Für Ihren Mann würde dann ein Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte bestehen, wenn er das entsprechende Rentenalter erreicht hat, zum Rentenbeginn Schwerbehinderung (GdB 50 %) vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Zu dieser Wartezeit zählen alle rentenrechtlich relevanten Zeiten.
Allerdings kann in der Altersrente für Schwerbehinderte ein Rentenabschlag enthalten sein.
Sollte sich der Gesundheitszustand Ihres Mannes nicht verbessert haben hat er auch die Möglichkeit, die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Alle Rentenarten werden nur auf Antrag gewährt.
Welche Variante für Ihren Mann zutreffen könnte bzw. die Günstigere sein könnte kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch geprüft und besprochen werden. In diesem Rahmen kann auch, wenn nötig, eine Probebrechnung beim zuständigen Rentenversicherungsträger angefordert werden.
Bitte vereinbaren Sie bei Interesse mit uns einen Beratungstermin.
Nähere Informationen über die Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de / Beratung in meiner Nähe / PLZ und Wohnort eingeben.