Es ist möglich, dass die Agentur für Arbeit nach Auslaufen Ihres Krankengeldes und bei beantragter Erwerbsminderungsrente quasi "in Vorleistung tritt".
Bitte melden Sie sich daher bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
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Es ist möglich, dass die Agentur für Arbeit nach Auslaufen Ihres Krankengeldes und bei beantragter Erwerbsminderungsrente quasi "in Vorleistung tritt".
Bitte melden Sie sich daher bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Erwerbsminderungsrente
Die "Nahtlosigkeitsregelung" will verhindern, dass der Versicherte bis zum Abschluss des Rentenverfahrens zwischen Rentenversicherungsträger und Agentur für Arbeit hin und her verwiesen werden kann. Die Agentur für Arbeit muss bis zum Abschluss des Rentenverfahrens Arbeitslosengeld leisten. Da es beim Alogeld I keine Bedürftigkeitsprüfung gibt, kommt es auch nicht auf den Verdienst des Ehemannes an. Gehen Sie daher persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit vorbei und melden sich im Rahmen der "Nahtlosigkeitsregelung" arbeitslos. Die telefonische Auskunft erscheint, vorsichtig ausgedrückt, nicht sonderlich genau gewesen zu sein.
Ihre Frage lässt sich in zwei Unterfragen aufteilen.
1. Welche Rentenart soll gewählt werden und
2. wie sind Sie krankenversichert.
Zu 1.
Eine Zeitrente wird gemäß § 101Abs. 1 SGB VI nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. Da bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2. SGB V der Krankengeldanspruch um den Rentenzahlbetrag gekürzt wird, besteht dieser zwar fort, von der Krankenkasse wird allerdings gemäß § 103 SGB X beim Rentenversicherungsträger ein Erstattungsanspruch geltend gemacht. D.h. für den Zeitraum bis 09.05.2009 würde vermutlich die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da das Krankengeld in aller Regel höher gewesen sein dürfte, der Krankenkasse voll als Erstattungsbetrag überwiesen werden. Sollten Sie sich für die Vollrente ab 01.06.2007 entscheiden, so kommt es darauf an, ob und welche Leistungen Sie ab 10.05.2007 bzw. ab Rentenbeginn und ggfs. in welcher Höhe erhalten haben. Grundsätzlich kann man sagen, sollte die Rente höher ausfallen dann verbleibt zumindest die Differenz zwischen Rente und Einkommen von der Erstattung verschont. Daher muss Ihrer Ansicht zugestimmt werden, dass die volle Rente die günstiger Alternative zu sein scheint. Wegen der komplexen Fragestellung wäre es sicherlich richtig, wenn Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Im übrigen kommt es auf das Ende der Zeitrente gar nicht mehr an, da Sie bereits ab 01.08.2007 bereits Altersrentner sind.
Zu2.
Da Sie sagen, dass Sie zur Zeit freiwillig krankenversichert sind, erhalten Sie auf Antrag, vermutlich auch schon jetzt zu Ihrer Altersrente, einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Grundsätzlich wird sich daran nichts für Sie ändern. Ggfs. wäre aber bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob durch die Rentengewährung auf eine neue Rentenantragstellung abzustellen ist und eventuell hierdurch die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt wäre und sie eventuell pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner werden würden. Ob dies für Sie finanziell günstiger wäre, hängt davon ab, ob Sie außer Ihrer Rente auch noch weiteres Einkommen haben, welches bei der freiwilligen Versicherung eventuell den Beitrag zusätzlich erhöhen würde.
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