Hallo Karla,
wir können die von Ihnen genannten Werte ohne genaue Kenntnis der Renteninformation / Rentenauskunft nicht nachvollziehen.
Liegen die Voraussetzung zur Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung vor, wird diese längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Die sich anschließende Regelaltersrente, ausgehend von einem Geburtsjahr 1964 / 1965 wird nach Vollendung des 67. Lebensjahres mindestens in gleicher Höhe gezahlt, wenn während des Rentenbezuges keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten erworben werden. Eine Möglichkeit ist die ungeminderte Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Vollendung des 65. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Die Altersrente für langjährig Versicherte ist mit einem Abschlag von 14,4 % nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich.
Es ist empfehlenswert, dass Sie sich in einer Beratungsstelle zu dieser komplexen Problematik individuell beraten lassen.