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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Jan Klaas02.01.2016 | 11:22
2348 Ansichten
15 Antworten
Schönen guten Tag, wenn der Gutachter entscheiden sollte das ich Erwerbsgemindert bin läuft mein Krankengeld aus. Wegen ser hoer Rendite aus Solar und Windanlagen bekomme ich soweiso keine Rente. Meine Frage, da ich IMMER in der Gesetzlichen Krankenkasse und NIE privat war und im Falle das der Gutachter Entscheidet ich bin Erwerbsgemindert. a) ich komme in der Pflichtversicherung der der Rentner der Krankenkassen und die Rente bezahlt die Beiträge für die Krankenkasse. b) da ich ja wegen hoher Rendite aus Solar und Winenergie keine Rente bekomme bin ich freiwillig versichert. ___________ Ich hoffe der gutachter entscheidet, das ich weiterhin Krankengeld bekommen darf und mich nicht kaputt schreibt :)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.01.2016 | 11:54

Die Krankenkasse teilt dem Rentenversicherungsträger mit, ob die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung (Vorversicherungszeit) erfüllt sind. Da im Rahmen des § 96a SGB VI allein aufgrund des Überschreitens aller Hinzuverdienstgrenzen die Erwerbsminderungsrente nicht wegfällt, sondern lediglich ruht, besteht zwar die Versicherungspflicht grundsätzlich fort. Ob und ggfs. welche Beiträge tatsächlich zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten sind, sollten Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfragen, insbesondere wegen der „Selbständigkeit“ bzw. der höhen Rendite aus Solar- und Windanlagen.

Bitte vorsorglich aber auf jeden Fall einen Antrag auf Beitragszuschuss zur Krankenversicherung beim Rentenversicherungsträger stellen, sofern nicht bereits erfolgt, für den Fall, dass sich doch noch eine Rentenzahlung ergeben sollte.

14 Antworten

Schadeam 02.01.2016 | 12:17
Wie Sie als Rentner krankenversichert sind, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse. Die DRV setzt lediglich das um was die Krankenkasse entscheidet. Wenn Sie als Rentner pflichtversichert in der KVdR sind, zahlen Sie ca. 10,xxxx% Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung.
Konrad Schießlam 02.01.2016 | 12:40
Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie natürlich Rente.Dies hat mit hohen Einnahmen nichts zu tun. In der Tat ist es aber so, der Überschuß aus der Stromanlage kann dazu führen daß eine Witwen/Witwerrente gekürzt wird oder gar wegfällt, wenn der 40%ige Abzugsbetrag des eigenen Einkommens die Brutto Ww.Rente auf Null stellt. Die Rentenversicherung-ganz gleich ob in der gesetzlichen Pflicht oder freiwillig versichert- zahlt 7,3% Krankenversicherung dazu. Die Pflegeversicherung geht voll zu Lasten des Rentenbeziehers, der Rentner zahl als KrV. 7,3% plus 0,9, Kasse verschieden 2016 mehr. MfG.
Schadeam 02.01.2016 | 13:19
Lieber Konrad Schießl, gefragt war nicht die Kürzung einer Witwenrente - gefragt war nach Erwerbsminderung! Thema somit ganz leicht verfehlt........ Wenn allerdings die Einkünfte aus Solar und Wind steuerlich als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb zählen, kann auch eine EM Rente gekürzt werden oder eventuell ganz wegfallen, wenn die höchste Zuverdienstgrenze durch diesen Gewinn aus Selbständigkeit überschritten werden.
W*lfgangam 02.01.2016 | 14:11
Hallo Jan Klaas, wenn keine Rente gezahlt wird, kommen Sie auch erst recht nicht in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner).Wird auch weiterhin so bleiben/selbst bei Rentenbezug - Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (dazu rechnen Einkünfte aus Solar- und Windenergie), die als selbständige hauptberufliche Tätigkeit einzustufen sind, unterliegen der freiwilligen KV. Weitere Hinweise finden sich auch hier: http://www.aok-business.de/nordost/fachthemen/sozialversicherung… oder einfach mal im Krankenkassen-Forum nachfragen: http://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/… Gruß w.
Dennisam 02.01.2016 | 14:18
Da du schon immer gesetzlich versichert warst, bleibst du auch in der Renten Versicherung Pflichtversichert. Dazu gibt es sogar ein Gesetz . Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren, Also keine freiwillige Versicherung. Und 10 % von 0 Euro bleibt 0 Euro
Dennisam 02.01.2016 | 14:36
Und Warum meine Antwort? Da die pflichtversicherung immer Vorrang der freiwilligen hast! Manche erwerbsminderungs rentner bekommen nur 50 Euro! Da darf die Krankenkasse auch nicht sagen sie Sind freiwillig, da wir nur 10 Euro jeden Monat von dir bekommen. Keine Sorge schreibt der Gutachter dich kaputt und bist erwerbsgeminert und ich gehe davon aus das du die fünf Jahre um hast und da du immer gesetzlich versichert warst greift die 9/ 10 Regelung. Was du dann an Rente bekommst darf die Kranken lasse auch nur ca. 10% bekommen.
W*lfgangam 02.01.2016 | 15:02
Dennis schrieb

Wo ist Jan Klaas selbstständig?

...keine Ahnung, Sie scheinen weder die Ausgangsfrage gelesen, noch Grundkenntnisse zum SGB 5 zu haben. "(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist." ...den passenden § zu diesem Auszug erfragen Sie bitte bei Ihrer KK, sofern die sich nicht bereits an der Rezeption kaputt lachen. Gruß w.
Dennisam 02.01.2016 | 17:56
Wo ist Jan Klaas selbstständig?
Schadeam 02.01.2016 | 18:03
Dann, wenn seine Einkünfte aus "Wind" und "Solar" so hoch sind, dass Sie eine EM Rente zum ruhen bringen (war seine Frage!)- weil das nur dann sein kann, wenn das Finanzamt diese Einkünfte als "Gewinn aus einem Gewerbebetrieb" einstuft. :)
Gackiam 02.01.2016 | 18:28
Muß ich auch versteuern und verrentnern, wenn ich als Gackiwurstproduzent selbständig tätig bin? Gibt es da eine Gackirente?
Dennis am 04.01.2016 | 16:31
@Wolfgang >> Da im Rahmen des § 96a SGB VI allein aufgrund des Überschreitens aller Hinzuverdienstgrenzen die Erwerbsminderungsrente nicht wegfällt, sondern lediglich ruht, besteht zwar die Versicherungspflicht grundsätzlich fort.
W*lfgangam 04.01.2016 | 19:50
Dennis schrieb

@Wolfgang

>> Da im Rahmen des § 96a SGB VI allein aufgrund des Überschreitens aller Hinzuverdienstgrenzen die Erwerbsminderungsrente nicht wegfällt, sondern lediglich ruht, besteht zwar die Versicherungspflicht grundsätzlich fort.

...och Dennis, Sie 'tritt aber zurück' zugunsten vorrangiger freiwilliger Versicherung/der hohen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Die KVdR ist nachrangig 'im Hintergrund' immer da - bis sie als Pflichtversicherung wieder aktiviert wird - solange ist sie bedeutungslos und der aktuelle Status ist: Freiwillige KV ...es kann nur einem geben :-) Einfacheres Beispiel: Gehen Sie nach Thailand auf Dauer und bestehen auf Pflichtversicherung nach KVdR - Ihre KK klopft sich auf die Schenkel ...wenn da nicht grad ein Dennis am Schalter sitzt ;-) Gruß w.
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