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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Abfindung und Lebensarbeitszeitkonto

von Andrea W.02.09.2020 | 08:06
812 Ansichten
3 Antworten
Ich beziehe derzeit eine Erwerbsminderungsrente, befristet auf 3 Jahre. Ich weiß noch nicht wie es weitergeht, da weitere Krankheiten hinzugekommen sind. In den letzten Jahren meiner vollen Berufstätigkeit habe ich von meinem Bruttoarbeitslohn jede Menge Geld bzw. Stunden in mein Lebensarbeitszeitkonto investiert. Damit wollte ich meinen frühzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben finanzieren. Dieses Geld, fast 70.000 Euro liegen nun auf diesem LAzKonto. Bisher ruht mein Arbeitsvertrag. Bei einer etwaigen Verlängerung meiner Erwerbsmindungsrente gehe ich davon aus, dass mein AG versuchen wird mir eine Abfindung anzubieten. Eine Abfindung wird ja, soviel ich weiß, nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Wie sieht es aber mit dem Geld aus meinem Lebensarbeitszeitkonto aus? Erfolgt hier eine Anrechnung? Wenn ja in welcher Höhe? Ich habe mir dieses Geld echt vom Munde abgespart. Danke für einen Tipp und die Beantwortung meiner Frage.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.09.2020 | 10:32

Guten Tag Andrea W.,

werden Arbeitsentgeltbestandteile in ein Arbeitszeitkonto oder Wertguthabenkonto eingebracht, liegt Arbeitsentgelt und damit zu berücksichtigender Hinzuverdienst vor, wenn aus dem angesparten Konto Zahlungen an Sie erfolgen. Diese Zahlung(en) sind in dem Jahr, in dem sie erfolgen, als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Maßgebend ist hierbei der Bruttobetrag. Dieser wird im Rahmen der kalenderjährlichen Hinzuverdienstprüfung berücksichtigt.

Abfindungen sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt und somit nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Wird jedoch eine Zahlung des Arbeitgebers lediglich als ‘Abfindung’ bezeichnet, stellt sie aber tatsächlich Arbeitsentgelt dar, liegt Hinzuverdienst vor. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Zahlung von rückständigem Arbeitsentgelt anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder ihrer gerichtlichen Auflösung im Kündigungsschutzprozess.

2 Antworten

Werner67am 02.09.2020 | 10:09
Sie haben die Wahl: Entweder können Sie sich das Wertguthaben vollständig in einer Summe auszahlen lassen. Dabei sind vom Wertguthaben natürlich Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Außerdem wäre das Wertguthaben für die Erwerbsminderungsrente als Hinzuverdienst zu berücksichtigen (als Einmalzahlung), da das Arbeitsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestand. Oder Sie sehen Ihr Berufsleben trotz Ihrer Erkrankung noch nicht als abgeschlossen an und haben die Hoffnung, dass Sie später ins Arbeitsleben zurückkönnen. Dann können Sie Ihr Wertguthaben für eine spätere Freistellungsphase stehen lassen bzw. falls es zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt, können Sie das Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen. Diese übernimmt dann die Verwaltung des Wertguthabens und die spätere Auszahlung. Nähere Infos gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitne…
Andrea W.am 02.09.2020 | 13:30
Hallo Werner67, das mit der Übertragung ist eine gute Option. Den Link werde ich mir mal näher anschauen. Vielen Dank für die Info. Das bringt mich schon weiter. Herzliche Grüße
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