Hallo Elke Kühn,
wenn die Krankenkasse Sie zur Reha-Antragstellung auffordert, werden Sie in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt. Die Einschränkung des Dispositionsrechtes durch die Krankenkasse kann auch nachträglich erfolgen und somit in Ihrem Fall auf den aktuellen Reha-Antrag wirken, da über diesen Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde (da das Widerspruchsverfahren noch läuft).
Hinsichtlich der Klärung Ihrer Frage, ob ein neuer Reha-Antrag notwendig ist und auch bezogen auf die Tatsache, dass Sie bereits einen Antrag auf Altersrente gestellt haben, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.