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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Gaby13.04.2012 | 08:39
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Hallo, ich hätte einige Fragen bezüglich der Erwerbsminderungsrente. Seit über 3 Jahren leide ich an Depressionen, Angstst- und Anpassungsstörungen, Panikattacken und starken Konzentrationsstörungen. Ich habe 14 Monate lang Krankengeld bekommen, habe es dann abgemeldet und Arbeitslosengeld bekommen. Ich habe nun einen Reha-Antrag gestellt, der sofort bewilligt wurde. Nun habe ich diese fast um und weiß seit gestern, dass ich arbeitsunfähig entlassen werde. Man stuft meine Krankheit viel schlimmer ein, als ich es gedacht habe. Meine Ärztin und meine Psychologin haben mir gesagt, ich solle mich damit vertraut machen, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese Rente wird ja ohnehin nur befristet gewährt und so hätte ich wenigstens für einen gewissen Zeitraum den Kopf frei, um mich in Ruhe einer weiteren Therapie zu widmen. Aber keiner hat mir nun gesagt, wie diese beantragt wird. Ich habe schon einmal gehört, dass das der dortige Sozialdienst macht. Aber brauchen die denn überhaupt keine Unterlagen von mir? Wäre schön, wenn mir jemand mehr mitteilen könnte, denn ich habe überhaupt keinen Plan. Werden diese Renten immer für ein Jahr (oder länger/kürzer) gewährt? Ist die Chance, diese Rente zu bekommen größer, wenn meine Reha-Einrichtung sie beantragt oder ist es egal, wenn ich es nach der Reha selber mache? Vielen Dank für die Hilfe. Gaby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gabi,

der ausführlichen Antwort von „Galgenhumor“ kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Galgenhumoram 13.04.2012 | 08:53
Guten Morgen, zu einen darf nicht die Rehaeinrichtung den Antrag stellen, sondern dies muss durch Sie erfolgen. Ggfs. unterstützt der Sozialdienst sie hierbei. Ansonsten fahren Sie nach Hause und lassen sich vor Ort durch eine Auskunft- und BEratungsstelle der DRV beraten. Hier kann Einsicht in ihr Versicherungskonto genommen werden und ggfs. noch klärungsbedürftige Sachverhalte erläutert werden. Ggfs. erhalten Sie jedoch auch nach Eingang des erforderlichen Entlassungsberichtes von der DRV eine entsprechende Mitteilung, dass der Rehaantrag ggfs. als Rentenantrag zu werten ist. Da zwischen der Entlassung und dem erstellten Bericht Wochen liegen können, ist eine eigenständige Antragstellung zu empflehen. Auch in diesem Fall wird eine Umdeutung im laufenden Verfahren geprüft. Wie lange und ab wann Renten gewährt werden, hängt einzig und allein von der sozialmed. Beurteilung ab. Die DRV-Ärzte könnten u.U. auch dazu kommen, dass ggfs. kein Anspruch vorliegt, unabhängig von der Einschätzung der Hausärzte.
AnnaBam 13.04.2012 | 11:28
Waren Sie schon mal beim Sozialdienst der Klinik, um das zu besprechen?
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