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Erwerbsminderungsrente ab Antragstellung ?

von friolzsteiner06.10.2009 | 07:56
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Hallo, habe im Dez.06 Antrag gestellt.Nach langem Hin und Her und etlichen Ablehnung gabs ein Gerichtstermin wo ich ein fachärtzl.Gutachten beantragte.Vor worde ich von einer Allgemeinärtzin untersucht,die untersuchte alles nur nicht was sich auf die Sehbehinderuing meinerseits bezog.Der Facharzt stellte meine Erwerbsminderg.fest.ich bekomme aber erst ab dem Tag der Überprüfung meine halbe u.ab 1.10.09 volle Rente.Wäre d.Rentenastalt gleich mit Facharzt gekommen,wäre es gleich durch gegangen.Widerspruch zum Rentenbescheid worde abgelehnt.Bezüglich d.Nachforderung von 2006-2009.Meine Schwerbehinderung habe ich aber seit 1984 schon anerkannt bekommen,die mittlerweile auf 70 % erhöht worden ist 2008.ist die Rentenanstalt verpflichtet in meinem Fall ab Antragstellung zu zahlen ? grüße Diana

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

wie aus Ihrer Nachricht zu entnehmen ist, wurde ein Sozialgerichtsverfahren wegen Gewährung von Erwerbsminderungsrente durchgeführt. Nachdem wir die durchgeführten Ermittlungen des Gerichtes nicht kennen, können wir uns zum medizinischen Sachverhalt nicht äußern.

Zu Vermuten ist, dass sich während des Rechtsmittelverfahrens Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat und deshalb die Erwerbsminderungsrente gewährt wurde.

Der Grad der Behinderung gibt nur das Ausmaß der Beeinträchtigung der gesundheitlichen Unversehrtheit an und macht keine Aussage zur Leistungsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung

6 Antworten

Schadeam 06.10.2009 | 08:54
Was erwarten Sie denn vom Forum? Eine schnelle "Kurzdiagnose" in einem Fall, der seit knapp 3 Jahren DRV, Widerspruchsstelle und Sozialgericht beschäftigt hat. Keiner weiß nach Ihrer Schilderung, ob der DRV Entscheidung ein Urteil des SG zu Grunde lag, oder ob es ein Vergleich war, den die DRV Ihnen angeboten hat, oder ein Bescheid, der ins Verfahren eingebracht wurde. Aber seis drum: wenn Sie die Lösung immer noch für falsch halten, können Sie weiterklagen (kann aber weitere 1 oder 2 Jahre dauern). Oder Sie geben sich mit der Entscheidung zufrieden.... PS: Ihre Schwerbehinderung sagt gar nichts aus, ob und seit wann Sie zu berenten sind.
Chrisam 06.10.2009 | 10:42
Anscheinend hat sich ihr Gesundheitszustand seit Antragstellung verschlechtert. Oder warum wurde 2008 der GdB erhöht? Beantragen Sie doch Akteneinsicht in das fachärztliche Gutachten, dort wird ganz sicher eine Aussage zum Beginn der Erwerbsminderung (=Leistungsfall) stehen.
Auskenneram 06.10.2009 | 10:25
Sie seitens der Rentenversicherung zu einer Allgemeinärztin mit einer Sehbehinderung zu schicken ist natürlich schon ein Fehler schlechthin. Warum Sie nicht sofort wegen einer Sehbehinderung zu einem Facharzt für Augenheilkunde ( also Augenarzt ) geschickt wurden ist in dem Zusammenhang natürlich - ohne genaue Hintergründe zu kennen - so nicht nachvollziehbar und auf jeden Fall zu hinterfragen ! Der Facharzt hätte womöglich dann seinerzeit schon vernünftige Diagnosen erstellt , die ihnen dann auch eventuell früher zu einer EM-Rente verholfen hätten. Das sehen Sie schon ganz richtig. Letzlich wird es aber schwierig sein hier den Schuldigen für diesen Fehler zu finden und vor allem diesen rechtsverbindlich nachzuweisen. Wozu haben Sie eigentlich einen Rechtsanwalt in dem Verfahren gehabt ( ich denke mal Sie haben das Verfahren nicht alleine durchgezogen ) ? Es wäre nämlich die Aufgabe ihres Anwaltes gewesen zu erkennen, das hier eine Begutachtung auf einem falschen med. Fachgebiet vorgenommen wurde und dieses dann im Verfahren eben entsprechend einzubringen und auf eine FRÜHZEITIGE Begutachtung bei einem Facharzt zu drängen ! Schom im Widerspruchsverfahren hätte man dies tun müssen und nicht erst im laufenden Sozialgerichtsverfahren.
friolzsteineram 06.10.2009 | 13:40
hallo, hatte heute eine Akteneinsicht und ein Telefonat mit der Renetenanstalt.Dort worde mir mitgeteilt das Unterlagen von 2005-Augenarzt, 2006 Hautarzt, 2006 MutterKindKur und die von mir eingereichten UniKliniksachen von 2007/2008 zum pos.Rentenbescheid eingebracht worden.Der Antrag lief erst ab 2006 und somit waren die Unterlagen erst ab 2007-2008 für d.Rente aussagekräftig und genehmigten mir die Rente ,aber erst ab 2009.Jetzt habe ich aber ärztl.Unterlagen vom Amt vom 2006 von Augenärzten die besagen das sich dort schon meine augen verschlechtert hatten.Ist ja klar das sie nur ab dem Zeitpunkt pos.entscheiden,aber nur seit dem fachmänn.Gutachten 2009.Jetzt sit die Frage-kann ja jetzt belegen das die Rentenanstalt nicht fachspezifisch entschieden und geprüft hat wie angenommen.Was haben denn Kur und Hautprobleme mit Sehbehinderung zu tun. diana
honkam 06.10.2009 | 14:32
Es kennt niemand hier im Forum den vollständigen medizinischen Sachverhalt, der der Rentengewährung zugrundeliegt. Sollte die Rente ausschließlich (!) wegen der Sehbehinderung gewährt worden sein und der gegenwärtige Zustand unverändert bereits seit Antragstellung vorliegen, müßte die Rente sicherlich rückwirkend gewährt werden (sofern Sie nicht eventuell in der Zwischenzeit eine Beschäftigung ausübten). Sie haben sich bislang noch nicht geäußert, ob Ihnen ein Vergleich angeboten wurde (diesen hättenn Sie ja nicht annehmen müssen - wobei hier auch die Gefahr bestünde, daß das Vergleichsangebot zurückgenommen wird und das Gericht auch nicht der Meinung ist, daß eine Rente gewährt werden muß!), oder ob ein Urteil des Sozialgerichtes vorliegt, aufgrund dessen der Rentenbescheid erteilt wurde. Dann müßten Sie eine Berufung einlegen, wenn Sie der Meinung sind, Ihnen stünde bereits ab Antragstellung eine Rente zu.
friolzsteineram 06.10.2009 | 15:19
Man hat mir ein Vergleichsangebot gemacht nachdem ich Widerspruch gegen den Rentenbescheid gemacht habe.Und zwar hat der medz.Dienst dann doch noch eine Verschlechterung 2008 festgestellt,aber wann genau die sein sollte komischer weise nicht.Deshalb hat man mir die Mitte des zeitraumes von 08-Gutachten 09 vorgeschlagen wo ich dann schon meine Rente hätte kriegen sollen ( halbe ).Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und abgelehnt,Widerspruchsausschuss prüfte meine ärtzl.Unterlagen,wie ich schon schrieb und lehnte widerum ab.Nun soll ich Klage einreichen wenn ich will.Im übrigen habe ich mich die ganze Zeit alleine vertreten und gewährt,mit Erfolg denn der Antrag ansich ist ja 2006 und 2007 immer abgelehnt worden. diana
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