgenommen und im Ergebnis unter 3 Std. und weiterhin krank. Das Ende der Reha war Anfang April 2019. Bis heute haben wir nichts mehr von der Rentenversicherung gehört, auch während der Rehazeit bekam mein Mann keinerlei Leistungen. Was geht da falsch und was kann man machen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika65,

bitte wenden Sie sich umgehend telefonisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger und fragen einmal bei der Abteilung für Rehabilitation nach dem Übergangsgeld für den Rehazeitraum nach und dann lassen Sie sich mit der Rentenabteilung verbinden und fragen nach dem Sachstand zum Rentenantrag nach.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika65,

aufgrund Ihrer Angaben ist es schwierig, Ihnen in dieser Sache einen konkreten Rat zu geben. Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung. Eine Beratungsstelle (kostenlos) in Ihrer Nähe finden Sie hier:

http://www.ihre-vorsorge.de/Beratungsstellen.html

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Monika65am 05.07.2019 | 21:18
Erst einmal Danke für die schnelle Antwort. Werde am Montag den Sachstand abfragen sofern ich entsprechende Antwort von der Rentenversicherung erhalte. Wie lange dauert es in der Regel bis ein Bescheid nach der Reha ergeht?
Modi1969am 20.07.2019 | 09:04
Hallo Monika 65, Die Sachbearbeitung führt aus, was der medizinische Dienst festgestellt hat. Offensichtlich sieht man erst seit Mai 2019 die Erwerbsminderung und diese auf Zeit. Folgerichtig kann dann die Erwerbsminderungsrente erst im 7. Kalendermonat nach Eintritt der EM -also am 1.12.- beginnen. Ich verstehe es so, dass man Ihnen ein Vergleichsangebot im Sozialgerichtsverfahren unterbreitet hat. Dies kann-muss aber nicht - von Ihnen/Ihrem Mann angenommen werden. Wenn nicht, wird das SG-Verfahren fortgesetzt mit entweder besserem oder schlechterem Ausgang. Sie sollten in jedem Fall mit der AfA, die ja die Reha initiierte und mit Ihrem Anwalt(?) beraten, wie Sie vorgehen wollen bzw. sollen.. Wünsche Ihen/Ihrem Mann viel Kraft und Erfolg... Rente 2019 enthielte die längere Zurechnungszeit als Rente ab 2016, wäre aber höher zu versteuern. Rente 2016 (sofern dies gelingt..) wäre wahrscheinlich niedriger und geringer zu versteuern, enthielte aber Nachzahlung, die ggf. Ihrem Mann z.T. zuflösse (nach Abrechnung der Erstattungsansprüche)...
Monika65am 20.07.2019 | 08:34
Kaum zu glauben. Nachdem ich telefonisch lediglich die Auskunft bekam ein Schreiben sei unterwegs, wartete ich der Dinge. Gestern kam nunmehr das Schreiben der DRV ! -- Wenn dies annehmen dann würden wir die Erwerbsminderungsrente bewilligen mit Stichdatum 01.05.2019 also tatsächlich zum 01.12.2019 (6 Monate wegen Befristung) befristet auf 2 Jahre. -- Was soll man da noch sagen? Wie gehen die mit schwerbehinderten Menschen um?
RAam 12.09.2019 | 19:22
-> Rechtsanwalt für Sozialrecht
Peter60am 12.09.2019 | 19:37
Zitat von Monika 65 anzeigenausblenden
Glauben Sie hier im Forum werden Sie die Lösung auf Ihren individuellen Fall finden? Nein! Lehnen Sie das Angebot der Rentenversicherung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ab oder nehmen Sie es an. Hier wird Ihnen niemand helfen können. Dafür ist ein offenes Forum nicht geeignet. Das muss einem aber doch der gesunde Menschenverstand sagen. So naiv können Sie doch nicht sein.
Monika 65am 12.09.2019 | 19:01
Hallo an Alle Das Vergleichsangebot haben wir abgelehnt da es unmoralisch aus unserer Sicht war und lediglich dazu dienen sollte den laufenden Widerspruch abzuwehren. Wochenlang tat sich wieder nichts, auf Anfragen nach dem Sachstand bekamen wir lediglich zur Antwort das uns in den nächsten Tagen ein Schreiben zuginge, die nächsten Tage sind schon einige Wochen zurück. Nunmehr hatten wir uns entschlossen eine Beschwerde bei der Geschäftsleitung des DRV aufgrund der Bearbeitungsdauer von mittlerweile mehreren Jahren einzureichen. Ergebnis: Der Abteilungsleiter der Leistungsabteilung antwortete im Auftrag der Geschäftsleitung auf die Beschwerde wie folgt (abgekürzt) Die Ergebnisse der Reha des DRV werden nicht anerkannt, es zählt das erste Gutachten des DRV das volle Arbeitsfähigkeit aussagt, am 27.09 tagt der Ausschuss über ihren Widerspruch, das Angebot ab 01.12.2019 EMR wird zurückgezogen. Weiterhin geht aus diesem Schreiben hervor das der Widerspruch und die EMR Rente gänzlich abgelehnt wird. So arbeitet also die DRV, es ist eine Schande unmenschlich dreist was mit behinderten und kranken Menschen in unserem Land geschieht. Ehe jetzt jemand danach fragt, in der Beschwerde wurde niemand beleidigt oder beschuldigt sondern lediglich aufgrund der Dauer von mehren Jahren um Hilfe bei der Geschäftsleitung gebeten. Was kann oder soll man tun ????
Schorscham 12.09.2019 | 19:34
Zitat von Monika 65 anzeigenausblenden
Da haben Sie etwas falsch verstanden. Ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wird oder nicht, entscheidet der Widerspruchsausschuss. Der zuständige Sachbearbeiter hält Ihren Widerspruch für unbegründet und hat ihn deshalb an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet. Es kommt äußerst selten vor, dass der Widerspruchsausschuss anders entscheidet als der zuständige Sachbearbeiter, weil dieser den Sachverhalt gründlich prüft bevor er den Widerspruchsausschuss einschaltet. Sie erhalten entweder einen Abhilfebescheid oder einen Widerspruchsbescheid, falls ihr Widerspruch vom W.-Ausschuss zurückgewiesen wird. Dann bleibt Ihnen nur noch der Klageweg und der dauert Monate oder Jahre. Sie hätten das DRV-Vergleichsangebot nicht so voreilig ablehnen sollen. MfG
Detlefam 12.09.2019 | 21:13
Zitat von Monika 65 anzeigenausblenden
Was haben Sie denn angestrebt, gleich eine unbefristete EMR? Diese wird äußerst selten auf Anhieb gewährt, im allgemeinen "starten" EM-Renten immer befristet. Es wäre immerhin ein Anfang gewesen und hätte 2 Jahre soziale Sicherheit bedeutet! Dazu ist dann eine Verlängerung wahrscheinlicher, als bei einem Neuantrag. Warum haben Sie das Angebot bloß ausgeschlagen? Falsche Befindlichkeiten sind da völlig fehl am Platz, es gibt viele sehr Kranke, die hart um diese Rente ringen müssen und mit 2 Jahren Befristung gut leben können. Wenn Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird, bleibt nur die Klage vor einem Sozialgericht und vor Gericht und auf hoher See.... Nicht jeder, der sich für erwerbsgemindert hält, auch wenn man u. U. schon derb krank ist, bekommt auch eine Rente. Da muss die Leistungsfähigkeit für sämtliche nur denkbaren Tätigkeiten, inclusive leichteste Leichtarbeit, nachweislich unter 3 Stunden liegen. Das ist kein leichtes Unterfangen, vor allem nach der Ausschlagung des gar nicht so schlechten Angebotes der Rentenversicherung!
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