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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von karla09.02.2020 | 20:05
75 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hätte eine Frage zur Altersrente nach der Erwerbsminderungsrente- Mein Ehemann ist 56 jahre alt und hat schon 38 Jahre lang Rentenansprüche erschaffen. Nun ist er erkrankt. Die EMR wären ca. 1900 Brutto, die reguläre Rente aber Momentan sehr viel höher, so bei ca. 2600 Euro momentan. Wenn die 65 Jahre erreicht sind, bekommt er dann diese 2600 Euro oder die zu diesem Zeitpunkt eigentlich reguläre Rente ( wenn er weiter hätte arbeiten können ) von ca. 3200 Euro? Wie viel Abschlag bekäme er, wenn er die reguläre Rente mit 63 Jahren vorziehen würde? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Karla

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karla,

wir können die von Ihnen genannten Werte ohne genaue Kenntnis der Renteninformation / Rentenauskunft nicht nachvollziehen.

Liegen die Voraussetzung zur Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung vor, wird diese längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Die sich anschließende Regelaltersrente, ausgehend von einem Geburtsjahr 1964 / 1965 wird nach Vollendung des 67. Lebensjahres mindestens in gleicher Höhe gezahlt, wenn während des Rentenbezuges keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten erworben werden. Eine Möglichkeit ist die ungeminderte Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Vollendung des 65. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist mit einem Abschlag von 14,4 % nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.

Es ist empfehlenswert, dass Sie sich in einer Beratungsstelle zu dieser komplexen Problematik individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

am 09.02.2020 | 20:18
Du solltest tatsächlich eine Beratungsstelle aufsuchen. Deine hier genannten Zahlen sind eher unrealistisch. Im Übrigen wir eine volle Erwerbsminderungsrente mit dem Erreichen einer Altersrente nicht auf deren Höhe angepasst. Im Normalfall verbleibt es bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente.
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