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Erwerbsminderungsrente

von Hermi19.09.2007 | 10:53
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bedeutet folgender Satz in einem REHA Gutachten auch gleichzeitig das Ende der Erwerbsminderungsrente, diese endet nämlich am 30.09.2007 "wir halten den Patienten für Leistungsfähig für leichte bis mittelschwere Arbeiten mit Einschränkungen, nach Beendigung der Erwerbsminderungsrente." Gleichzeitig wird eine ambulante Psychotherapie/ Schmerztherapie und Physiotherapie empfohlen. Oder können wir noch hoffen das die Rente weiter bewilligt wird, wir halten diesen Nervlichen Stress bald nicht mehr aus. Mein Mann ist 46 Jahre, von Beruf Maurer ist nach 2 Bandscheiben OP 2003/ 2004 nicht mehr arbeitsfähig und ist seid ende 2004 in schmerztherapeutischer Behandlung mit der Einnahme von Opiaten. Ein Leben ohne Schmerzen kennt er nicht mehr und körperliches Arbeiten von mehr als 3 h ohne sich zwischedurch auszuruhen sind nicht möglich. Wer entscheidet jetzt über die Bewilligung der Rente? Das Arbeitsamt hat ebenfalls ein Gutachten über den Medizinischen Dienst erstellt, dort wurde festgestellt das mein Mann nicht vermittelbar ist und daher auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 19.09.2007 | 14:15

Hallo Hermi,

ich kann Ihre (begründete) Ungeduld zwar verstehen, aber auch mir bleibt nichts anderes übrig, als Ihnen zu sagen: warten Sie bitte den Bescheid ab.

Da jeder Fall anders gelagert ist und ich Ihren Fall nicht genau kenne, kann hier wirklich niemand eine genaue Antwort geben. Da aber, wie Sie schreiben, weitere Therapien empfohlen wurden, gehe ich eigentlich davon aus, dass die Rente zumindest bis zur Beendigung dieser Maßnahmen weiterbewilligt wird.

18 Antworten

dirkam 19.09.2007 | 11:44
Natürlich entscheidet das Gutachten gar nix. Aber es wird die Grundlage für eine Entacheidung sein, gegen die Sie Widerspruch einlegen sollten. Die REHA dient der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, ein Erfolg - oder abrechenbarer Erfolg liegt also schon im Interesse der Klinik. Entlasten Sie sich und ihre Familie, suchen Sie Kontakt zu Menschen in ähnlichen Situationen. Seitens des Arbeitsamtes steht ihnen zumindest Sozialgeld zu Wenn Sie hier im Forum stöbern, werden sie viele Beiträge zu ihrem Thema finden.
Insideram 19.09.2007 | 12:44
OH MANN!!! Wie wäre es, wenn erstmal der Bescheid abgewartet wird? Hier wird immer und immer wieder der zweite Schritt vor dem ersten gemacht! Entscheidend für Hermi ist, das ein entsprechender Weiterzahlungsantrag gestellt wurde und der Bescheid abgewartet wird. Danach kann man dann überlegen, was weiter passiert.
no nameam 19.09.2007 | 12:26
Auch ich empfehle Ihnen, Widerspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Leistungsfähigkeit Ihres Mannes weiterhin unter 3 Stunden täglich liegt. Legen Sie Ihrem Widerspruch bestenfalls eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die aktuellen Beschwerden Ihres Mannes bei. Sie können ggf. eine nochmalige Untersuchung durch den Sozialärztlichen Dienst der DRV beantragen. Ansonsten steht Ihnen natürlich im Falle des Falles Alg II zu. Bitte beachten Sie, dass man bei der Entscheidung über die Erwerbsfähigkeit nicht nur prüft, ob Ihr Mann in seinem Beruf weiterhin tätig sein kann, sondern auch in jedem anderen Beruf auf dem Arbeitsmarkt (z. B. Bürotätigkeit nach Umschulung)! Viele Grüße
Hermiam 19.09.2007 | 13:17
Vielen Dank für Ihre Antworten, es wäre wichtig für uns zu wissen ob die DRV sagen kann: Sie können zwar nicht mehr als Maurer arbeiten, jedoch als Nachtwächter, Hausmeister usw. muß man Ihm da nicht eine berufliche Reha/ Umschulung anbieten oder kann man ihm nach 4 Jahren einfach so ins Arbeitsleben schicken, zumal auch das Arbeitsamt der Meinung ist das er mit den gesundheitlichen Einschränkungen nicht vermittelbar ist. Er will ja alles versuchen. Mit ALG II kommen wir nicht weit, dann können wir bis der Wiederspruch durch ist unser Haus verkaufen, was eh noch der Bank gehört. Das heißt also der private Ruin steht vor der Tür. Ich hoffe Sie verstehen meine Ungeduld für uns bricht die ganze Existenz zusammen und uns sind die Hände gebunden.
Insideram 19.09.2007 | 14:00
Wie ich schon schrieb: WARTEN SIE DOCH ERSTMAL AB!
Hermiam 19.09.2007 | 14:05
leichter gesagt als getan wenn so viel auf dem Spiel steht und einem niemand sagen kann: wie geht es weiter wenn der oder der Fall eintritt.
dirkam 19.09.2007 | 14:11
Da haben sie absolut Recht- Das zu vertehen geht aber erst richtig,, wenn man es erlebt hat. Kopf hoch und nicht aufgeben.
Kritikeram 19.09.2007 | 14:23
Warum unterstellen Sie eigentlich immer, das negative Reha-Gutachten grundsätzlich falsch sein müssen ? Es gibt nämlich tatsächlich solche Fälle, in denen durch Reha-Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit zumindest teilweise wieder hergestellt wird. Die Betroffenen sehen das allerdings immer ganz anders ! Jetzt schon die Empfehlung auszusprechen Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen, der noch gar nicht erteilt wurde, ist völliger Quatsch ! Wer weiß, vielleicht ist die ganze Aufregung ja umsonst. (Man könnte ja auch schon mal vorsichtshalber den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages informieren !) MfG
Ottonormalbürgeram 19.09.2007 | 14:35
Hallo Hermi,eure jetzige Situation macht ein sehr betroffen .Deshalb hier ein Rat von mir die Mitgliedschaft zur Sovd stellen so habt ihr ein Rechtsbeistand bei dem Rechtsweg auf 100 % EM Rente . Alles Gute und viel Erfolg wünscht euch Ottonormalbürger
Hermiam 19.09.2007 | 14:44
Hallo Kritiker, ich habe niemanden garnichts unterstellt!! In unserer Familie machen uns nur gedanken wie es bei einem negativem Bescheid weiter geht, seien wir doch nicht blauäugig, selbst wenn er wieder für mehr als 6 h arbeiten könnte wo findet man einen Arbeitgeber der einen einstellt mit dieser Vorgeschichte, also bitte zeigen sie mir denjenigen der da keine Angst vor der Zukunft bekommt. Tut mir leid das ich um Rat gefragt habe ich dachte diese Forum ist dafür eingerichtet.
Antoniusam 19.09.2007 | 14:49
"Ottonormalbürger" hat Recht ! Siehe: www.sovd.de oder www.vdk.de ! MfG
Hermiam 19.09.2007 | 14:56
Vielen Dank für euren Rat, beim VDK sind wir bereits Mitglied
Kritikeram 19.09.2007 | 15:05
Meine Kritik war an User "DIrk" gerichtet und nicht an Sie ! MfG
dirkam 19.09.2007 | 15:27
Erfahrungen, nichts anders als in mittlerweile 3 Rentenfällen gemachten und beobachteten Erfahrungen. Hätte auch lieber darauf verzichtet!
pro-fess-oram 19.09.2007 | 15:37
Und was sagt der Vertreter des VDK zu Ihrem Problem, die kennen sich doch aus??!! Im übrigen, bei weiteren notwendigen Maßnahmen kann die Erwerbsminderung erst beseitigt und der Einsatz auf dem Arbeitsmarkt möglich sein n a c h Durchführung dieser Maßnahmen, die Rente muss also zunächst weitergezahlt werden.
Carlam 19.09.2007 | 16:25
Verweise hier auf meinen Beitrag vom 14.09.2007 13.39 Sie sollten jetzt ruhig und besonnen bleiben . Man wird schon wissen bei der DRV wie man in ihren Fall weiter vorgeht . Mfg Carl
Josefam 19.09.2007 | 16:46
@carl ja genau, das ist es ja gerade was einen so beunruhigt. Die DRV weiß schon was sie tun hat .... um keine Rente zahlen zu müssen ! Spreche aus Erfahrung mein Lieber carl !
Carlam 19.09.2007 | 16:51
Nach meiner Einschätzung ist in diesem Fall alles richtig gelaufen . Nun muss man abwarten wie die nächsten Entscheidungen ausfallen bei der DRV . Sonst kommen ja noch weitere Erkrankungen dazu z.b Depressionen usw. und das wollen wir ja nicht. Deshalb in der Ruhe liegt die Kraft!Mfg Carl
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