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Erwerbsminderungsrente

von Silya M.25.06.2010 | 13:17
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3 Antworten

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Hallo, ich habe diesen Monat die befristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Ich habe die Möglichkeit hier im Haus die Verwaltung zu übernehmen. Die Tätigkeit würde ca. 1-2 Stunden/Woche in Anspruch nehmen. Als "Lohn" würde ich ca. 250 € pro Monat erhalten, die mit meinen eigenen Nebenkosten für die Wohnung verrechnet würden. Die Tätigkeit würde ich von zu Hause aus erledigen. Meine Fragen: 1) Kann ich diese Tätigkeit im Rahmen eines 400 € Jobs annehmen, ohne daß ich Probleme mit der DRV bekomme? 2) Kann mir die Erwerbsminderungsrente evtl. wieder gestrichen werden, wenn ich diese Tätigkeit annehme? Vielen Dank im voraus. LG S.M.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.06.2010 | 15:37

Zu 1:

Zur Rente wegen voller Erwerbsminderung kann man in begrenztem Umfang hinzuverdienen.

Die Rente wird in voller Höhe gezahlt, wenn die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.

Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente beträgt monatlich 400 €.

Sie können also diese Tätigkeit ohne Probleme annehmen.

Zu 2:

Bei Aufnahme einer Beschäftigung prüft der Rentenversicherungsträger, ob unter Berücksichtigung dieser Beschäftigung noch volle Erwerbsminderung vorliegt.

Dies ist unabhängig von der Prüfung immer dann der Fall, wenn die ausgeübte Beschäftigung unter 3 Stunden täglich erfolgt.

Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung kann somit nicht gestrichen werden.

Bitte melden Sie die Aufnahme Ihrer Beschäftigung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger

2 Antworten

Zam 25.06.2010 | 14:43
Bis zu 400€ können Sie problemlos im Rahmen ihrer vollen EM-Rente pro Monat dazu verdienen ( steht auch in ihrem Rentenbescheid - einfach mal nachlesen) Auswirkungen auf die Zuerkennung oder spätere Verlängerung ihrer EM-Rente hat die Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze von 400€ auf gar keinen Fall , sondern dies ist ganz ausdrücklich so vorgesehen und kann ihnen darum nicht zum Nachteil reichen. Die tägliche Arbeitszeit sollte dabei natürlich unter 3 Stunden bleiben. Bei ihnen bleibt also sowohl der Verdienst mit nur 250€ als auch die Arbeitszeit mit nur 1-2 Stunden pro Woche weit unterhalb dieser Grenze. Da gibt es Null Probleme. Melden müssen Sie die Arbeitsaufnahme aber ihrer Rentenversicherung auf jeden Fall und zwar unverzüglich.
RFnam 25.06.2010 | 18:24
Zu 1.) JA Zu 2.) NEIN Zu den Meldepflichten lesen Sie im Rentenbescheid nach. Die Hinzuverdienstgrenze finden Sie in der Anlage 19 zum Rentenbescheid.
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